Wahlen in Berlin und Meck-PommDie Parteien zu Informationsfreiheit

Viele Parteien haben sich mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung auf die Fahnen geschrieben und dieses ins Wahlprogramm aufgenommen. Die Bundesländer Berlin und Mecklenburg-Vorpommern verbindet die Gemeinsamkeit, dass ein Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bereits seit Jahren existiert. Weitere Informationen zur Situation der Informationsfreiheit in den beiden Ländern gibt es hier.

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Berlin

CDU

In dem Wahlprogramm findet sich zur Informationsfreiheit kein direkter Hinweis.

DIE LINKE

Unter dem Titel „Transparenz staatlichen Handelns sichern – Informationsfreiheit garantieren“ findet sich auf Seite 85 folgendes wieder: „DIE LINKE tritt für eine größtmögliche Transparenz staatlichen Handelns ein. Das ist die beste Prävention gegen Korruption und Misswirtschaft. Das Recht auf Informationsfreiheit ist hierfür ein elementarer Bestandteil. Grundsätzlich sollte der Staat seine Daten und Informationen allen Bürgerinnen und Bürgern proaktiv im offenen Format und kostenfrei zur Verfügung stellen. Schließlich sind diese im Auftrag der Bevölkerung
und mit den von ihr gezahlten Steuern erhoben und erstellt worden. Dies ist sowohl ein Gewinn für die demokratische Beteiligung und Kontrolle als auch für Innovation in Wirtschaft und Verwaltung. Deshalb wollen wir in Berlin ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen. Außer- dem schlagen wir vor, dass Abgeordnete, Senatorinnen und Senatoren sowie Staatssekretärinnen und -sekretäre verpflichtet werden sollten, ihre Einkünfte detailliert offenzulegen.“

FDP

Die FDP schreibt auf Seite 39: „Wir fordern eine Reform des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes nach Hamburger Vorbild. Es soll für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz kein Antrag mehr nötig sein. Die Verwaltungsbehörden werden verpflichtet, Akten selbstständig in ein öffentliches Onlineinformationsregister einzustellen. Bei der Ausgestaltung soll hierbei auf berechtigte Interessen Einzelner weitgehende Rücksicht genommen werden, ohne jedoch den Informationsanspruch faktisch zu entwerten.“ Und weiter auf Seite 55: „Die Berliner Verwaltung wollen wir mit einem Transparenzgesetz verpflichten, Daten von allgemeinem Interesse in maschinenlesbarer Form und in offenen Standards zur öffentlichen, kostenfreien Nutzung – auch für von Dritten angebotene Mehrwertdienste – zur Verfügung zu stellen, soweit die Daten nicht personenbezogen sind oder Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen betreffen.“

PIRATEN

Bei den Piraten ist näheres auf Seite 8 dazu aufgeführt: „Die PIRATEN Berlin streben es an, dass das Handeln und Wirken der gewählten Volksvertreter_innen nachvollziehbarer wird. Das Informationsfreiheitsgesetz als Grundlage für Transparenz in Politik und Verwaltung ist ein erster Schritt, geht aber nicht weit genug. Wir wollen, dass alle nicht personenbezogenen Daten und Werke der Öffentlichkeit kostenfrei und unabhängig von einer Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Es besteht keine Holschuld der Bürger_innen, sondern eine Bringschuld der Verwaltung. Wir sehen dies als Teil der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes hinsichtlich des zu gewährenden Rechts auf Akteneinsicht an.“

Bündnis 90/Die Grünen

Unter den 101 Ideen für Berlin taucht als Punkt 3 auf der Seite 34 ein „Öffentliche Entscheidungen gehören veröffentlicht: Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz“ dazu mit der folgenden Erläuterung: „Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen und Verwaltungshandeln sind Voraussetzungen für das Vertrauen in demokratische Strukturen und die Möglichkeit, sich aktiv einzumischen. Bislang ist es für Bürgerinnen schwierig, die für sie relevanten Informationen zu bekommen. Mit unserem Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz führen wir eine weitgehende Veröffentlichungspflicht der Verwaltung ein und ergänzen so das Recht auf Akteneinsicht. Die Auskunft auf Antrag bleibt aber möglich, gerade für die Informationen, die nicht veröffentlicht werden müssen. Die Veröffentlichungspflicht soll für Behörden gelten, aber auch für Landesbetriebe und private Unternehmen, an denen das Land maßgeblich beteiligt ist. Das gilt insbesondere für alle Verträge, an denen ein öffentliches Interesse besteht – vor allem Privatisierungsverträge – sowie für Gutachten und Studien, die beispielsweise der Vorbereitung behördlicher Entscheidungen dienen. Dabei achten wir darauf, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie der Entscheidungsprozess von Regierung und Verwaltung soweit wie nötig geschützt werden und der Datenschutz gewahrt bleibt. Der Zugang zu den Informationen soll frei und anonym und die Nutzung und Weiterverarbeitung kostenlos möglich sein. Die/der Berliner Datenschutzbeauftragte wird als Beauftragter für Datenschutz, Transparenz und Informationsfreiheit in Zukunft auch über die Einhaltung dieses Gesetzes wachen.“

SPD

In dem Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis.

Fazit für Berlin

Insgesamt vier Parteien äußern sich zu dem IFG, hier gibt es keine Aussagen der regierenden Parteien (CDU und SPD). In der Opposition sitzen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und Piraten. Nicht Teil des Berliner Abgeordnetenhauses ist die FDP. Die Grünen, die Linke und die FDP sind sich einig, es muss ein Transparenzgesetz nach dem Hamburger Vorbild her, der Ansatz der Piraten geht weiter, da diese wollen das alles von der Verwaltung online gestellt wird. Besonders legt die FDP hier Wert auf den Schutz von Dritten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die Grünen gehen hier auch noch auf die Aspekte ein, von Unternehmen an denen die Stadt maßgeblich beteiligt ist, dass diese ebenfalls unter einer Informationspflicht fallen. Ähnlich wie bei der FDP wird auch von den Grünen der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen argumentiert. In einem Punkt sind sich jedoch alle einig, dass die Daten auch in maschinenlesbaren bzw. offenen Formaten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden soll.

Mecklenburg-Vorpommern

CDU

In dem Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis. Auf Nachfrage erklärt die CDU, dass sie Intitiativen zur Öffnung der Verwaltung ablehnt.

DIE LINKE

In dem Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis. Auf Nachfrage erklärt die Linke aber, dass sie Initiativen für ein Transparenzgesetz unterstützen würde.

FDP

Unter der Überschrift „Informationsfreiheit als Mittel der demokratischen Kontrolle stärken“ findet sich ab Seite 59 folgendes: „Es ist für die FDP eine Selbstverständlichkeit, dass jeder im Rahmen seiner persönlichen Betroffenheit Akteneinsicht in behördliche Vorgänge erhalten muss. Ausnahmen kann es nur in engem Umfang bei vorrangiger Schutzwürdigkeit Dritter geben. 
Die FDP fordert ebenso, wie die Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder, die Verträge zwischen Staat und Unternehmen grundsätzlich offen zu legen. Der Staat wirtschaftet mit dem Geld der Bürger. Er hat kein Recht, dies nicht öffentlich zu tun." Wir Freien Demokraten werden: - uns dafür einsetzen, dass Bürgern und Unternehmen weitgehende Informationsfreiheit gewährt wird, soweit nicht schutzwürdige Rechte Dritter betroffen sind. - einfordern, dass das Land mehr Transparenz hinsichtlich der Verträge zwischen Land und anderen Vertragspartnern zeigt, damit die Verwendung öffentlicher Gelder einer demokratischen Überprüfung offen steht.

Bündnis 90/Die Grünen

Ein eigenes Kapitel unter „Mehr Transparenz wagen“ widmet sich den Ausführungen der Partei auf der Seite 33. „Ämter und Behörden erheben immer noch Gebühren dafür, dass sie öffentliche Informationen zur Verfügung stellen. Die wichtige Ausschussarbeit des Landtages findet im Geheimen statt und selbst die demokratisch gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter dürfen aus diesen nichts berichten. Die Förderrichtlinien in unserem Land sind undurchsichtig und die Genehmigungswege verworren. Am Ende ist nicht ersichtlich, wer wofür wieviel Geld vom Land erhalten hat. Unklar ist auch, welche Unternehmen der Landesregierung Geld haben zukommen lassen. Wir wollen die Landespolitik transparenter machen, indem: - ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild verabschiedet wird. Öffentliche Informationen von Ämtern und Behörden sollen demnach nicht nur kostenfrei ausgegeben, sondern etwa im Internet für die Öffentlichkeit aufbereitet zur Verfügung gestellt werden. - Landtagsausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen. - eine Fördermitteldatenbank ins Leben gerufen wird, in der steht wer, wann, mit welchem Betrag vom Land gefördert wurde. - jedes Jahr ein Landessponsor-Bericht erstellt wird, aus dem hervorgeht, welche Sponsoren dem Land welche Beträge für welche Projekte gegeben haben. - alle Verträge zwischen privaten Unternehmen und dem Land veröffentlicht werden. - die Landesverwaltung verpflichtet wird, jede Verordnung und Verwaltungsvorschrift zu 
veröffentlichen, insofern sie nicht als „geheim” eingestuft wurde. - die Beantragung einer Normenkontrollklage (Gegenstand ist dabei die 
Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes) vor dem Landesverfassungsgericht für die Opposition vereinfacht wird.“  

SPD

In dem Wahlprogramm findet sich hierzu kein direkter Hinweis. Auf Nachfrage erklärt die SPD, dass sie ein Transparenzgesetz im Land prüfen will.

Fazit für Mecklenburg-Vorpommern

Lediglich zwei Parteien äußern sich zu dem Informationsfreiheitsgesetz, davon sitzt nur Bündnis 90/Die Grünen als Opposition im Landtag. Die Vorschläge die von den Grünen kommen, sind weitreichend, insbesondere hier ein Transparenzgesetz nach den Hamburger Vorbild zu fordern, des weiteren wesentlich mehr zu Veröffentlichen als bisher. Die FDP fordert ähnliches jedoch nicht so weitreichend und legt hier besonders Schutz auf die Rechte Dritter wie auch in Berlin.

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