UrheberrechtWir schenken dem Jobcenter Nürnberg eine eigene Verlagswebseite

Auf die Idee muss man erstmal kommen: Das Jobcenter Nürnberg-Stadt will seine internen Weisungen und Arbeitshilfen nicht auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgeben, weil das Urheberrecht dem entgegenstünde.

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Genauer: Die Weisungen seien „durch Lernen, Forschen, Nachdenken, Lesen oder auch Diskutieren erstellt“ und somit ein urheberrechtlich geschütztes wissenschaftliches Werk, das man nicht herausgeben könne.

Eine solch kreative Begründung für eine Ablehnung haben wir lange nicht gesehen. Natürlich ist sie inhaltlicher Unsinn - spätestens vor Gericht muss das Jobcenter die Weisungen herausgeben.

Trotzdem wollen wir die Chuzpe der Nürnberger angemessen würdigen und den Weisungen zur wissenschaftlichen Ehre verhelfen, die ihnen offensichtlich zustehen.

Deswegen haben wir für das Jobcenter Nürnberg-Stadteine eigene Verlagswebsite ins Leben gerufen.

Auf der Seite wird das wissenschaftliche Standardwerk "Interne Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenter Nürnberg-Stadt" zum Verkauf angeboten. Wir haben gehört, es ist sehr gut und sehr wissenschaftlich. Schnell hinklicken und bestellen, bevor es vergriffen ist!

Zur Verlagswebsite

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