Erfolg für InformationsfreiheitInnenministerium muss 15.000 Euro an Antragssteller zurückgeben

Die Regeln sind eigentlich klar: Für die Bearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dürfen Behörden in Ausnahmefällen Maximalgebühren von 500 Euro erheben. Ausgerechnet das für das IFG zuständige Bundsinnenministerium (BMI) sieht das allerdings anders. 

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Es forderte vor fünf Jahren von den beiden Journalisten Daniel Drepper und Niklas Schenck Gebühren von 15.000 Euro für eine Anfrage zur Sportförderung.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Gebührenpraxis des Ministeriums rechtswidrig ist. Damit hat es die Urteile der beiden Vorinstanzen bestätigt. Besonders kritikwürdig ist nach Auffassung des Gerichts, dass das Innenministerium den Ursprungsantrags der Journalisten in 66 Einzelbescheide aufgeteilt hatte. Auf diese Weise bat das BMI die Antragssteller nicht nur einmal, sondern 66 Mal zur Kasse. Es habe damit gegen den Grundsatz verstoßen, dass Gebühren nicht abschreckend wirken dürfen.

Fragwürdige Milliardenförderung aufgedeckt

Drepper und Schenck hatten vor den olympischen Spielen 2012 in London Einsicht in Akten der deutschen Sportförderung beantragt, darunter Zielvereinbarungen der Sportverbände. Die Recherche der Journalisten zeigte, dass die eine Milliarde Euro Steuergeld, die pro Olympiazyklus im deutschen Spitzensport verteilt wird, völlig überhöht waren.

Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist wegweisend: Es verhindert, dass Behörden künftig besonders hohe abschreckende Gebühren verlangen können. Dass Behörden in Deutschland für die Bearbeitung von Anfragen überhaupt Gebühren verlangen können, ist weltweit allerdings höchst ungewöhnlich. In fast allen der 111 Länder der Welt mit Informationsfreiheitsgesetz wird der Zugang zu staatlichen Informationen als Grundrecht gesehen - der dementsprechend auch gebührenfrei sein muss.

Kostenlos ist der Sieg von Drepper und Schenck freilich nicht: Wie in vielen Verfahren zuvor ließ sich die Bundesregierung vor Gericht nämlich nicht von Hausjuristen vertreten, sondern von der teuren Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs. Deren Engagement kostete zum Beispiel in einem anderen Verfahren um Gutachten des Bundestags mehr als 90.000 Euro - bezahlt von Steuergeldern.

Foto: FuFu Wolf, CC BY 2.0

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