Warum der Gesetzentwurf zur Bankenrettung die Steuerzahler 160.000 Euro kostete (plus Gerichtskosten)

Innerhalb von nur wenigen Tagen beschloss der Deutsche Bundestag im Oktober 2008 ein gigantisches Rettungspaket für angeschlagene Kreditinstitute. Im Rahmen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes statteten die Abgeordneten einen bundeseigenen Fonds mit Krediten in Höhe von zunächst 70 Milliarden Euro aus, um taumelnde Banken wie die Hypo Real Estate zu retten.

-

Expertise dazu bezog die Bundesregierung allerdings nicht alleine vom zuständigen Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dessen Beamtenapparat. Vielmehr wurde eine Anwaltskanzlei mit der Ausarbeitung des Gesetzestextes beauftragt, die mit der Finanzwelt bestens vertraut ist: Freshfields Bruckhaus Deringer. Die Klienten der Kanzlei – u.a. Commerzbank, HSH Nordbank, Deutsche Bank und HSBC – lesen sich wie das Who is Who der Bankenbranche. Immer wieder steht die international tätige Wirtschaftskanzlei in der Kritik, weil sie Finanzinstitute vertritt, die mit unlauteren Mitteln operiert haben sollen. Laut Medienberichten ist Freshfields u.a. in den Steuerskandal um sogenannte Cum-Ex-Geschäfte verstrickt.

Ausgerechnet eine dieser Kanzleien schrieb 2008 das Gesetz, das einige ihrer Kunden auf Staatskosten vor dem Bankrott retten sollte. Bei Freshfields Bruckhaus Deringer und anderen Kanzleien, so brachte es einmal die Frankfurter Rundschau auf den Punkt, handele es sich keineswegs "um neutrale Sachverständige, auf deren Rat man notfalls ohne Bedenken zurückgreifen könnte. Beide sind vielmehr, wie andere Wirtschaftskanzleien, eng mit dem Geldgewerbe verbandelt und letztlich mitverantwortlich für die Finanzkrise, deren Folgen sie jetzt beheben helfen sollen."

Lange Zeit weigerte sich das Finanzministerium, uns gegenüber Einzelheiten zu der Vereinbarung mit Freshfields preiszugeben. Nun veröffentlichen wir, wie viel die Ausarbeitung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes durch Freshfields Bruckhaus Deringer die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler kostete. Um die Informationen zu erlangen, mussten wir erst gegen das Finanzministerium vor Gericht ziehen.

Alles begann mit unserem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Zwar sandte uns das Ministerium daraufhin den Freshfields-Vertrag – doch die Vergütung der Kanzlei wurde aus dem Dokument nicht ersichtlich. Das Ministerium argumentierte, es müssten “Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Kanzlei” geschützt werden, was allerdings eine seltsame Begründung darstellt. Schließlich kann allein die Veröffentlichung der Gesamtvergütung für das Schreiben des Gesetzes kein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis sein, vor allem nicht so lange Zeit nach Vertragsunterzeichnung.

Unserem Widerspruch gegen die Schwärzungen gab das Ministerium nicht statt, so dass wir Klage einreichen mussten, um die Informationen zu erhalten. Zu einer Verhandlung vor Gericht kam es allerdings nicht, denn darauf wollte es das Ministerium offensichtlich nicht ankommen lassen. Urplötzlich hatte das BMF nun "keine Bedenken" mehr, uns die Freshfields-Vergütung für die "Rechtsberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung des Bundes an der Rettung der Hypo Real Estate" mitzuteilen, aus der sich später die Ausarbeitung des Finzmarktregulierungsgesetzes ergeben habe. Die Vergütung belief sich auf 163.744 Euro.

Ausschnitt Brief über Vergütungshöhe von Freshfields

Hinzu rechnen könnte man auch mit einiger Verspätung die Gerichts- und Personalkosten, die das Finanzministerium jetzt zu tragen hat, weil wir erst vor Gericht ziehen mussten.

Das Vorgehen des BMF scheint weit verbreitet zu sein. Laut einer Statistik des Innenministeriums sind im vergangenen Jahr bei den Bundesverwaltungen von 419 Klagen im Bereich der Informationsfreiheit 373 außergerichtlich geklärt worden. Viele davon könnten demselben Schema entsprechen: Behörden verweigern Auskünfte und geben erst nach einer Klage Informationen frei, um es nicht auf ein Urteil ankommen zu lassen.

Umso wichtiger, öfters vor Gericht zu ziehen: Unterstützung gibt es durch das Projekt Transparenzklagen.de, das Klagen nach den Informationsfreiheitsgesetzen finanziert.

Für eine informierte Zivilgesellschaft spenden

Unsere Recherchen, Klagen und Kampagnen sind essentiell, um unsere Politik und Verwaltung transparenter zu machen! So können wir unsere Demokratie stärken. Daraus schlagen wir kein Profit. Im Gegenteil: Als gemeinnütziges Projekt sind wir auf Spenden angewiesen.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!

Jetzt spenden!

Geheime Dokumente für alle! Der neue FragDenStaat-Shop [nicht mehr verfügbar]

FragDenStaat hat jetzt einen Shop! Um unsere Arbeit zu finanzieren, verkaufen wir ab sofort Supporter-Shirts zu FragDenStaat und VerklagDenStaat, dazu noch Büromaterial und Kunst. Wir freuen uns besonders über Bestellungen, die mit Daueraufträgen bezahlt werden!