Open GovernmentAngaben zu IFG offen falsch

Die Bundesregierung wird in den kommenden Wochen ihren ersten Nationalen Aktionsplan zur Open Government Partnership bekanntgegeben. Darin soll es darum gehen, Vorhaben für mehr offenes Regierungshandeln in den kommenden zwei Jahren zu benennen. Im zentralen Bereich von Open Government – der Informationsfreiheit – sind voraussichtlich allerdings kaum Initiativen vorgesehen.

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Dabei gäbe es einiges zu tun. Wie von der Zivilgesellschaft vorgeschlagen, könnte man zum Beispiel das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu einem Transparenzgesetz weiterentwickeln. Oder zumindest besser auf bestehende Auskunftsrechte aufmerksam machen.

Das sieht die Bundesregierung allerdings anders. In ihrer ersten Antwort auf Vorschläge schreibt sie: “Die vorgeschlagene Maßnahme, dass sämtliche Bundesbehörden auf ihren Webseiten und relevanten Publikationen prominent auf das IFG hinweisen, ist bereits geübte Praxis.”

Das stimmt nicht ganz. Von den 17 obersten Bundesbehörden weisen nur neun überhaupt auf ihrer Website auf Auskunftsrechte nach dem IFG hin. Bei den Ministerien für Justiz, Landwirtschaft, Verteidigung, Gesundheit, Verkehr und Bildung sowie beim Bundeskanzleramt und dem Bundesrechnungshof sucht man vergeblich nach Hinweisen.

Und auch bei den Ministerien mit Hinweisen sind diese meist nur mit großem Aufwand zu finden. Das Innenministerium verlinkt beispielsweise ganz unten auf der Seite “Open Government” im Menüpunkt “Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst” auf einen Abschnitt zum IFG.

Dass “sämtliche Bundesbehörden” also auf ihren Webseiten “prominent” auf das IFG hinweisen, ist falsch - das sollte die Bundesregierung im Rahmen von “Open Government” auch ganz offen klarstellen.

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