Sächsischer Rechnunghof hält Sonderbericht zu Braunkohle geheim
So geht sächsisch: Pünktlich zur UN-Klimakonferenz zeigt der Freistaat Sachsen seine Haltung zur Braunkohle. Der Sächsische Rechnungshof will sichergehen, dass er dazu keine Dokumente nach dem Umweltinformationsgesetz herausgeben muss.

Auf eine Anfrage nach einem Sonderbericht zu Sicherheitsleistungen im Kohlebergbau reagierte der Rechnungshof jetzt mit einem 40-seitigen Widerspruchsbescheid.
Darin argumentiert der Rechnungshof, er sei gar kein Teil der öffentlichen Verwaltung und damit auch nicht zur Auskunft verpflichtet. Außerdem sei der angefragte Bericht zum Kohlebergbau keine Umweltinformation und falle damit auch nicht unter das Umweltinformationsgesetz. Die angefragten Informationen beträfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Bergbauunternehmen. Schließlich sei der Bericht als Verschlusssache geheim, genauso wie sämtliche interne Kommunikation dazu.
Damit wird vorerst auch nicht vollständig bekannt werden, warum der Rechnungshof die Sicherheitsleistungen von Unternehmen im Braunkohle-, Steinkohle- und Erdentagebau in Sachsen kritisierte. Offensichtlich sind die Gelder, die die Firmen gegen Milliarden-Risiken hinterlegen müssen, deutlich zu niedrig angesetzt.
Der Rechnungshof wird sich voraussichtlich bald vor Gericht nochmals mit seiner Ablehnung auseinandersetzen müssen.