IFG-Antrag per Tweet?
Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht es, von öffentlichen Stellen Fragen zu stellen und Informationszugang zu Akten und Unterlagen zu verlangen. Auskünfte können "mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden." Unter einer elektronischen Antragsstellung wird üblicherweise das Schreiben von Emails verstanden, allerdings ist "elektronisch" völlig technologieneutral formuliert. Ihr könnt also über alle elektronischen Kanäle, die öffentliche Stellen offiziell anbieten, eure IFG-Anträge stellen.
Das umfasst zum Beispiel Twitter, Facebook, Instagram, Periscope, Snapchat und alle anderen Kanäle, die einige Behören inzwischen betreiben. Die SocialMedia-Teams sind verpflichtet, eure Anfragen entgegen zu nehmen und diese an die zuständige Stelle innerhalb ihrer Behörde weiterzuleiten oder sie selbst zu bescheiden.
Und auch mit 280-Zeichen auf Twitter muss eine solche Anfrage gar nicht kompliziert formuliert werden, wie etwa folgende Anfrage zum neuen sächsischen Polizeipanzer zeigt:
@BMWi_Bund IFG-Anfrage: fällt ein solches Kampffahrzeug auch unter das KrWaffKontrG ? https://t.co/ZhCtt8LLPZhttps://t.co/TSbQ7mjM2l
— Markus Drenger (@reg_nerd) 10. November 2017
Auf Twitter wäre es gut, wenn ihr dann auch dem Account folgen würdet. Denn es kann sein, dass ihr gebeten werdet, eine Postadresse oder eine Email anzugeben, eine solche Anfrage erreicht euch dann aber meist per Direktnachricht.
Die Behörde hat dann bis zu einem Monat Zeit, eure Anfrage zu beantworten. Und nach ein paar Wochen bekommt ihr dann Post.