HessenSchwarz-grün beschließt schlechtestes Informationsfreiheitsgesetz Deutschlands

Der Hessische Landtag hat gestern ein neues Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Viel mehr Transparenz wird es allerdings nicht bringen. Unzählige Schlupflöcher im Gesetz machen es zur schwächsten derartigen Regelung in Deutschland.

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Im Zuge einer Datenschutzreform hat die schwarz-grüne Mehrheit im hessischen Landtag gestern ein neues Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Damit ist Hessen das 13. Bundesland, das Menschen grundsätzlich das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen des Staates einräumt. Nur Bayern, Sachsen und Niedersachsen haben kein derartiges Gesetz.

In der Praxis hat das Gesetz mit Informationsfreiheit allerdings nicht viel zu tun: Zahlreiche Schlupflöcher schwächen den Auskunftsanspruch von Bürgerinnen. So müssen nicht nur das Landesamt für Verfassungsschutz, sondern auch die Polizei und Handelskammer grundsätzlich keine Auskunft auf Anfragen geben. Die meisten Behörden des Landes fallen außerdem gleich ganz aus dem Raster: Für Gemeinden und Landkreise, die in anderen Flächenstaaten die meisten Informationsanträge erhalten, gilt das Gesetz nämlich nur auf freiwilliger Basis.

Obwohl die hessische Regierung nach eigenen Angaben jahrelang Erfahrungen mit anderen Informationsfreiheitsgesetzen evaluieren ließ, erscheint das Gesetz wie ein halbgarer Kompromiss der Koalitionspartner. Anders als in anderen Bundesländern ist die Auskunftspflicht der Behörden Teil des Datenschutzgesetzes, das aufgrund der Datenschutzgrundverordnung reformiert werden muss.

Nur ohne wirtschaftliches Interesse

Viele Regelungen muten dementsprechend undurchdacht an: Während das Gesetz einerseits das voraussetzungslose Recht auf Zugang zu Informationen garantieren soll, schließt es andererseits eine Herausgabe aus, wenn ein "rein wirtschaftliches Interesse an den Informationen" besteht. Wie Behörden allerdings das Interesse von Antragsstellern ausforschen sollen, bleibt unklar.

Außerdem sollen "Protokolle vertraulicher Beratungen" grundsätzlich nicht herausgegeben werden, wobei nicht geregelt ist, wann interne Beratungen als vertraulich gelten. Auch geheim bleiben Informationen des Landtags, die "Abgeordneten- und Fraktionsangelegenheiten" betreffen, was im weitesten Sinne auf die meisten Informationen im Landtag zutreffen dürfte.

Angriffe auf Bürgerrechte

Nur Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetz schneiden im deutschlandweiten Transparenzranking noch schlechter ab als Hessen. Besonders die Grünen, die das Thema Informationsfreiheit in Hessen voranbringen wollten, tun sich mit dem Gesetz keinen Gefallen. Nach den bürgerrechtsfeindlichen Gesetzesvorlagen für den Hessentrojaner und die Extremismusklausel werden die Grünen auch für ihr Informationsfreiheitsgesetz viel Kritik einstecken müssen.

Auch im parlamentarischen Prozess gab es kaum Verbesserungen am Gesetzentwurf. Das versprochene "offenere" und "transparentere" Verwaltungshandeln dürfte sich durch das verunglückte Gesetz kaum einstellen. Stattdessen stellt es eine fatales Signal an andere Bundesländer dar, eigene Transparenzbemühungen zurückzufahren. Dementsprechend landet Hessen im bundesweiten Transparenzranking auch im letzten Viertel. Nur die drei Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetz schneiden schlechter ab.

Dabei gibt es positive Vorbilder in anderen Bundesländern, etwa das Hamburger Transparenzgesetz oder auch einen Entwurf für mehr Transparenz in Berlin. Offensichtlich wollte Hessen aber nicht von anderen Bundesländern lernen.

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