Juristisches GutachtenÜberprüfung von Demokratieprojekten verfassungsrechtlich bedenklich

Die Überprüfung von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz ist verfassungsrechtlich bedenklich und nicht verhältnismäßig. Zu diesem Ergebnis kommt ein juristisches Gutachten im Auftrag des Bundesverbands Mobile Beratung. Das Gutachten bezieht sich auf Dokumente, die FragDenStaat veröffentlicht hat.

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Mindestens 51 Demokratieprojekte hat das Bundesfamilienministerium in den vergangenen Jahren an das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Überprüfung weitergeleitet. Diese Praxis ist verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten der Rechtsanwältin Anna Luczak im Auftrag von zivilgesellschaftlichen Initiativen, darunter der Bundesverband Mobile Beratung.

Das Gutachten bezieht sich in seiner Bewertung auf den Haber-Diwell-Erlass des Innenministeriums, den wir im Mai veröffentlicht haben. Der Erlass bestimmt, dass alle Ministerien zivilgesellschaftliche Projekte an den Verfassungsschutz weiterleiten sollen, bevor sie gefördert werden. Die Projekte erfahren davon nichts und werden von den Ministerien vorab nicht darauf hingewiesen.

Laut Luczaks Gutachten dürfte der Verfassungsschutz solche Prüfungen nicht ohne Weiteres vornehmen. So müsste es „sowohl auf Seiten der Daten übermittelnden als auch auf Seiten der Daten erhaltenden staatlichen Stelle eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für derartige Überprüfungen von Vereinen und deren Mitarbeiter*innen geben“. Da es diese nicht gibt – sondern lediglich einen Erlass – sei die gesamte Praxis des Familienministeriums und anderer Ministerium verfassungsrechtlich bedenklich.

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