ThüringenErster Entwurf für Transparenzgesetz veröffentlicht

Das Thüringer Innenministerium hat einen ersten Entwurf für ein Transparenzgesetz veröffentlicht. Damit kann das Bundesland einen großen Sprung im Transparenzranking machen. Es gibt aber noch Verbesserungsbedarf.

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Von der Holschuld zur Bringschuld: Die rot-rot-grüne Regierung in Thüringen möchte sein Informationsfreiheitsgesetz zu einem Transparenzgesetz erweitern. Damit sollen viele Behörden verpflichtet werden, nicht mehr nur auf Anfragen zu antworten, sondern zentrale Dokumente zu veröffentlichen. Einen ersten Entwurf hat das Thüringer Innenministerium heute veröffentlicht.

Dabei fällt auf, dass der Entwurf viele Parallelen zum Hamburger Transparenzgesetz enthält. So sollen „wesentliche Informationen“ aus Verträgen veröffentlicht werden, allerdings anscheinend nicht die Verträge selbst. Gutachten und Studien finden sich nicht in den veröffentlichungspflichtigen Dokumenten. Außerdem ist offenbar vorgesehen, für Anfragen Gebühren zu erheben. Unser Entwurf für ein Berliner Transparenzgesetz geht deutlich weiter.

Im Transparenzranking könnte Thüringen mit dem Gesetz trotzdem einen großen Sprung nach vorne machen. Derzeit liegt das Informationsfreiheitsgesetz im deutschlandweiten Vergleich auf den letzten Plätzen.

Der Entwurf kommt deutlich später als ursprünglich von der Regierung geplant. Nach einer Verbändebeteiligung soll das neue Gesetz noch bis Herbst 2019 beschlossen werden.

zum Gesetzentwurf (pdf) →

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