InlandsgeheimdienstMaaßen hätte Ministerium über Treffen mit AfD-Politikern informieren müssen

Der Chef des Inlandsgeheimdienstes Hans-Georg Maaßen hätte das Innenministerium über seine Treffen mit AfD-Politikern informieren müssen. Das geht aus einem Erlass des Ministeriums hervor, den wir veröffentlichen.

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz durchleuchtete im Auftrag des Familienministeriums 51 Demokratieprojekte. –

Bundesministerium des Innern/Sandy Thieme, Hans-Georg Maaßen 02, Ausschnitt, CC BY-SA 3.0 DE

Der Immernoch-Chef des Inlandsgeheimdienstes, Hans-Georg Maaßen, löste in den vergangenen Monaten Skandal nach Skandal aus. So wird ihm beispielsweise vorgeworfen, geheime Informationen an die AfD weitergegeben zu haben. Dass er sich überhaupt mit AfD-Bundestagsabgeordneten traf, ist womöglich ein Verstoß gegen Dienstpflichten.

Wie ein Erlass des Innenministeriums zeigt, den wir veröffentlichen, müssen Mitarbeiter von Bundesbehörden die Hausleitung verständigen, bevor sie Bundestagsabgeordnete treffen. Auch über die Ergebnisse der Treffen müssen sie Bericht erstatten. Maaßen tat das offenbar nicht.

Erlass des Innenministeriums

Erlass des Innenministeriums

Wie das Innenministerium sagte, habe es nicht im Vorfeld von den Treffen gewusst. Das lässt nur zwei Möglichkeiten zu: Entweder sagt das Ministerium die Unwahrheit – oder Maaßen verstieß gegen den Erlass seiner Vorgesetzten. Das ist deswegen umso erstaunlicher, als Innenminister Seehofer Maaßen jetzt direkt als Sonderbeauftragter in sein Haus holt.

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Bundesministerium des Innern ••.' ................. tl,:::A~~ ,..'.' ,iJ;;iL I Freiheit • 4!W Einheit "".,.,.,.,.".-, .... Demokratie SEITE2VON 2 so zeitnah wie möglich auf dem Dienstweg zu unterrichten. Die Unterrichtung umfasst auch Termine, die nachgeordnete Behörden des BMI wahrnehmen; zuständig ist in diesen Fällen das Dienst- oder Fachaufsicht führende Referat. Über die Ergebnisse ist die Hausleitung un­ mittelbar im Anschluss an den Termin zu unterrichten. ... Die Hausleitung ist ferner über bevorstehende Termine und Gespräche mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, der Landtage und Landesregierungen sowie über deren Ergebnis zu unterrichten. Die Be­ richtspflicht gilt auch für nachgeordnete Behörden des BMI; zuständig hierfür ist das Dienst­ oder Fachaufsicht führende Referat. Bei Eilbedürftigkeit kann die vorherige Unterrichtung in geeigneter Form auch mündlich erfolgen." Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung, damit eine zeitnahe Unterrichtung der Hauslei­ tung durch die Fachaufsicht führenden Referate sichergestellt werden kann.
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