Der Skandal, der keiner warMit diesem Erlass nahm die BAMF-Affäre ihren Anfang

Die Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge soll tausende Asylfälle rechtswidrig bearbeitetet haben. Mit diesem Vorwurf begann im Frühjahr des Jahres eine Kampagne gegen die Asylpraxis des Amts. Wir veröffentlichen das Dokument, das Medien und Beamte dabei übersahen.

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Die Bremer Außenstelle des BAMF –

Im Frühjahr 2018 waren zahlreiche deutsche Medien in Aufruhr: Korruptionsskandal! Falsche Asylbescheide! Betrug! Sie warfen der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor, ab 2015 tausendfach gegen das Asylrecht verstoßen zu haben. Der zentrale Vorwurf damals: Nur für einen Bruchteil der Fälle, über die es entschieden habe, seien die Bremer überhaupt zuständig gewesen. Die große Mehrheit der Fälle stamme eigentlich aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Die interne Revision des BAMF unterstützte die Darstellung der Medien. Es wurden Vorwürfe laut, die Bremer Abteilung habe aus dem gesamten Bundesgebiet rechtswidrig Fälle an sich gezogen.

Fahrlässige Vorwürfe

Mit ihren Vorwürfen handelten die Medien wie auch die interne Revision allerdings fahrlässig. Das äußerst schlecht ausgestattete Revisions-Referat des BAMF kannte nämlich offenbar gar nicht den Erlass des BAMF, nach der die Bremer Außenstelle tatsächlich doch für die Fälle zuständig war. Wir veröffentlichen das Dokument erstmals, das wir durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhalten haben.

Asylanträge werden auf BAMF-Außenstellen verteilt

Asylanträge werden auf BAMF-Außenstellen verteilt

Wie der Erlass zeigt, war die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen des BAMF Ende 2014 mit der Anzahl von Asylgesuchen derart überfordert, dass umliegende BAMF-Außenstellen gebeten wurden, die Bearbeitung von Fällen zu übernehmen. Nicht nur die Bremer Außenstelle, auch weitere Stellen in Niedersachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern wurden beteiligt. Die Bremer Beamten handelten also nicht rechtswidrig, sondern im Gegenteil auf Weisung der BAMF-Zentrale in Nürnberg.

Neben Bremen werden auch andere Außenstellen angefragt

Neben Bremen werden auch andere Außenstellen angefragt

Wie sich im August diesen Jahres herausstellte, treffen offenbar auch andere Vorwürfe im Rahmen des sogenannten BAMF-Skandals nicht zu. Da hatte Bundesinnenminister Seehofer bereits die BAMF-Präsidentin Cordt gefeuert und mit einem bayerischen Gefolgsmann ersetzt. Der CSU-Staatssekretär Stephan Mayer, der der Ex-Leiterin der Bremer Außenstelle „hochkriminelles“ Verhalten vorgeworfen hatte, musste eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Eine vollständige Aufklärung des angeblichen Skandals und der Skandalisierung lässt hingegen weiter auf sich warten. Das BAMF beantwortet die meisten IFG-Anfragen, etwa zum Bericht der internen Revision, mit großer Verspätung und Intransparenz. Es ist wahrscheinlich, dass es sich schon bald in weiteren Fällen vor Gericht wiederfindet – wegen fehlerhafter IFG-Bescheide.

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Kopie Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 90343 Nürnberg An die Ausländerbehörde HAUSANSCHRIFT Frankenstraße 210 90461 Nürnberg POSTANSCHRIFT 90343 Nürnberg BEARBEITET VON LRD Joachim Waldenmeier TEL +49 (0) 911 943-7001 FAX +49 (0) 911 943-7003 joachim.waldenmeier@bamf. bund .de Wahnortnahe Antragstellung GLMB/ Antragsentgegennahme NI www.bamf.de Nümberg, 30.12.2014 Seite 1 von 2 Anlage: Zuständigkeiten BAMF Sehr geehrte Damen und Herren, durch die besonders hohe Zahl der Asylantragsteller gelingt es seit einiger Zeit nicht in allen Fällen, die Antragstellung beim Bundesamt noch während des Aufenthaltes in den Erstauf­ nahmeeinrichtungen (EAE) durchzuführen. Die Landesaufnahmebehörde (LAB NI) ist ge­ zwungen, manche Personen zum Teil schon vor Antragstellung zu verteilen. Die folgende Regelung gilt ausschließlich für diesen Personenkreis. Aus diesem Grunde bitten wir Sie im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Innenminis­ terium um Ihre Mitwirkung. Bitte melden Sie umgehend die ladungsfahige Anschrift, wenn Ihnen solche Personen zugewiesen werden oder bekannt sind. Diese Meldung richten Sie bitte an die Außenstelle, die sich an dem Standort der LAB NI (Bramsche, Braunschweig, Fried­ land) befindet, von der Sie die Zuweisung erhalten haben. Das Bundesamt lädt dann diese Personen zur Antragstellung in eine seiner Außenstellen. Zur Reduzierung des Reiseaufwan­ des und zur Kostensenkung erfolgt die Ladung in die Außenstelle, die zu dem Wohnort der Antragsteller/in günstig gelegen ist. Neben den derzeit vier Außenstellen des BAMF in Nie­ dersachsen (zusätzlich Oldenburg) beteiligen sich die Außenstellen Bremen, Hamburg, Biete­ feld und Nostorf-Horst (Mecklenburg-Vorpommem) an dieser Aktion. Die für Ihren Zustän­ digkeitsbereich vorgesehene Außenstelle entnehmen Sie bitte der Anlage. Die Kontaktdaten ·mit Durchwahl finden Sie am Ende dieses Schreibens. Falls Ihnen eine größere Anzahl dieser Personen zugewiesen wurde oder die Außenstelle mit dem öffentlichen Personennahverkehr nicht gut erreichbar ist, sollten Sie unbedingt direkt mit den für die Antragsentgennahme vorgesehenen Außenstellen Kontakt aufnehmen, um konkre­ te Termine zu vereinbaren und gemeinsame Anreisen zu organisieren. Asylsuchende ohne Terminabsprache zum BAMF zu schicken, ist wegen der sehr hohen Zugänge nicht zu emp­ fehlen, da dann nicht sichergestellt ist, dass die Antragstellung auch erfolgen kann. Unter be­ stimmten Voraussetzungen kann Ihnen diese Außenstelle auch eine schriftliche Antragstei­ lung mit Ihrer Unterstützung anbieten. Dies ist möglich, wenn die Identität der Personen durch Dokumente eindeutig feststeht und ABH oder Polizei vor Ort auf den Fingerabdruck-
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Seite 2 von 2 blättern des BAMF die ED durchführt und die Fingerabdrücke dem BAMF übermittelt. Auch dies müsste mit der zuständigen Außenstelle abgestimmt werden. Eine Kostenerstattung für die An- und Abfahrt kann durch das BAMF nicht erfolgen. Kontaktdaten der zuständige Außenstelle laut Liste; Telefondurchwahl AS Bielefeld: 052 1 -9316-0 AS Bramsche: 052 1 -93 1 6-464 AS Braunschweig: 0531-3545-237 AS Bremen: 0421-8391-100 AS Friedland: 09 1 1 -943-8777 AS Nostorf-Horst: 038847-20- 1 41 AS Oldenburg: 0441-2060- 1 80 Sobald die AS Harnburg sich beteiligt, erhalten die betroffenen ABH eine gesonderte Infor­ mation mit der dortigen DurchwahL Mit freundlichem Gruß gez. Waldenmeier, Gruppenleiter MB Anlage: Zuständigkeitsliste
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