Wir verklagen die Bundesrechtsanwaltskammer
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit dem elektronischen Anwaltspostfach beA ein Sicherheitsdesaster herbeigeführt. Über die Hintergründe schweigt sie sich aber weiter aus. Das wollen wir mit einer Klage ändern.

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat im Desaster um das Anwaltspostfach „beA“ nicht nur katastrophales Krisenmanagement betrieben und offenbar viele Millionen Euro verschwendet – sie ist im Umgang mit der Entwicklung der Software außerdem weiterhin äußerst intransparent. Deswegen verklagen wir die BRAK jetzt gemeinsam und mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Dafür brauchen wir eure Unterstützung! Spendet bitte hier für die Kosten der Klage:
Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., DE88 4306 0967 1182 9121 00, GENODEM1GLS
BRAK schiebt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vor
Konkret geht es in unserer Klage zum einen um den Vertrag der BRAK mit dem IT-Dienstleister Atos, der die Software entwickelt hat. Die BRAK will die Rahmenbedingungen des Auftrags nicht offenlegen. Dabei beruft sie sich auf das angebliche Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Die dürften allerdings, wenn überhaupt, nur an wenigen Stellen des Vertrags auftauchen – diese Stellen könnten geschwärzt und der Rest müsste herausgegeben werden.
Zum anderen wollen wir die Ergebnisse von Sicherheitstests der BRAK erfahren. In den Jahren 2014 und 2015 gab die BRAK Gutachten zum beA in Auftrag. Sie bescheinigten der Software fälschlicherweise, sicher zu sein. Wie später der CCC aufdeckte, ist dies nicht der Fall. Auch die Sicherheitstests will die BRAK wegen angeblicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht herausgeben, obwohl die Tests solche Geheimnisse kaum enthalten dürften. Und sofern die Gutachten Sicherheitslücken enthalten, so müssten diese längst geschlossen sein – sonst dürfte das beA überhaupt nicht wieder in Betrieb genommen werden. Nicht nur das angefragte alte, sondern auch ein neues Gutachten von Secunet steht in der Kritik, unter anderem die Verschlüsselung von beA nicht ausreichend untersucht zu haben.
BRAK muss offener werden
Das Verwaltungsgericht Berlin wird voraussichtlich Anfang 2019 über die Klage entscheiden. Die BRAK könnte ein für sie peinliches Urteil abwenden, indem sie die Dokumente doch noch von sich aus veröffentlicht. Auch in Bezug auf ihre Software sollte sie noch deutlich offener werden. Wie bereits vielfach vorgeschlagen sollte der Code des beA offengelegt werden.
Die GFF hat bereits in einem vorigen Fall Klage gegen die BRAK eingereicht. In der GFF-Initiatve „beA - aber sicher!“ geht es um die Nachrüstung der bisher unsicheren Software mit einer echten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
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