Gesetzentwurf zu GeschäftsgeheimnissenGefahr für die Informationsfreiheit?

Das Justizministerium will mit einem neuen Gesetz eine EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen umsetzen. Der Gesetzentwurf ist allerdings problematisch: Er schützt Whistleblower unzureichend und könnte zur Gefahr für die Informationsfreiheit werden.

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Foto: CC-BY-SA 2.0, Scanlime

Vor zwei Jahren verabschiedete das Europäische Parlament eine umstrittene Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen. Jetzt macht sich das deutsche Justizministerium daran, die darin enthaltenen Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen. Wie sein aktueller Gesetzentwurf zeigt, den netzpolitik.org heute veröffentlicht hat, missachtet das Ministerium allerdings den Schutz von Whistleblowern und gefährdet die Informationsfreiheit. So soll es das Gesetz etwa ermöglichen, Produkte zu verbieten, die auf illegal erworbenen Informationen beruhen. Schadensersatzforderungen sollen beim Diebstahl von Informationen einfacher durchzusetzen sein. Whistleblower wären nach der EU-Richtlinie eigentlich nicht davon betroffen. Wenn die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen - wie etwa beim Abgasbetrug von Volkswagen - ein "regelwidriges Verhalten, ein Fehlverhalten oder eine illegale Tätigkeit von unmittelbarer Relevanz" aufdeckt, dürfte dies nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Gesinnungsprüfung als Maßstab

Der Entwurf aus dem Hause von Justizministerin Katarina Barley (SPD) schlägt jedoch einen anderen Weg ein: So soll ein Whistleblower in Deutschland lediglich dann vor Strafverfolgung geschützt werden, wenn er oder sie "in der Absicht handelt, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen". Ob an der Veröffentlichung der Information selbst ein öffentliches Interesse besteht, würde danach keine Rolle spielen. Sven Giegold, der Sprecher der Grünen Europagruppe im Europaparlament, kritisiert den deutschen Sonderweg: "Viele Hinweisgeber handeln nicht nur aus rein selbstlosen Motiven. Maßstab für den Schutz von Whistleblowern sollte das Ergebnis, nicht das Motiv ihres Handelns sein. Eine Gesinnungsprüfung war ausdrücklich nicht Absicht des europäischen Gesetzgebers." Tatsächlich ständen Whistleblower unter Druck, ihre Motivation beim Leaken zu beweisen. Zudem erstreckt sich der Schutz von Whistleblowern nach dem Willen des Justizministeriums nur auf die Aufdeckung von "rechtswidrigen Handlungen", nicht jedoch auf die Offenlegung von regelwidrigem Verhalten, wie es die EU-Richtlinie vorsieht. Macht ein Whistleblower also etwa auf illegitimes Verhalten aufmerksam, das sich letztlich aber nicht als illegal herausstellt, wäre die Person nach Ansicht des Ministeriums nicht zu schützen.

Einschränkung der Informationsfreiheit

Aber nicht nur Whistleblower kommen im Gesetzentwurf schlecht weg. Journalistinnen und interessierte Bürger müssen eine Einschränkung ihrer Rechte befürchten. In Bezug auf Anfragen an Behörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz könnte der Entwurf nämlich dazu führen, dass der Staat künftig noch weniger Auskunft geben muss. So müssen Behörden auf Anfrage zwar Informationen zu Kooperationen und Aufträgen an Unternehmen herausgeben. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen allerdings geheim bleiben. Mit dem neuen Gesetz dürfte dies noch häufiger als bisher der Fall sein. Bisher galten Geschäftsgeheimnisse nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als auf ein Unternehmen bezogene Informationen, die nur "einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind" und "an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat". Künftig könnten Unternehmen noch größere Freiheiten haben, Informationen als Geschäftsgeheimnis einzustufen. Nach der neu eingeführten Definition im Gesetzentwurf muss kein "berechtigtes Interesse" an der Geheimhaltung mehr begründet werden. Geschäftsgeheimnisse sollen künftig solche Informationen sein, die wenigen Menschen bekannt "und daher von wirtschaftlichem Wert" seien. Zudem müssten sie durch "angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen" geschützt sein - was auf deutlich mehr Informationen zutreffen dürfte. Wirtschaftlichen Wert haben schließlich die meisten Informationen in einem Unternehmen.

Geheimhaltung um Gesetzentwurf

Nachdem es gegen die EU-Richtlinie vor zwei Jahren große Proteste gegeben hatte, wird die deutsche Umsetzung voraussichtlich große Kritik von Nichtregierungsorganisationen nach sich ziehen. Nach Angaben des Justizministeriums gegenüber netzpolitik.org wird der Entwurf offiziell auf der Ministeriumswebsite veröffentlicht, wenn Verbände und Länder zum Gesetzentwurf eingebunden werden. Derzeit werde er noch "regierungsintern beraten".

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