Kein Konfetti mehrWir verklagen den Berliner Verfassungsschutz

Der sogenannte Verfassungsschutz in Berlin will gegenüber der Öffentlichkeit keine Auskunft geben. Deswegen verklagen wir den Geheimdienst. Das zugrunde liegende Gesetz könnte rechtswidrig sein. Die Verhandlung ist kommende Woche.

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Update, 2. Mai: Wir haben die Klage gewonnen!

Konfetti kann der sogenannte Verfassungsschutz in Berlin. Der Inlandsgeheimdienst der Hauptstadt ließ noch im Juni 2012 mehrere Akten im Bereich Rechtsextremismus schreddern – während die Ermittlungen zur NSU-Mordserie auf Hochtouren liefen.

Der Chef des Inlandsgeheimdienstes musste nach Bekanntwerden der Vertuschungsaktionen zurücktreten. Gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit musste der Inlandsgeheimdienst im Zuge der Aufarbeitung allerdings bis heute keine Rechenschaft ablegen. In Berlin ist der Dienst wie in vielen anderen Bundesländern auch von der Auskunftspflicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen.

Ausnahme vom Gesetz ist rechtswidrig

Das bedeutet: Während andere Behörden auf Anfrage Auskunft geben müssen, bleibt der Geheimdienst stumm. Die Regelung dafür findet sich im Berliner Verfassungsschutzgesetz. Statt direkt im Informationsfreiheitsgesetz ließ sich der Dienst in sein Gesetz eine Ausnahme von der Auskunftspflicht hineinschreiben. Dieses ungewöhnliche Vorgehen lassen wir jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin überprüfen. Wir verklagen den sogenannten Verfassungsschutz auf Herausgabe von Umweltinformationen.

Wir gehen nämlich davon aus, dass die Bereichsausnahme für den Inlandsgeheimdienst teilweise rechtswidrig ist. So mag es rechtlich möglich sein, den Dienst von der Auskunftspflicht allgemein auszunehmen. In Bezug auf Umweltinformationen, die im Informationsfreiheitsgesetz auch geregelt werden, ist dies allerdings nicht möglich. Das Europarecht schreibt vor, dass alle öffentlichen Stellen Auskunft zur Umwelt geben müssen. Der Geheimdienst kann sich davon nicht ausnehmen.

Mit dem Volksentscheid Transparenz, den wir in Berlin ins Leben gerufen haben, wollen wir die Bereichsausnahme für den Inlandsgeheimdienst abschaffen. Geheime Dienste, die gegenüber der Öffentlichkeit keine Rechenschaft ablegen müssen, vertragen sich nicht mit der Demokratie. Mehr Infos zum Volksentscheid gibt es hier.

Verhandlung kommende Woche

Jetzt muss das Verwaltungsgericht Berlin über den Fall entscheiden. Die mündliche Verhandlung findet statt am kommenden Donnerstag, den 25. April um 10 Uhr im Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin. Die Verhandlung ist öffentlich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Kommt vorbei!

In ähnlichen Fällen verklagen wir derzeit auch den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Klage gegen den BND wird am 29. Mai vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt.

→ zur Anfrage und Klage

Diese Klage wird uns voraussichtlich etwa 2.500 Euro kosten. Unterstütze unsere Klagen für Informationsfreiheit mit einem Dauerauftrag in Höhe von 2, 5 oder 10 Euro im Monat!

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Dr. Martin Jaschinski Sebastian Biere ' Oliver Brexl ' Thorsten Feldmann, LLM, Till Jaeger Thomas Nuthmann 1 Julian Höppner, a.m. 3 Dr. Lina Bäcker Robert Weist Marie Lenz, all. Martin Michel Dr. Jeannette Viniol, Nadine Schawe Marcel Breite Dr. Michael Funke David Andrew Copland 4 Johanna Schwarz JBB Rechtsanwälte, Christinenstraße 18 /19, 10119 Berlin Verwaltungsgericht Berlin Kirchstraße 7 10557 Berlin Vorab per Telefax: 030 9014-8790 Berlin, 20. März 2018 Unser Zeichen: 18-0512 1 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz 2 Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht 3 Fachanwalt für Informationstechnologierecht 4 Of Counsel, Attorney at Law, zugelassen nach § 206 BRAO Klage des Christinenstraße 18/19 10119 Berlin Herrn Arne Semsrott, Singerstraße 109, 10179 Berlin, - Kläger - Prozessbevollmächtigte: JBB Rechtsanwälte, Jaschinski Biere Brexl Partnerschaft mbB, Christinen- Tel. Fax + 49 30 443 765 0 + 49 30 443 765 22 Mail breite@jbb.de Web www.jbb.de Sitz der Partnerschaftsgesellschaft: Berlin Registergericht: AG Charlottenburg, PR 609 B straße 18/19, 10119 Berlin gegen das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung II —Verfassungsschutz, Klosterstraße 47, 10179 Ber- lin, - Beklagte - wegen: Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Streitwert: € 5.000,00 Berliner Volksbank !BAH DE961009 0000 5205 2220 08 BIC BEVODEBBXXX
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Seite 2 Wir vertreten den Kläger. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird an- waltlich versichert. Namens und im Auftrag des Klägers erheben wir Klage und werden beantragen: 1. Die Beklagte unter Aufhebung des Bescheids der Se- natsverwaltung für Inneres und Sport Abteilung II - Verfassungsschutz vom 20. Februar 2018 zu verpflichten, dem Kläger gemäß seines Antrags vom 28. Januar 2018 eine Über- sicht über sämtliche verfügbare Umweltinformationen des Ver- fassungsschutzes Berlin zu übersenden. 2. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorver- fahren wird für notwendig erklärt. Begründung: Die Klage wird zunächst fristwahrend erhoben, da laut Rechtsbehelfsbeleh- rung zum Ausgangsbescheid der Beklagten vom 20. Februar 2018 die Kla- ge gegen diesen Bescheid statthafter Rechtsbehelf ist. Vorsorglich hat der Kläger jedoch mit Schreiben vom 20. März 2018 Widerspruch gegen den vorgenannten Ausgangsbescheid eingelegt. Aus hiesiger Sicht ist entge- gen der Auffassung der Beklagten nicht die Klage, sondern der Wider- spruch nach § 14 Abs. 3 IFG Bin statthafter Rechtsbehelf gegen den streit- gegenständlichen Bescheid der Beklagten vom 20. Februar 2018. Wir regen insoweit an, das Verfahren bis zur Entscheidung der Beklagten über den Widerspruch vom 20. März 2018 nach § 75 S. 3 VwG0 analog aus- zusetzen (vgl. nur BVerwGE 4, 204 und Kopp/Schenke, § 68, Rn. 3 ff m.w.N.). Schließlich ist es ausreichend, wenn das eventuelle Erfordernis des Vorver- fahrens jedenfalls im Zeitpunkt des Schlusses der letzten mündlichen Ver- handlung über die Klage erfüllt ist (vgl. nur Bln NVwZ 1982, 254). Eine Klagebegründung wird nachgereicht. Als Anlagen beigefügt sind je- weils als Kopie der Antrag des Klägers vom 28. Januar 2018 (Anlage K1),
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Seite die E-Mail der Beklagten Klägers (Anlage sowie vom 30. Januar K3), der ███ ██ Rechtsanwalt 29. Januar 2018 (Anlage 2018 mit der Bitte um einen Ausgangsbescheid der Widerspruch Zwei beglaubigte vom vom Abschriften vom anbei. rechtsfähigen 20. Februar 20. März 2018 (Anlage K2), die E-Mail des K5). 2018 Bescheid (Anlage K4) 3
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Korrespondenz Von Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.) Betreff UIG-Anfrage: Übersicht von Umweltinformationen V26331] Datum 28. Januar 2018 23:01 An Verfassungsschutz Berlin Status Warte auf Antwort —0 Nachricht wurde erfolqreich versendet, Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht sämtlicher Umweltinformationen, die dem Verfassungsschutz vorliege Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs, 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach 2 Abs, 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheiLsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtli- chen Kosten für die Akteneinsicht bzw, Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw, Aktenauskunft nach § 7 Abs, 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können, Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf 5 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Infor- mationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen, Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach 15 Abs, 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. il-Adresse> > Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht, Falls Sie noch Fragen ha- ben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden,/
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Von Veriassungsachutz Berlin Betreff AVV: U1G-Anfrage: Übersicht von Umweltinformationen r#263311 Datum 29. Januar 2018 19:23 Status Warte auf Antwort Anhänge Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 28. Januar 2018 bestätige den Eingang Ihrer Anfrage, Ich bitte um Verständnis, dass die Berliner Verfassungsschutzbehörde Auskunft nur nach den gesetzlichen Vor- schriften gewährt. Nach dem Gesetz über den Verfassungsschutz in Berlin (Verfassungsschutzgesetz Berlin - VSG Bln) kann Auskunft und Akteneinsicht nur natürlichen Personen gewährt werden und zwar in solche Vorgänge, die personenbezoge- ne Informationen über den Antragsteller selbst enthalten. Gemäß 32 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Berlin (VSG Bln) findet das Berliner Informations- freiheitsgesetz auf die von der Verfassungsschutzabteilung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geführten Akten keine Anwendung findet. Ferner ist der Anwendungsbereich des von Ihnen im Weiteren angeführten Gesetzes zur Verbesserung der ge- sundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) hier nicht eröffnet, Im Ergebnis wird Ihr Antrag daher abge- lehnt. Diese Auskunft erfolgt auf Ihren Wunsch hin in elektronischer Form und ersetzt keinen Bescheid. Sofern Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, bitte ich um Mitteilung einer zustellfähigen Postanschrift. eundlichen Grüßen
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Von Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.) Betreff AW: AW: UIG-Anfrage: Übersicht von Umvveltinformationen [#26331] Datum 30 Januar 2018 20:40 An Verfas_ungsschutz Berlin Status C) Nachricht wurde erfolgreich versendet. Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine IFG-Anfrage. Bitte senden Sie mir einen rechtsfähigen Bescheid an die un- tenstehende Adresse. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 26331 Antwort an: Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.
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Wie wird das Thüringer Transparenzgesetz? Wir haben dem Thüringer Landtag unsere Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung zugesandt.