Wir verklagen Kölner Verkehrsbetriebe
Die Kölner Verkehrsbetriebe weigern sich seit Jahren, Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu geben. Deswegen verklagen wir sie. Damit wollen wir grundsätzlich klären, dass auch private Unternehmen Auskunft geben müssen, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

anonym, K4500 VB Presentation, CC BY-SA 3.0
Mobilität ist eine der zentralen Themen der Stadtgesellschaft. Vor allem die städtischen Verkehrsunternehmen stehen vor enormen Herausforderungen durch den Wandel des Mobilitätssektors. Aber auch in Sachen Transparenz haben die Unternehmen einiges nachzuholen.
So weigern sich die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) beispielsweise seit Jahren, Auskünfte zu ihrer Arbeit zu geben. Dabei müssten sie eigentlich offener sein: Nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfallen (IFG NRW) sind sämtliche Stellen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, auskunftspflichtig. Zu diesen Aufgaben gehört auch der öffentliche Personennahverkehr.
Offene Daten für den Nahverkehr
Trotzdem zeigen sich die Verkehrsbetriebe uneinsichtig. Sie seien als privates Unternehmen von Transparenzpflichten befreit. Deswegen verklagen wir jetzt die Kölner Verkehrsbetriebe, um die Frage endgültig zu klären. Dabei unterstützt uns auch die Einschätzung der Beauftragten für Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen:
„In diesen Fällen hat die LDI den Anwendungsbereich des IFG NRW für die KVB stets für eröffnet erachtet und hält bis heute an dieser Auffassung fest.“
Unsere Klage hat auch grundsätzliche Bedeutung: Sie soll feststellen, dass auch andere private Unternehmen in Nordrhein-Westfalen auskunftpflichtig sind, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Die KVB hat eine private Kanzlei engagiert, um die Klage abzuwehren.