Neue Rechtskommentare zur Informationsfreiheit
Im Beck-Verlag sind zwei neue Rechtskommentare zur Informationsfreiheit erschienen. Sie geben einen Überblick über zentrale Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Informationsweiterverwendungsgesetz.
Mit dem Handkommentar zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) habe der Baden-Württembergische IFG-Beauftragte Stefan Brink, der Datenschützer Sven Polenz und der Rechtsanwalt Henning Blatt ein kompaktes Überblickswerk zu den Auskunftsregelungen auf Bundesebene vor. In kurzen, recht einfach verständlichen Absätzen erklären die Autoren den Gegenstand der Informationsfreiheit und verweisen zu allen Teilen des IFG auf aktuelle Rechtsprechung und herrschende Lehrmeinungen. Im Vergleich zum Standard-Kommentar zum IFG von Prof. Schoch ist der Handkommentar im Übrigen nicht nur kürzer, sondern auch billiger.
Ebenfalls im Beck-Verlag erschienen ist der Kommentar von Heiko Richter zum Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG). Er ist der bisher einzige aktuelle Kommentar zu dem Gesetz, das mit der PSI-Richtlinie aus Brüssel neu gefasst werden musste. Richter geht im Kommentar unter anderem auf die zahlreichen Unklarheiten des Gesetzes ein: So bleibt unklar, ob das IWG einen einklagbaren Rechtsanspruch auf (offene) Daten beinhaltet oder nicht.
Gerade im Zusammenhang auf das von Richter ebenfalls thematisierte Open-Data-Gesetz des Bundes sowie kommende Länderregelungen für offene Daten würde man sich wünschen, dass ein klares Konzept bestünde, wie die Weiterverwendung von Informationen der öffentlichen Hand künftig geregelt werden soll. Durch die Lektüre von Richters Kommentar wird deutlich, dass der deutsche Gesetzgeber hier noch Nachholbedarf hat. Eine reine Umsetzung europarechtlicher Vorgaben reicht offensichtlich nicht aus.