Reform des Informationszugangsgesetzes in Sachsen-Anhalt"Keine echte Reform"

Das Landesregierung in Sachen-Anhalt möchte das Informationszugangsgesetz erneuern. Für den Gesetzentwurf gibt es allerdings harsche Kritik. Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit nennt ihn „nicht zufriedenstellend“. Er stelle keine echte Reform dar.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose

In der heutigen Sachverständigenanhörung des Landtags Sachsen-Anhalt hat der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, Harald von Bose, den Gesetzentwurf der Landesregierung harsch kritisiert. Der vorgesehene Entwurf sei „keine echte Reform“. Er beschränke sich auf „minimale Veränderungen“ und habe „somit ganz erheblichen Verbesserungsbedarf“. In seiner Stellungnahme gegenüber der Landesregierung schreibt von Bose:

Der Entwurf bewegt sich nicht einmal annähernd in die Richtung eines modernen Transparenzgesetzes.

Die Landesregierung habe auf bisherige Kritik lediglich erklärt, dass der vorliegende Gesetzentwurf lediglich einen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem Transparenzgesetz darstelle: Nach dem Inkrafttreten des EGovG LSA soll das IZG LSA zu einem Transparenzgesetz weiterentwickelt wer den, das dann auch Regelungen zu einem erweiterten Informationsregister enthalten soll.

Ob und wann dieses Transparenzgesetz kommen wird und wie es konkret aussehen wird, ist jedoch völlig offen. Es gibt weder konkrete Vorgaben für den Inhalt des Gesetzes noch einen Zeitplan. Das zuständige Ministerium für Inneres und Sport hat jedenfalls in der Vergangenheit keine Verbesserungen in Richtung eines Transparenzgesetzes angestrebt, sondern war stets bemüht, den status quo beizubehalten.

Die gesamte 21-seitige Stellungnahme des Landesbeauftragten ist lesenwert. Sie enthält zahlreiche Verweise auf vorbildliche Regelungen in anderen Bundesländern.

Zur Stellungnahme →

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