Klagen lohnt sichStadtwerke Solingen müssen öffentlich machen, wer alte Trolleybusse gekauft hat

Mit Vertraulichkeitsvereinbarungen können kommunale Unternehmen nicht das Informationsfreiheitsgesetz umgehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einer Klage einer freien Journalistin, die wir mit Transparenzklagen.de unterstützt haben.

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Ein älteres Trolleybus-Modell in der Ukraine
Ein älteres Trolleybus-Modell in der Ukraine –

Die Stadtwerke Solingen müssen mitteilen, an wen sie 2009 ihre ausgemusterten Oberleitungsbusse (Trolleybusse) verkauft haben. Fast zwei Jahre lang hatte das zu 91,5 Prozent zur Stadt Solingen gehörende Unternehmen die Herausgabe der Information verweigert und sich dabei auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Käufer berufen. „Mit einer solchen Vereinbarung lässt sich nicht einfach das Informationsfreiheitsgesetz aushebeln“, sagte die Richterin in der Verhandlung am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Den Vertretern der Stadtwerke Solingen, die wohl einfach alles richtig machen wollten, war das keineswegs klar. „Wir wollen eine Entscheidung“, teilte die Anwältin der Stadtwerke der Richterin mit.

Stadtwerke schließen wegen IFG-Anfrage Vertraulichkeitsvereinbarung

Die Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Käufer hatten die Stadtwerke erst geschlossen, nachdem ich mithilfe von FragDenStaat.de Ende 2016 um Dokumente zum Weiterverkauf von 13 MAN-Solo-Oberleitungsbussen gebeten hatte. Die Fahrzeuge landeten später für ein Vielfaches des Verkaufspreises bei einem kommunalen Verkehrsunternehmen in der Ukraine. Mit einem ukrainischen Kollegen möchten wir die Kette der Händler rekonstruieren. Nach ergebnislosen E-Mail-Korrespondenzen mit den Stadtwerken habe ich zunächst die Informationsfreiheitsbeauftragte von Nordrhein-Westfalen angerufen, die den Auskunftsanspruch jedoch nicht erkannte. Auch persönliches Vorsprechen bei den Stadtwerken in Solingen brachte nicht den Namen des Käufers zutage.

Im Juni 2017 entschloss ich mich, Klage zu erheben. Mithilfe von FragDenStaat und der Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist es Journalisten ohne finanziellen Aufwand möglich, Informationsansprüche einzuklagen. Nach mehreren schriftlichen Stellungnahmen, in denen wir nochmals mein Informationsinteresse darlegten, was die Gegenseite als „Ausforschung“ ablehnte, forderte die Richterin im Vorfeld der Verhandlung die Stadtwerke auf, ihr Geheimhaltungsinteresse darzulegen. Tatsächlich kann der mit dem IFG geltend gemachte Anspruch eingeschränkt werden, wenn die begehrte Information ein Geschäftsgeheimnis enthält.

Kein Datenschutz für Unternehmen

Ein solches konnten die Vertreter der Stadtwerke jedoch nicht überzeugend darlegen, zumal der Verkaufspreis für die 13 O-Busse bereits zuvor offengelegt worden war – es ging allein noch um die Identität des Käufers. Bei diesem, so stellte sich am Tag der Verhandlung heraus, handelt es sich nicht um eine natürliche Person, sondern um eine GmbH. Das bedeutet, dass in dem Fall auch kein Datenschutz-Argument nicht greift. Es ist eine gute Nachricht, dass kommunale Unternehmen der Daseinsvorsorge verpflichtet sind, ihre Geschäfte offenzulegen – und zwar auch, wenn es sich wie in dem Solinger Fall um abgeschriebener Fahrzeuge handelt.

Die Richterin verpflichtete die Stadtwerke Solingen im Urteil vom 5. September, mir nicht nur Name und Geschäftsadresse des Käufers mitzuteilen, sie müssen auch alle Dokumente offenlegen, in denen die Daten des Käufers auftauchen. Die Stadtwerke nahmen das Urteil an. Nachdem wir im Lauf des Verfahrens einen Teil der Klage für erledigt erklären mussten, weil die beklagte Seite mitgeteilt hatte, die angeforderten Dokumente, wie einen Kaufvertrag, besäßen sie nicht – jetzt ein Sieg auf ganzer Linie. All das war weder kompliziert, noch besonders zeitaufwendig – es erforderte lediglich einen langen Atem. Von der ersten Anfrage bei den Stadtwerken bis zum Urteil vergingen 21 Monate. Dafür haben mein Kollege und ich nun ein weiteres Puzzle-Stück für die Recherche und die Erfahrung, dass der Rechtsstaat auf unserer Seite ist.

Auch klagen? Gerne! Mit dem Fonds Transparenzklagen fördern wir gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte Klagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Bei Anfragen über FragDenStaat ist auch ein direkter Transfer der Anfrage zum Klagefonds möglich.

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