Gegen abschreckende GebührenWir klagen gegen das Bundesinnenministerium (Update)

Das Innenministerium akzeptiert ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht. Deswegen müssen wir jetzt abermals vor Gericht, um endgültig zu klären, dass Gebühren bei Anfragen nicht abschrecken dürfen. Die mündliche Verhandlung in Berlin ist am Freitag. Interessierte sind herzlich willkommen!

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Update, 01.04.2019: Wir haben gegen das Bundesinnenminiterium gewonnen!

Im internationalen Vergleich wird das deutsche Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sehr selten genutzt. Das liegt vor allem an einer deutschen Besonderheit: Nur in Deutschland verlangen Behörden so häufig Gebühren für Auskünfte. Obwohl die Informationsfreiheit ein demokratisches Recht ist, werden viele Menschen so von Anfragen abgeschreckt.

Das trifft vor allem auf das Bundesinnenministerium zu. Ausgerechnet die für das IFG zuständige Behörde verlangt bereits für Anfragen mit wenig Aufwand mehrere hundert Euro.

Das wollen wir ändern. Wir klagen deswegen gegen das Bundesinnenministerium, um die Gebührenpraxis des Bundes und letztlich auch der Bundesländer zu ändern.

4 Stunden Arbeit für 235 Euro

Konkret geht es bei unserer Klage um eine Gebühr, die uns die Behörde für die Herausgabe von Unterlagen eines Facebook-Besuchs des damaligen Innenministers de Maizière in Rechnung stellte. Für die Prüfung und Herausgabe von insgesamt 20 Seiten – Ministervorlagen, Vermerk und Gesprächsführungsvorschlag – wollte das Ministerium 235 Euro.

Die Gebühr errechnete sie nach den angeblichen Kosten, die angefallen waren: Es sei "ein Aufwand von 3 Stunden und 55 Minuten höherer Dienst" angefallen. Bei einem Stundensatz von 60 Euro käme man so auf die Rechnungssumme.

Wir halten diese Gebührenpraxis für falsch. Wie schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nach einer Klage von Correctiv vor einem Jahr festgestellt hat, dürfen Behörden ihren Aufwand nicht einfach linear errechnen. Sie müssen stattdessen den Gebühren-Höchstsatz von 500 Euro beachten und andere Gebühren daran orientieren. Das bedeutet: Wenn eine Anfrage mit 500 Stunden Aufwand 500 Euro kostet, darf eine Anfrage mit 10 Stunden Aufwand nicht gleich viel kosten.

Grundsatzurteil wird ignoriert

Während beispielsweise das Wirtschaftsministerium das Grundsatzurteil inzwischen umsetzt und eigene Gebührentabellen entwickelt hat, ignoriert das Innenministerium das Urteil einfach. Es hat bereits jetzt vor Gericht eine Sprungrevision gefordert. Das Bundesverwaltungsgericht solle sich mit dem Fall befassen.

Wir werden den Fall notfalls auch bis in die höchste Instanz durchfechten. Deutlich mehr als die Hälfte aller Anfragen auf FragDenStaat, bei denen eine Gebühr erhoben werden sollte, wurden von den Antragsstellern zurückgezogen. Das zeigt: Gebühren diskriminieren diejenigen, die sich Informationen nicht leisten können.

Dass wir für die Klage einen langen Atem brauchen, ist schon jetzt absehbar: Die ursprüngliche Anfrage stammt aus dem Dezember 2016 – bis zur ersten Instanz hat es also alleine schon mehr als zwei Jahre gedauert.

Die mündliche Verhandlung findet statt am Freitag, den 29. März um 10 Uhr im Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin. Die Verhandlung ist öffentlich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es wird sicher interessant. Kommt vorbei!

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