Bundesregierung zieht vor Gericht, um der Autoindustrie Zeit zu verschaffen

Eigentlich sollten in den EU-Mitgliedsstaaten schon längst strengere Abgasnormen für Autos gelten. Aber die Bundesregierung geht gerichtlich gegen die Bestimmungen vor, um der heimischen Autoindustrie weiter Zeit zu verschaffen, wie Recherchen von FragDenStaat und der ZEIT zeigen.

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Lasche Ermittlungen, kaum Konsequenzen für Konzerne, Steuergeschenke: Die Bundesregierung ist in Sachen Diesel-Betrug der deutschen Autoindustrie bisher nicht damit aufgefallen, die Rechte von Verbraucherinnen zu stärken. Wie Recherchen von FragDenStaat und der ZEIT zeigen, geht die Regierung aber jetzt noch einen Schritt weiter: Sie zieht gegen Verbraucherrechte vor den Europäischen Gerichtshof, um den deutschen Autokonzernen weiter Zeit zu verschaffen.

Deutlich wird dies durch ein Briefing für Angela Merkel, das das Kanzleramt in Vorbereitung auf ein Treffen der Kanzlerin mit dem BMW-Chef Harald Krüger Ende Februar entwarf. Wir veröffentlichen das Dokument, das wir durch eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz erhalten haben.

Gerichtsverfahren, um Zeit zu gewinnen

Danach besprach Merkel mit BMW-Chef Krüger ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) aus dem vergangenen Dezember. Nach einer Klage der Städte Paris, Brüssel und Madrid entschied das EuG, dass lasche Abgas-Grenzwerte der Europäischen Kommission rechtswidrig sind. Wie aus dem Briefing deutlich wird, lobbyierte Deutschland auf EU-Ebene erfolgreich dafür, dass die Kommission gegen das Urteil Rechtsmittel einlegte.

Die Bewertung des Bundeskanzleramts in den Dokumenten ist eindeutig: Egal, wie das Verfahren ausgehe, am Ende gewinne die Industrie Zeit, in der sie keine strengeren Abgaswerte einhalten müssen. Dass die Industrie zuvor schon 12 Jahre Zeit hatte, um Anpassungen vorzunehmen, erwähnt das Kanzleramt im Briefing nicht.

Ein anderer Teil des Kanzlerinnen-Briefings zeigt, dass das Kanzleramt auch in Hinblick auf andere Aspekte des Diesel-Betrugs deutscher Autokonzerne keine Anstalten macht, sich für Verbraucherrechte stark zu machen: So sollte Kanzlerin Merkel nach dem Willen ihrer Mitarbeiter gegenüber dem BMW-Chef zwar ansprechen, dass BMW Hardware-Nachrüstungen entgegen der bisherigen Konzernpolitik für Kunden übernehmen solle.

Lasche Forderungen

Dass die Versuche der Kanzlerin aber offensichtlich halbherzig sind, zeigt sich schon an der entsprechenden Formulierung im Briefing: Nachrüstungen für BMW-Kunden seien lediglich „zu begrüßen“.

Nach dem Treffen sollte dem BMW-Chef zum wiederholten Male klar gewesen sein, dass es von der Bundesregierung nichts zu befürchten hat. Das Bundeskanzleramt stärkt der deutschen Autoindustrie den Rücken – auch nach Jahren der Skandale.

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�---·-.. I �. �, ·. .j : • � :. I I Berlin, 20. Februar 2019 l Ac I {y1/\ ----h-f"'fi(I '1._ ··- -----·-------- Über h- Herrn Gruppenleiter 42 r ')1('1 Herrn Abteilungsleiter 4 hvc 10/ /Jv L Herrn Chef des Bundeskanzleramtes (/'ztJ.Z . Frau Bundeskanzlerin Betr.: Ihr Gespräch mit BMW W Harald Krüger am 21. Februar 2019 von 15:00 bis 15:45 Uhr. Referate 321, 331,413,423 und 501 haben mitgewirkt. Sie empfangen den Vorstandsvorsitzenden der BMW AG, Herrn Harald Krüger, zum Gespräch. Beigefügt erhalten Sie die Vorbereitung: Fach 1 Gesprächsturbo Fach 2 Ergänzende Sachstände
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N02-Grenzwert von 40 pglm3 wurde 2017 in 65 Städten überschritten, 15 Städte liegen oberhalb von 50 pglm3 (2016: 90 Städte über Grenzwert). ln 13 Städten haben Verwal­ tungsgerichte bereits Fahrverbote für erforderlich gehalten (Essen, Köln, Stuttgart, Frankfurt zonal). Viele Urteile noch nicht rechtskräftig; weitere Verfahren laufen (DUH klagt in insgesamt 36 deutschen Städten). Die aktuelle Entwicklung im Verfahren vor dem VG Wiesbaden zeigt, dass bei entsprechend wirksamen Maßnahmenpaketen gerichtliche An­ ordnung von Fahrverboten vermieden werden kann: Beteiligte haben auf Basis eines aktu­ alisierten Luftreinhalteplanes mit Maßnahmen, die auch vom Bund initiiert wurden (z. B. Hardware:..Nachrüstung der Euro-V und EEV-Diesei-Busse mit SCRT-Systemen, Hardware­ Nachrüstung aller städtischen schweren Nutzfahrzeuge), die Rechtssache für erledigt er­ klärt und so Fahrverbote vermieden. BReg hat umfangreiche Maßnahmenpakete beschlos­ sen: Ende 2017 Förderprogramm Saubere Luft mit 1 Mrd. Euro für Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV, Anschaffung von Elektrobussen und Digitalisierung des kommuna­ len Verkehrs; Förderbescheide mit Gesamtfördervolumen von über 620 Mio. Euro überge­ ben. Ggü. ursprünglichem Sofortprogramm zusätzliche Mittel von 1 Mrd. Euro bereitge­ stellt (Aufstockung des Sofortprogramms um weitere 500 Mio. Euro, Förderung Hardware­ Nachrüstung für schwere Kommunalfahrzeuge und private Handwerker- und Lieferfahrzeu­ ge mit 430 Mio. Euro sowie 130 Mio. Euro für ÖPNV Maßnahmen in fünf Modellkommu­ nen). Zudem mit KoaA Einigung vom 1. Oktober Gesetzesänderungen zur einheitlichen Regelung von Fahrverboten und deren Oberwachung BlmSchG; StVG. Änderung Blm­ SchG war wg. technischer Vorgaben bei der KOM zu notifizieren. KOM hat mit Schreiben vom 13.2. keine wesentlichen Beanstandungen bekundet, so dass BlmSchGvorauss. in der 11. KW im BT beschossen werden soll. GE-StVG aus Datenschutzgründen zuletzt überarbeitet: maximale Speicherfrist ist auf zwei Wochen verkürzt und die Anwendung auf Stichproben beschränkt. Ob auch hier die 11. KW gehalten werden kann, ist aufgrund nicht abschließend g_eklärter Vorbehalte in der Koalition noch offen. · - Automobilindustrie hat Software-Updates an 6,3 Mio. Pkw zugesagt. C;;�. 4 Mio. Updates bislang umgesetzt, für weitere 0, 9 Mio. Fahrzeuge wurde die Freigabe durch das KBA be­ reits erteilt. Hersteller bieten zudem in "lntensivstädten" und dort wo Fahrverbote in Luft­ reinhaltepläne aufgenommen wurden Umtausch- und Rabattaktionen von bis zu 10. 000 Euro an. Daimler und VW zugesagt, Kosten für Hardware-Nachrüstungen in "lntensivstäd­ ten" bis zu 3.000 € zu übernehmen. BMW lehnt Kostenübernahme weiterhin ab. BMVI hat Prüf- und Nachweisverfahren für die Zulassung von Hardware-NachrOstsysteme entwi­ ckelt und die Kriterien zum 28.12.2018 veröffentlicht. Erste genehmigte Systeme sollen im Sommer 2019 vorliegen. Allerdings liegen KBA bisher keine genehmigungsfähigen Anträge für NachrOstsysteme vor. Standorte der Messstellen immer wieder Gegenstand der Diskus­ sion. BMU hat Oberprüfung in enger Abstimmung mit Ländern bis Ende März zugesagt (Begutachtung bisher überprüfter Standorte in NRW zeigte keine Unregelmäßigkeiten). Kritik einiger Lungenärzte mittels eines offenen Briefs an den Stickoxidgrenzwerten hat zu öffentlicher Diskussion über die Grenzwerte und Bitte der BK'in um wissenschaftliche Ein­ ordnung gegenOber der Leopoldina als Nationale Akademie der Wissenschaften geführt. Autoren des Briefs selber nicht in der Wissenschaft tätig. große Teile der wiss. Community distanzieren sich von den Inhalten. Inzwischen Rechenfehler in der Stellungnahme ent­ deckt. KOM hat sich dahingehend geäußerl, dass allenfalls eine Verschärfung der Grenz­ werte in Betracht kommt.
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Nach der EU-Typengenehmigungsverordnung müssen Euro 6-Dieselfahrzeuge einen Grenzwert von 80mg/km NOx einhalten. Um die Umstellung von Labortests auf das Real Driving Emissions (RDE) Prüfverfahren zu ermöglichen, hatte KOM nachträglich sogenannte Konformitätsfaktoren (KF) in einer Durchführungsverordnung erlassen. Diese legen fest, dass der Euro-6-Grenzwert für eine Übergangszeit bis 2020 bei Messung im Realbetrieb für Pkw 168 mg/km beträgt (KF 2,1) und danach unbef ristet eine Messtoleranzgrenze gilt, die einem Grenzwert von 120 mg/km (KF 1 ,5) ent­ spricht. Bei leichten Nutzfahrzeugen gelten üm ein Jahr längere Fristen. Das EuG hat am 13.12. entschieden, dass die KOM mit der Anpassung ihre Durch­ führungsbef ugnisseüberschritten hat: Durch die Regelungen habe sie wesentliche Bestimmungen der Typengenehmigungsverordnung 715/2007 geändert. Aus Gründen der Rechtssicherheit hat das EuG die Regelung aber für die Vergangenheit und die Dauer des Rechtsmittelverfahrens- zumindest aber 14 Monate- aufrechterhalten. Ohne ein Rechtsmittel würde der Faktor zur Umrechnung des NOx-Grenzwerts von 80mg/km für Pkw-Typengenehmigung ab dem 13.3.2020 nicht mehr gelten. Die Res­ sorts gehen davon aus, dass der ohne KF geltende Grenzwertvon 80mg/km im kom­ menden Februar von den produzierten Diesel-Fahrzeugen im Realbetrieb nicht ein­ gehalten werden kann. Den betroffenen Fahrzeugen müsste in dann die Typenge­ nehmigung versagt werden. Die Hersteller äußern darüber große Besorgnis. Der VDA rechnet damit, dass allein beim Wegfall des KF 2,1 über 6 Mio. Fahrzeuge betroffen wären (PKW und leichte Nutzfahrzeuge). Beim vollständigen Wegfall der Anpassungs­ regelung (Messtoleranz) dürften die Auswirkungen noch gravierender sein. Am 20.2. hat KOM entschieden, dass sie ein eigenes Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen will. Da ein Rechtsmittelverfahren im Durchschnitt 17 Monate dauert (hier evtl. deutlich länger), könnte neben einer höchstrichterlichen Klärung des Falls weitere Zeit zur Anpassu nnen werden. HUN hat angekündigt, ein eigenes Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil einzulegen.
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3 Automobilindustrie hat Software-Updates an 613 Mio. Pkw zugesagt. Zudem Umtausch- und Rabattaktionen von bis zu 10.000 € in ,,lntensivstädtenu. Anders als VW und Daimler lehnt BMW Kostenübernahme für Hardware-Nachrüstungen ab und bietet stattdessen weitere 3. 000 € für "herstellerspezifische Maßnahmen(, • OEM müssen zugesagte Umtauschaktionen voran­ treiben, um gemeinsames Ziel der Vermeidung von Fahrverbote zu erreichen. • Sollten aber insbesondere Kommunen, die wegen zu hoherEmissionen aus Diesel-Kfz im Fokus von möglichen Fahrverboten stehen, mit allen geeigneten Maßnahmen unterstützen. • Verfahrenserledigung vor dem VG Wiesbaden zeigt, dass Fahrverbote, mit entschlossenem Bekenntnis für Nachrüstungen verhindert werden können. • Einbau erster· Nachrüstungssystem in Pkw im Sommer 2019 möglich und damit wichtiges Instrument, um Grenzwerte in Städten zeitnah zu erreichen. • Wäre zu begrüßen, wenn auch BMW ·Nachrüstungen unterstützt.
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B·� lt. .1: ...., i Referat 421 Über Herrn Gruppenleiter 42 Herrn Abteilungsleiter 4 .'" V t , Ch---. . �' nK t:.• ./ ' t3J.g. I} lt. I( ?f · Berlin, den 30. August 2018 l·iJ· (, v) Herrn Chef des Bundeskanzleramts ��L(l l ��� � � Y JJ� 4 Frau Bundeskanzlerin Betr.: Ihr Gespräch mit Harald Krüger, Vorstand rsitzender BMW Group, am Montag, den 3. September 2018, 12.00 - 13.00 Uhr Referate 321, 413, 423 und 502 haben mitgewirkt. Herr Krüger kommt in Begleitung von Beigefügt übersenden wir Ihnen die Vorbereitung für das Gespräch. Fachliche Begleitung: AL 4. 471-64101-Au-035116'2�18 H;:roup lr <Pg i s t.r- a t.1.w ßund�:..::kanz I Pr "'"'!.
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