Alle EU-Behörden jetzt auf FragDenStaat
FragDenStaat plus 110 Behörden: Wir haben alle Behörden der Europäischen Union in unsere Datenbank integriert. Sie können ab sofort mithilfe des EU-Informationsfreiheitsgesetzes angefragt werden.

Sébastien Bertrand, European Commission flags, CC BY 2.0
Europa, Europa! Politische Initiativen der Europäischen Union ziehen traditionell nur wenig Aufmerksamkeit auf sich. Das zeigt sich auch im Bereich der Informationsfreiheit: Wie Deutschland hat die Europäische Union ein Informationsfreiheitsgesetz. Und das wird viel zu wenig genutzt.
Rund 6.000 Anfragen nach Dokumenten erreichen die Europäische Kommission jährlich – gerade einmal die Hälfte der Anfragen, die an deutsche Bundesbehörden gehen. In Hinblick auf die Gesamtzahl der 512 Millionen EU-Bürgerinnen ist das eine geradezu beschämend niedrige Zahl von Anfragen.
Das wollen wir ändern. Wir sind davon überzeugt, dass es mehr Öffentlichkeit für EU-Politik braucht. Das EU-Informationsfreiheitsgesetz kann dabei helfen. Deswegen haben wir alle EU-Behörden auf FragDenStaat integriert. Sie lassen sich ab sofort über das selbe Interface wie alle deutschen Behörden anfragen.
Keine Gebühren auf EU-Ebene
Die zugrunde liegenden Regelungen unterscheiden sich teilweise etwas von den Regelungen auf nationaler Ebene. So beträgt die Antwortfrist für EU-Behörden nicht wie in Deutschland einen Monat, sondern 15 Arbeitstage – also drei Wochen. Diese Frist kann allerdings immer wieder verlängert werden.
Ein großer Vorteil der EU: Anfragen an sie sind kostenfrei! Liegt eine Information also sowohl bei deutschen Behörden als auch bei der EU vor, kann es sich lohnen, sie (zusätzlich) bei der EU anzufragen. Anfragen dürfen im Gegensatz zu nationalen Behörden nicht von allen Menschen gestellt werden, sondern lediglich von EU-Bürgerinnen. Meist ist keine Postanschrift erforderlich. Manche Behörden verlangen dies aber.
Anfragen in 24 Sprachen
Kommt es zu Problemen bei der Antragsbearbeitung, kann die Bürgerbeauftragte direkt über FragDenStaat um Vermittlung gebeten werden. Außerdem ist es durchaus üblich, gegen Entscheidungen von Behörden kostenfrei Widerspruch einzureichen. Dies muss nicht wie in Deutschland per Post erledigt werden, sondern kann über FragDenStaat per E-Mail erfolgen. Erst der Weg der Klage ist etwas aufwändiger. Anfragen können in allen 24 Amtssprachen der EU gestellt werden und werden auf Wunsch auch in der jeweiligen Amtssprache beantwortet. Mehr Infos zur EU-Verordnung zur Informationsfreiheit gibt es in der Wikipedia.
Mit AskTheEU.org, die unser Partner Access Info anbietet, gibt es bereits eine Plattform für Anträge an EU-Behörden. Sie wird vor allem von Journalistinnen und Initiativen in Brüssel genutzt. Wir hoffen, dass wir den Dienst mit einigen zusätzlichen Features gut ergänzen können und planen derzeit einige Anfrage-Kampagnen.
Dazu wollen wir auch euer Feedback hören: Welche Kampagnen lohnen sich? Wie muss der Antragsprozess in Bezug auf EU-Behörden geändert werden? Kontaktiert uns dazu gern!