Hunderte Klagen gegen Topf SecretVerwaltungsgerichte entscheiden für Transparenz

Ein Rechtsgutachten zeigt: Unsere Plattform „Topf Secret“ ist nicht nur rechtmäßig – die Klagewelle von Lebensmittelbetrieben gegen mehr Transparenz bei Hygienekontrollen ist auch aussichtslos. Die Verwaltungsgerichte in Mainz, Cottbus und Augsburg haben bereits Klagen abgewiesen.

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Bürgerinnen und Bürger haben einen Informationsanspruch auf die Ergebnisse amtlicher Hygiene-Kontrollen, auch wenn sie diese über die Online-Plattform „Topf Secret“ beantragen. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Verbraucherorganisation foodwatch und der Transparenz-Initiative FragDenStaat in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger, das wir hier veröffentlichen. Derzeit klagen etliche Lebensmittelbetriebe deutschlandweit gegen Lebensmittelbehörden, um so die Herausgabe von Hygiene-Kontrollberichten zu verhindern. Die Betriebe halten vor allem die Möglichkeit einer Veröffentlichung der erlangten Informationen auf der Online-Plattform „Topf Secret“ für rechtswidrig. Das Gutachten der Kanzlei Geulen & Klinger kommt hingegen zu einem anderen Schluss.

foodwatch und FragDenStaat haben „Topf Secret“ im Januar gestartet. auf der Plattform können Verbraucherinnen und Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben so einfach wie nie zu vor abfragen und später auch veröffentlichen. Bisher machen die Kontrollbehörden in Deutschland nur in Ausnahmefällen öffentlich, wie es um die Sauberkeit in den Betrieben bestellt ist. Seit Jahren wird jeder vierte kontrollierte Betrieb beanstandet, größtenteils wegen Hygienemängeln.

Hunderte Klagen gegen Transparenz

Die gesetzliche Grundlage für die Anträge auf „Topf Secret“ ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Laut dem Rechtsgutachten sind Behörden dazu verpflichtet, Bürgerinnen und Bürgern die angeforderten Informationen bereitzustellen – auch wenn die Anträge über „Topf Secret“ gestellt wurden. Weder das VIG noch das Verfassungsrecht stünden zudem einer Veröffentlichung der herausgegebenen Informationen durch die Bürgerinnen und Bürger entgegen, heißt es in dem Papier.

Derzeit gehen zahlreiche Lebensmittelbetriebe, darunter Betriebe von drei Präsidiumsmitgliedern des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA), mit Anfechtungsklagen gegen solche Behörden vor, die Bürgerinnen und Bürgern Hygiene-Kontrollergebnisse zur Verfügung stellen wollen. Bislang gibt es drei Verwaltungsgerichte, die in der Sache entschieden haben – in allen drei Fällen haben die Betriebe verloren: Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte Anfang Mai bereits eine Klage eines Gastwirts abgewiesen und geurteilt, dass das zuständige Amt die Informationen herausgeben muss, wie die Augsburger Allgemeine berichtete. Auch das Verwaltungsgericht Mainz und das Verwaltungsgericht Cottbus haben jüngst sogenannte Eilanträge auf vorläufigen Rechtsschutz von Lebensmittelbetrieben abgewiesen und das Verhalten der Behörden als eindeutig rechtmäßig bewertet.

In hunderten anderen Fällen steht ein Urteil aus. Mehrere Gerichte hatten zwar den Anträgen der Betriebe auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben, aber noch keine Entscheidung in der eigentlichen Sache gefällt.

→ zum Rechtsgutachten von Geulen & Klinger

→ zum Urteil des VG Mainz

→ zum Urteil des VG Cottbus

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