Das IFG in den Wahlprogrammen
Am Sonntag ist nicht nur Europawahl, sondern auch Parlamentswahl in Bremen. Wie stehen die Parteien zur Informationsfreiheit? Das hat Christopher Bohlens sich angeschaut.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) trat 2006 als „Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen“ (BremIFG) in Kraft. Nach einer Evaluierung des Gesetzes erfolgten drei Novellierungen 2011, 2015 und 2019, die das Gesetz um ein Informationsregister ergänzten, in dem die Stadtverwaltung zum Beispiel Verträge und Gutachten veröffentlichen kann. Seit April 2015 ist teilweise eine unverzügliche aktive Veröffentlichung von Informationen im Transparenzportal Bremen vorgeschrieben. Hierzu gehören Verträge, Gutachten, Unternehmensdaten und Verwaltungsvorschriften von allgemeinem Interesse. Das Gesetz wurde zuletzt im März 2019 geändert, hier erhielt der oder die Landesbeauftragte/r für die Informationsfreiheit Möglichkeiten Mängel zu bestanden und entsprechende Stellungnahmen der Behörden einzufordern.
Im Transparenzranking von Mehr Demokratie und der OKF belegt Bremen 63 von 100 möglichen Punkten. Bremen erreicht Platz 3, was vor allem an der hohen Punktzahl für die Informationsrechte und die Ausgestaltung der Ausnahmen liegt. Verbesserungsbedarf besteht bei den Regelungen zur Antragstellung: Eine Antragsassistenz gibt es nicht. Anonyme Anfragen sind nicht vorgesehen. Überschreitet die Behörde die Antwortfrist oder veröffentlicht Daten anders als vorgesehen nicht, muss sie den oder die Antragsteller/in nicht in Kenntnis setzen und auch nicht mit Sanktionen rechnen.
Vergleich
Wie stehen die großen Parteien zur Bürgerschafswahl in ihren Wahlprogrammen zum IFG?
SPD
In dem Kapitel „Bürgerbeteiligung“ findet sich ein Hinweis das man künftig Beteiligungsformen rund um Bürgerbeteiligung in das Transparenz-Portal aufnehmen möchte: „Um bei Beteiligungsprozessen möglichst viele Menschen zu erreichen, nutzen wir die Beteiligung über das Internet ebenso wie Bürgerforen und Formen der aufsuchenden Beteiligung. Dies soll durch ein standardisiertes Informations- und Bearbeitungsverfahren im Rahmen des Transparenzportals gewährleistet werden, das auch verbindliche Fristen regelt.“
CDU
Kein Hinweis.
Bündnis 90/Die Grünen
Unter dem Unterkapitel „Transparenz und Open Data“ steht: „Die Freie Hansestadt Bremen ist eine Vorreiterin der Informationsfreiheit. Das ist uns GRÜNEN wichtig. Das Land verfügt über ein Informationsfreiheitsgesetz, das die Verwaltungsarbeit transparenter als früher gestaltet. Der Bund und die Länder haben anlässlich der Neuordnung des Finanzausgleichs beschlossen, dass der Bund und alle Länder ein Open-Data-Gesetz beschließen. Wir haben diese Anforderung bereits umgesetzt. So erhöhen wir die Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischen Handelns und ermöglichen wirtschaftliche Innovation, gerade für Start-ups. Bis 2023 werden wir die bremische Open-Data-Strategie aktualisieren.“
DIE LINKE
Unter der Überschrift “Digitalisierung für einen transparenten Staat und besseren Bürgerservice nutzen“ findet sich ein deutlicher Bezug zu dem Informationsanspruch: „Verwaltungshandeln muss transparent sein, die Bürger*- innen haben einen Anspruch auf Informationszugang, der im Informationsfreiheitsgesetz geregelt ist. In den Verwaltungen muss ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung von offenen Daten und Informationen geschaffen werden. Wir wollen dafür zuständige Ansprechpartner*innen in den Ressorts. Qualitätsstandards im Umgang mit dem Informationsfreiheitsgesetz und der Open-Data-Strategie sollen konkreter definiert werden.“
FDP
In dem Kapitel “Digitalisierungsoffensive für Bremen und Bremerhaven” ist länger ausgeführt, was die Digitale Transformation angeht: „Wir Freien Demokraten fordern daher die Einführung eines Bürgerkontos für alle Verwaltungsbelange zur Erledigung von digitalen Behördengängen als zentraler Dokumentenspeicher für Bürger und Mitarbeiter der Öffentlichen Verwaltung und als Transparenzportal, bei dem die Bürger genaues Wissen über die der Verwaltung zugänglichen Daten erlangen.“
Fazit für Bremen
Insgesamt findet sich recht wenig Konkretes in den Wahlprogrammen bezüglich des Informationsfreiheitsgesetzes in Bremen.