FragSieAbiDie Bilanz

Unsere Kampagne FragSieAbi geht in die Sommerferien. Wir ziehen Bilanz: Einige Bundesländer veröffentlichen als Reaktion jetzt ihre Abiklausuren, andere mauern weiter – und wir haben eine Klage eingereicht.

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Neuerer Artikel: 26.01.2021 – Stoppt das Klausurheberrecht!

Das Bildungsministerium in Mecklenburg-Vorpommern arbeitet langsam, zu langsam! Weil eine Anfrage zu Abituraufgaben nach über einem halben Jahr noch immer nicht beantwortet ist, haben wir gegen die Landesregierung Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht in Schwerin eingereicht. Die Anfrage vom November hat das Ministerium bis heute ignoriert. Auch nach Aufforderung des Beauftragten für Informationsfreiheit des Landes ist bisher nichts geschehen.

Öffentliche Gelder – Öffentliches Gut ?!

Gemeinsam mit Wikimedia Deutschland fordern wir, dass öffentlich finanzierte Abituraufgaben als öffentliches Gut für alle frei zugänglich auf Bildungsservern abrufbar sind. In der im Februar gestarteten Kampagne „FragSieAbi“ haben wir es allen Menschen ermöglicht, Abituraufgaben vergangener Jahre mit einem Klick nach dem jeweiligen Informationsfreiheitsgesetz des Landes anzufragen. Zuvor waren viele Aufgaben nur gegen Bezahlung bei Verlagen zugänglich. Und die insgesamt 750 Anfragen zeigten Wirkung:

Den ersten Erfolg hatten wir in Niedersachsen, wo die Abiturklausuren in Zukunft auf dem Bildungsserver veröffentlicht werden. Dadurch müssen die Aufgaben nicht mehr individuell angefragt werden. Auch in Hamburg sendet die Behörde für Schule und Berufsbildung die Aufgaben jetzt den Anfragesteller*innen so zu, dass diese problemlos veröffentlicht werden können.

Hohe Gebühren und schlechte Gesetze

In Hessen war das Ministerium zwar grundsätzlich bereit Auskunft zu erteilen, verlangt dafür aber absurd hohe Gebühren für die Schwärzung urheberrechtlich geschützter Stellen in den Aufgaben. Zusätzlich wird auch auf die kostengünstigeren Veröffentlichungen der Verlage verwiesen. In Bremen sind wir noch gespannt, wie die Senatorin dort entscheidet. Die letzte Nachricht aus der Hansestadt klang vielversprechend.

Leider ist es in sechs Bundesländern überhaupt nicht möglich an die Abituraufgaben zu kommen. Grund ist meistens eine Ausnahme im Informationsfreiheitsgesetz für Bildungseinrichtungen und Prüfungsbehörden. Dass dadurch auch vergangene Prüfungen betroffen sein sollen, ist für uns nicht nachvollziehbar. In Sachsen und Niedersachsen gibt es noch nicht mal ein Informationsfreiheitsgesetz, mit dem Anfragen gestellt werden könnten.

Einzig Bayern bildet eine positive Ausnahme! Obwohl es in Bayern auch kein Informationsfreiheitsgesetz gibt, hat das Ministerium die Aufgaben herausgegeben. Grundlage sind sogenannte Bürgeranfragen, die jede*r mit einem Interesse stellen kann. Schon vorher waren auch schon die Mathematik und Physik Aufgaben auf dem Bayerischen Bildungsserver online.

Urheberrecht auch bei Abituraufgaben

Das Urheberrecht beschäftigt uns auch in diesem Zusammenhang. In Abituraufgaben, gerade in Deutsch oder Englisch werden häufig Texte verwendet, die aus Zeitungen oder Büchern stammen. Dafür hat das Ministerium in der Regel keine Veröffentlichungsrechte. Darum müssen diese bei einer Veröffentlichung herausgenommen werden. Leider lässt das Urheberrecht hierfür keine Ausnahme zu.

Schleswig-Holstein hat solche geschützten Texte geschwärzt und nur die ersten und letzten Worte frei gelassen und mit einer Quellenangabe versehen. So ist es einfach möglich, die Texte in der Originalquelle wieder zu finden und die Dokumente zu veröffentlichen. Leider war hier das Ministerium etwas übervorsichtig und hat auch Gedichte von Goethe geschwärzt, die längst nicht mehr unter das Urheberrecht fallen.

In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben ungeschwärzt zum persönlichen Gebrauch herausgegeben, allerdings nicht veröffentlicht. So muss jede*r für sich selber eine Anfrage stellen. Dadurch macht sich das Ministerium eigentlich nur selber mehr Arbeit.

Und in Mecklenburg-Vorpommern schließlich muss das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter der kürzlich neu vereidigten Ministerin Bettina Martin nun Stellungnahme gegenüber dem Gericht nehmen, warum die Anfrage bis dato nicht beantwortet wurde. Wir sind gespannt, wie lange sie dafür brauchen.

Spätestens im kommenden Jahr sollte das Ministerium die Aufgaben veröffentlichen. Dann geht FragSieAbi in die nächste Runde.

→ Zur Klage gegen das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern

→ Zu FragSieAbi

Vorheriger Artikel: 11.02.2019 – Frag sie Abi!

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