Klage gewonnen gegen BAMFHier ist der McKinsey-Report zu Abschiebungen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bezahlte McKinsey für eine Studie, um effektiver abschieben zu können. Mit einer Klage haben wir durchgesetzt, dass das Dokument jetzt öffentlich zugänglich ist. Und auch weitere Auskunftsklagen verliert das Amt.

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Millionen für Externe: Als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2015 von den steigenden Flüchtlingszahlen überfordert war, holt es sich die Berater ins Haus. Alleine der Beratungsfirma McKinsey zahlte das BAMF insgesamt 47 Millionen Euro für Beratungsleistungen – mehr als die Hälfte davon ohne öffentliche Ausschreibung.

Das Ziel des damaligen BAMF-Chefs Frank-Jürgen Weise war es offenbar, Asylprozesse zu beschleunigen. Dementsprechend erstellte McKinsey ein Gutachten, das zur Vorlage für das Amt werden sollte: „Rückkehr –Prozesse und Optimierungspotenziale“. Nach einer Klage von uns musste das BAMF das Dokument jetzt veröffentlichen. Zunächst hatte die Behörde noch argumentiert, bei der Herausgabe der Informationen sei die öffentliche Sicherheit gefährdet. Nachdem wir Klage einreichten, gab das Amt jedoch klein bei und stimmte einer Herausgabe zu.

Tagessatz von 2.700 Euro für Berater

Für das Gutachten hatte das BAMF 1,86 Millionen Euro gezahlt, wie wir 2016 mit der Veröffentlichung des dazugehöriges Vertrags zeigten – ein Tagessatz von 2.700 Euro für die Berater. Die Maßnahme von McKinsey zahlten sich aber offenbar vor allem für McKinsey aus, nicht für das BAMF. Innenminister Seehofer beendete die Zusammenarbeit mit McKinsey im Jahr 2018.

Und auch in einem weiteren Klageverfahren musste das BAMF Informationen herausgeben: Im Mai verurteilte das Verwaltungsgericht Ansbach die Behörde dazu, auf Anfrage des Journalisten Nicolas Kayser-Brill Informationen zu den insgesamt 249 Projekten zu herauszugeben, die im Rahmen des Asyl-, Migrations· und Integrationsfonds gefördert wurden. Das BAMF hatte Datenschutzgründe angeführt, um die Informationen zu verheimlichen – was allerdings bei öffentlicher Förderung von Asylprojekten ein wenig stichhaltiges Argument ist.

Klagen über Klagen

Die Klagewelle gegen das BAMF wird in naher Zukunft nicht abreißen: Während die Behörde sich für die Geheimhaltung von Berichten der internen BAMF-Revision vor dem Verwaltungsgericht rechtfertigen muss, haben wir eine weitere Klage gegen das BAMF eingereicht. Darin geht es um eine interne Dienstanweisung zu Sprachmittlern. Das Dokument könnte potentiell wichtig sein, um das Verhalten von Sprachmittlern bei der Behörde überprüfen zu können. Das BAMF hat das Dokument zur Geheimsache erklärt – was aus unserer Sicht vor dem Verwaltungsgericht aber die Prüfung nicht überstehen wird.

Um diese und weitere Klagen zu finanzieren, sind wir auf Spenden angewiesen. Am meisten helfen uns Dauerspenden. Bitte unterstütze uns mit monatlich 5 oder 10 oder 20 Euro. Herzlichen Dank!

→ zum McKinsey-Gutachten

→ zur neuen BAMF-Klage

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Rückkehr – Prozesse und Optimierungspotenziale Abschlussbericht 09. Dezember 2016
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Impressum McKinsey & Company, Inc. Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf
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3 Inhalt Vorbemerkungen zum Vorgehen 5 Zusammenfassung – auf einen Blick 7 1. Ausgangslage  17 2. Herausforderungen 39 3. Handlungsbedarf und Lösungsansätze 47 4. Umsetzung 67 Ausblick71 Anhang73 Abkürzungsverzeichnis93 Glossar97
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5 Vorbemerkungen zum Vorgehen Für die Ausarbeitung des vorliegenden Berichts wurde die Unternehmensberatung McKinsey & Company durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragt. In Workshops und auf Basis einer Vielzahl von Interviews mit Mitarbeitern verschiedenster Behörden auf Bundes- und Landesebene wurden Prozesse unter- sucht und Problemfelder analysiert. Die Untersuchung fand in Kooperation mit dem BAMF, dem Bundesministerium des Innern (BMI), den Bundesländern Berlin, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sowie Vertretern der Bundespolizei statt. Auf Basis der Erkenntnisse wurden Optimierungspotenziale identifiziert und Lösungsansätze entwickelt. Als Datengrundlage für die Herleitung der Mengengerüste (z.B. Anzahl Ausreisepflichtiger und Aufschlüsselung nach Herkunftsländern) wurde das Ausländerzentralregister (AZR) verwendet. Trotz bekannter Schwächen stellt das Register derzeit die einzige bundesweite Datenquelle zu Ausreisepflichtigen und ihrem Status dar. Darüber hin- aus wurden weitere Datenquellen verwendet, die im Text angegeben werden. Die einleitende Zusammenfassung enthält die zentralen Erkenntnisse in einem Über- blick. In den nachfolgenden Kapiteln 1 bis 4 findet sich eine detaillierte Beschrei- bung von Ausgangslage, Herausforderungen, Handlungsbedarf und Lösungsansätzen sowie Umsetzung.
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7 Zusammenfassung – auf einen Blick
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8 Status quo: Die große Mehrheit der Ausreisepflichtigen reist nicht aus Ende Juli 2016 hielten sich in Deutschland laut Ausländerzentralregister (AZR) rund 215.000 Ausreisepflichtige auf. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die genaue Anzahl der Ausreisepflichtigen nicht vollständig im AZR abgebildet ist. Die Datenlage in diesem Bereich (z.B. keine Transparenz bezüglich tatsächlicher Ausreisen von Personen, die im AZR als „Fortzug nach unbekannt“ erfasst sind) und die Qualität der im AZR vorhandenen Daten (z.B. eingeschränkte Aktualität, teilweise widersprüchliche Eintragungen) sorgen für ein gewisses Maß an Intransparenz. Auch über andere Datenquellen ist es schwierig, eine genaue Transparenz über die Anzahl der Ausreisepflichtigen, die sich derzeit in Deutschland aufhalten, herzustellen. Daten der Asylstatistik zu Entscheidungen des BAMF können nicht personengenau ausgewertet wer- den, so dass keine exakten Personenzahlen abgeleitet werden können. Personen, die ohne Förderung freiwillig ausreisen, können nicht oder nur eingeschränkt erfasst werden. Auch weitere Unschärfen, z.B. im Zusammenhang mit anhängigen Verfahren bei Gericht und formellen Verfahrenserledigungen im BAMF, erschweren eine Herleitung der genauen Anzahl aufhältiger Ausreisepflichtiger. Für die vorliegende Studie wurde mit den offiziell im AZR erfassten Zahlen gearbeitet. Die dort rund 215.000 erfassten Ausreisepflichtigen lassen sich in vier Gruppen unterteilen: ƒƒ Gruppe 1 – Ausreisepflichtige im Asylkontext: ca. 140.000 Ausreisepflichtige (66%). Diese Personen haben in Deutschland ein Asylgesuch gestellt und sind (z.B. nach negativem Bescheid oder sonstiger Verfahrenserledigung) ausreisepflichtig. ƒƒ Gruppe 2 – „Irreguläre Migranten“: ca. 50.000 Ausreisepflichtige (23%). Diese Personen sind ausreisepflichtig, stehen aber nicht im Asylkontext und wurden nicht ausgewiesen. Vermutlich handelt es sich hauptsächlich um aufgegriffene Personen, die illegal (ohne Aufenthaltstitel) nach Deutschland eingereist sind. Zu dieser Gruppe dürften auch Personen mit abgelaufenen Visa zählen (so genannte „Overstayers“). ƒƒ Gruppe 3 – Ausgewiesene: ca. 20.000 Ausreisepflichtige (9%). Diese Personen haben eine Ausweisungsverfügung erhalten und sind damit ausreisepflichtig. ƒƒ Gruppe 4 – Dublin-Fälle: ca. 5.000 Ausreisepflichtige (2%). Diese Personen fallen unter die Dublin-Verordnung und müssen das Asylverfahren in einem anderen Mit- gliedsstaat des Dubliner Übereinkommens durchlaufen. Rund 38% der Ausreisepflichtigen stammen aus einem Westbalkanstaat. 7% kom- men aus Afghanistan, 5% aus Syrien sowie jeweils 4% aus den Maghreb-Staaten, der Russischen Föderation und dem Irak. Die übrigen rund 45% stammen aus weiteren Ländern mit einem Anteil von jeweils unter 4%.
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Zusammenfassung – auf einen Blick Von den im AZR erfassten ca. 215.000 Ausreisepflichtigen sind rund 165.000 (75%) geduldet. Deutsche Behörden sind bei Vorliegen eines Abschiebungshindernisses zur Erteilung einer Duldung verpflichtet – die Ausreisepflicht bleibt weiter bestehen, jedoch wird die Abschiebung bis zum Wegfall des Abschiebungshindernisses ausgesetzt und kann sich somit auf unbestimmte Zeit verzögern. Trotz Steigerung über die vergangenen Jahre reichen die aktuellen Ausreisen nicht aus, um die wachsende Zahl der Ausreisepflichtigen auszugleichen. Zwischen Januar und Ende Juli 2016 erfolgten rund 50.000 zentral erfasste Ausreisen. Davon waren rund 70% über das zentrale Förderprogramm REAG/GARP geförderte freiwillige Ausreisen und rund 30% Rückführungen. Bis Ende 2016 wird mit ca. 85.000 Ausreisen zu rechnen sein (nach 28.000 im Jahr 2014 und 58.000 im Jahr 2015). Das anzustrebende Zeitfenster für eine erfolgreiche Rückkehr liegt bei ca. sechs Monaten: In den ersten sechs Monaten nach Eintritt der Ausreisepflicht reisen rund zweimal so viele Personen aus wie in den folgenden zwei Jahren. Nach zweieinhalb Jahren sind allerdings nur ca. 40% der Ausreisepflichtigen ausgereist; rund 60% halten sich noch in Deutschland auf. Ca. 35% dieser 60% sind noch ausreisepflichtig. Die übrigen rund 25% haben nachträglich einen Aufenthaltstitel erhalten. Dies zeigt, dass die Verkürzung der Rückkehrprozesse von großer Bedeutung ist, um die Anzahl der Ausreisenden zu erhöhen. Der größte Rückkehrerfolg ist in den ersten sechs Monaten nach Entstehen der Ausreisepflicht zu verzeichnen. Danach steigt im Verlauf der Zeit die Wahrscheinlichkeit, dass Ausreisepflichtige nachträglich einen Aufenthaltstitel erhalten. Auch die Verkürzung des Asylprozesses leistet hier einen wichtigen Beitrag, da durch einen insgesamt kürzeren Aufenthalt in Deutschland die Wahrscheinlichkeit zur dauerhaften Verfestigung verringert wird. Hochrechnung: Bis Ende 2017 wird die Anzahl Ausreise- pflichtiger in Deutschland auf rund 485.000 steigen Die Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen wird angesichts der hohen Zahl anhängiger Asyl- verfahren (rund 580.000 im September 2016) und der für 2017 erwarteten Asylerstanträge bei gleichzeitig relativ niedrigen Ausreisezahlen (85.000 prognostiziert für 2016 und fort- geschrieben für 2017) deutlich steigen. Legt man die zu erwartende durchschnittliche Schutzquote der anhängigen Verfahren von ca. 53% und Annahmen bezüglich Klage- erfolgen zu Grunde, so dürfte die Anzahl Ausreisepflichtiger in Deutschland bis Ende 2017 auf ca. 485.000 steigen. Bei dieser annahmenbasierten Hochrechnung sind 85.000 Ausreisen im Jahr 2017 bereits mit einbezogen. Gegenüber 2016 wäre damit theoretisch insgesamt eine Versiebenfachung der Ausreisen notwendig, wenn alle Ausreisepflichtigen noch 2017 ausreisen sollten (insge- samt 570.000 (= 485.000 + 85.000) Ausreisen gegenüber 85.000 im Jahr 2016). 9
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10 Prozesse: Für die Optimierung der Rückkehr Ausreise- pflichtiger sind vier Prozesse relevant Basierend auf den vier Gruppen der Ausreisepflichtigen lassen sich vier Prozesse unterscheiden, die für die Verbesserung des Rückkehrerfolgs entscheidend sind: ƒƒ Freiwillige Rückkehr (und Reintegration) – alle Ausreisepflichtigen. Diese Option steht allen Ausreisepflichtigen offen und kann durch beratende und finanzielle Förderung unterstützt werden. ƒƒ Rückführung – Ausreisepflichtige im Asylkontext und „Irreguläre Migranten“. Hält sich eine Person ohne Aufenthaltstitel in Deutschland auf, ist sie vollziehbar ausreisepflichtig und kann bzw. muss zurückgeführt werden. ƒƒ Rückführung nach Ausweisung – Ausgewiesene. Die Rückführung erfolgt unter Berücksichtigung einiger Besonderheiten, die sich im Zusammenhang mit der Aus- weisung ergeben. ƒƒ Dublin-Überstellung – Dublin-Fälle. Ist für die Durchführung des Asylverfahrens einer Person ein anderer Mitgliedsstaat zuständig, ist der Betroffene in diesen Staat zu überstellen. Kosten: Die Investition in freiwillige Rückkehr und Rück- führung lohnt sich finanziell bereits ab einer Verkürzung des Aufenthalts um ein bis zwei Monate Derzeit rechnen Bund und Länder für einen Ausreisepflichtigen monatlich mit direkten Kosten von 670 EUR (ermittelter durchschnittlicher Aufwand nach AsylbLG). Im Jahr 2017 werden die direkten Gesamtkosten für die Finanzierung des Aufenthalts der Ausreise- pflichtigen in Deutschland damit bei rund 3 Mrd. EUR liegen. Angesichts der Höhe der direkten Kosten wäre es aus fiskalischer Sicht von Vorteil, in die Rückführung und insbesondere die freiwillige Rückkehr von Ausreise- pflichtigen zu investieren, um die Dauer des Aufenthalts in Deutschland zu verkürzen. Die direkten Kosten einer Rückführung belaufen sich auf durchschnittlich ca. 1.500 EUR (Reisekosten, Verbringungskosten der Landespolizei, Begleitungskosten der Bundes- polizei, Sicherheitskosten und ggf. Arztkosten), die direkten Kosten für die Förderung einer freiwilligen Rückkehr auf Basis des zentralen Förderprogramms REAG/GARP auf durchschnittlich ca. 700 EUR (Reisekosten, Reisebeihilfe und Starthilfe). Gelingt es, den Aufenthalt eines Ausreisepflichtigen um zwei Monate zu verkürzen, sind die Kosten einer Rückführung bereits ausgeglichen – bei einer freiwilligen Rückkehr schon bei Verkürzung des Aufenthalts um einen Monat.
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