Topf Secret in der Bundeswehr-Küche

Soldaten machen immer sauber? Nicht ganz. Auch in den Küchen der Bundeswehr ist nicht alles immer sauber. Das zeigt der nun veröffentlichte Hygienekontrollbericht aus der Bundeswehrkantine Rostock-Laage. 

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Nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) kann jeder die Hygiene-Kontrollberichte von Restaurants anfragen. Im Rahmen der Kampagne Topf Secret stellten User bereits tausende solcher Anfragen. Unter das VIG fallen aber auch Kantinen der Bundeswehr, wie zum Beispiel die im Fliegerhorst Rostock Laage.

Wer ist überhaupt zuständig?

Der Antrag zum Start der Kampagne im Januar wurde zunächst vom Lebensmittelüberwachungsamt im Landkreis bearbeitet, bis dieses einen Monat später bemerkte, dass es für die Kontrolle der Bundeswehrkantinen gar nicht zuständig ist. Infolgedessen wurde der Antrag erst an das Dienstleistungszentrum in Rostock übermittelt. Da dieses ebenso nicht zuständig ist, wurde der Antrag also weiter an das zuständige Bundesamt für Infrastruktur und Dienstleistung der Bundeswehr in Bonn gereicht.

Ein Problem ist es, dass die Kantinen auf militärischem Gelände liegen und somit die Lage nicht öffentlich bekannt ist. Das macht es schwer, einen konkreten Antrag zu stellen. So wurde dieser Antrag auch zunächst abgelehnt. Da die Kantinen aber auch für Besucher*innen der Bundeswehr zugänglich sind, müssen die Kontrollberichte herausgegeben werden. Nach einer Präzisierung und der Zustimmung zur Datenweitergabe ist erstmal lange nichts passiert. Erst im Juli nach einem Drittbeteiligungsverfahren mit der Kaserne wurde eine Entscheidung getroffen. 

Originale Berichte bleiben geheim

Da der vollständige Kontrollbericht laut Bundesamt auf militärisch sensible Informationen schließen lassen könnte, wird lediglich ein zusammengefasster Bericht herausgegeben. Dieser ist aber auch schon aufschlussreich.

Der Bericht ist interessant, weil die Küchen in der Verantwortung der Soldat*innen selber liegen. Im Bericht wird die Produkthygiene bei den beiden letzten Kontrollen mit “gut” beziehungsweise nur “befriedigend” bewertet. Die allgemeine Hygiene wurde mit “gut” beziehungsweise lediglich mit “noch gut” beurteilt. Einige Verstöße und Mängel wurden noch während der Kontrolle behoben. So wurden beispielsweise nicht verschlossene Tüten mit Tiefkühlbrötchen mit einem Clip verschlossen sowie Angaben zur Haltbarkeit übertragen. 

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JTL TIT Infrastruktur ı Bundesamtfür Infrastruktur, Umweltschutz und Wir. Dienen. Deutschland. Dienstleistungen der Bundeswehr DLI1 Bundesamtfür Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr + Postfach 29 63 » 53019 Bonn Herrn ; Fontainengraben 200, 53123 Bonn Postfach 29 63, 53019 Bonn Telefon: +49 (0)228 5504 - . Telefax: +49 (0)228 5504 - u Sebastian Schröder Br 3403. Singerstra ße 109 BAIUDBw DL | 1@bundeswehr.org 10179 Berlin Aktenzeichen DL I 1 -48-01-01 BETREFF Bearbeiter/-in RAmtfr Bonn, 04.Juli 2019 Ihr Antrag nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG); hier: Anlage zum Bescheid vom 4. Juli 2019 Die Frage nach denletzten beiden durchgeführten Kontrollen im Rahmen von lebensmit- telrechtlichen Überprüfungen der Einrichtung „Bundeswehrkantine Fliegerhorst Laage“, lassen sich wie folgt beantworten. Die letzten beiden Inspektionen fanden am 26. April 2017 und am 16. Juli 2018 statt. Bei den Inspektionen wurden Mängel wegen unsachgerechter Lagerung(offene Tüten) und fehlender Kennzeichnung (Brötchentiefgekühlt) festgestellt. Diese Mängel wurde noch unmittelbar während der Inspektion durch Verschluss der Tüten mit einem Clip, bzw. durch Übertragung der Mindestvorgabender Kennzeichnung der Ori- ginalverpackung auf umverpackte Produkte bzw. Herstelldatum abgestellt Die im personellen Verantwortungsbereichliegende Produktionshygiene wurde mit „gut“ bzw.„befriedigend“ bewertet. Derhygienische Allgemeinzustand wurde mit „gut“ bzw. „noch gut“ bewertet. Diese Anlage ist Bestandteil des Bescheides vom 04. Juli 2019 und ohne Unterschrift gültig.
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