ImagefilmVom Klassensprecher zum Verfassungsschützer

Der Verfassungsschutz ist in vielen Bundesländern vom Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ausgenommen – jedoch nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Von dort haben wir einen skurrilen Imagefilm aus dem Jahre 1999 erhalten.

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Links der Verfassungsschutz bei der Arbeit und rechts der ehem. Klassensprecher
Der Verfassungsschutz bei der Arbeit –

Zwei Szenen aus dem Imagefilm

Deutschland in den 1990er-Jahren: Die Menschen feiern Techno, rechte Gewalt flammt auf. So zeigt es der Imagefilm „Demokratie schützen – Verfassungsschutz“, den wir nach einer Anfrage an den Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichen. Das 13-minütige Video aus dem Jahr 1999 wurde von den Verfassungsschutzbehörden aus Ostdeutschland (außer Sachsen) produziert.

Höhepunkt des Videos ist eine Szene ab Minute 11:35, in der mehrere Beschäftigte erklären, warum sie sich für eine Karriere beim Geheimdienst entschieden haben. Eine Person inspirierte besonders seine Funktion als Klassensprecher.

Die Thesen, die der Geheimdienst in dem Film aufwirft, sind allerdings streitbar. So behauptet der Sprecher bei Minute 8:48:

“Anders als das heutige Grundgesetz hatte die Verfassung der Weimarer Republik [..] Schwächen.”

In dem Video ist an mehreren Stellen das Bekenntnis zur sogenannten Extremismustheorie zu sehen. Die auch als „Hufeisentheorie“ bekannte, wissenschaftlich nicht haltbare Theorie geht von einer „Mitte“ aus, die von linken und rechten Rändern beschützt werden muss. Dies führt dazu, dass im Film die NS-Schreckensherrschaft direkt der DDR gegenübergestellt wird. Im Video ist dies ab Minute 8:00 zu sehen.

„Denn nur informierte, mündige Bürger [sic] können dazu beitragen, dass sich negative Erfahrungen aus unserer Geschichte, nicht wiederholen. Zweimal in diesem Jahrhundert, haben die Bürger [sic] in Deutschland Unterdrückung erlebt.

[NS-Richter spricht Todesurteil, KZ-Aufnahmen]

Totalitäre Diktaturen haben sich etabliert und jedes Abweichen von vorgeschriebenen Verhalten wurde als Bedrohung der Herrschenden, als Gefahr einer aufkommenden Opposition verfolgt.“

[DDR-Grenze, Personen wälzen ihre Stasi-Akte]

Der Verfassungsschutz braucht Transparenz

Eine Möglichkeit, um die Bevölkerung vor einem totalitären Staat zu schützen, ist staatliche Transparenz. So war es Brandenburg, das als erstes deutsches Bundesland 1998 ein IFG einführte – als direkte Antwort auf die SED-Diktatur. Seit 2012 haben alle ostdeutschen Bundesländer (außer Sachsen) ein IFG. Die Geheimdienste sind allerdings meist von der Auskunft befreit. Nur vom Umweltinformationsgesetz können sie nicht entfliehen, wie unsere erfolgreiche Klage gegen den Berliner Verfassungsschutz und den BND zeigt. Zumindest in Berlin würde der Verfassungsschutz mit dem Volksentscheid Transparenz wieder vollständig auskunftspflichtig werden.

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