Werbung an der SchuleAkte zu Autodoc-Sponsoring in Berlin veröffentlicht

Wegen zwielichtiger Verbindungen geriet ein Sponsoring des Autoteil-Händlers Autodoc in Berlin in die Kritik. Wir veröffentlichen die dazugehörige Akte. Sie zeigt: Die Kooperation der Schulverwaltung mit dem Unternehmen war auch in anderer Hinsicht fragwürdig.

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Schüler mit Warnweste im Straßenverkehr –

Selten wurde in der Berliner Geschichte eine Unternehmenskooperation mit der Verwaltung schneller an die Wand gefahren als das Sponsoring des Autoteile-Händlers Autodoc in diesem Sommer. Ursprünglich sollte das Unternehmen 36.000 Warnwesten für Berliner Schulanfänger verteilen – freilich mit einem Autodoc-Logo darauf.

Nachdem die „New York Times“ im August berichtet hatte, dass Autodoc in größerem Umfang Werbung auf antisemitischen und islamfeindlichen Onlineseiten in Deutschland, Ungarn, Österreich und anderen europäischen Ländern geschaltet hatte, stoppte die Berliner Senatsverwaltung für Bildung die Verteilung von gesponserten Warnwesten des Unternehmens. Autodoc zog sich daraufhin beleidigt aus der Kooperation zurück.

Die dazugehörige Akte aus der Bildungsverwaltung, die wir inklusive des Sponsoringvertrags veröffentlichen, zeigt, dass die Prüfung von Autodoc durch die Verwaltung zuvor keine Auffälligkeiten ergeben hatte.

Interne Prüfung von Autodoc in der Berliner Verwaltung

Interne Prüfung von Autodoc in der Berliner Verwaltung
Hervorhebung von uns

Kinder als Werbeträger für privates Unternehmen

Dass das Sponsoring letztlich abgebrochen wurde, könnte sich im Nachhinein als Glücksfall für die Berliner Verwaltung herausstellen. Denn nicht nur stand das Sponsoring in der Kritik, weil das Unternehmen aus der Automobilbranche stammt. Wie die Akte aus der Bildungsverwaltung zeigt, könnten auch interne Regelungen zum Umgang mit Sponsoring verletzt worden sein.

So hatte die Rechtsabteilung der Bildungsverwaltung bei der Anbahnung des Sponsorings argumentiert, die Logogröße des Sponsors sei möglichst klein zu halten, damit die Schülerinnen nicht „weithin sichtbar“ zu Werbeträgern werden würden.

Hervorhebung von uns

Die letztlich vereinbarten Aufdrucke waren allerdings durchaus aus weiter Entfernung lesbar. Da Schülerinnen die Warnwesten auch auf dem Schulhof getragen hätten, wären möglicherweise interne Regeln mancher Schulen zum Umgang mit Werbung an der Schule verletzt worden.

In der Senatsverwaltung will man von dem verunglückten Sponsoring inzwischen nichts mehr wissen. Sie löschte die dazugehörige Pressemitteilung bereits online. Ob es im kommenden Jahr wieder ein Sponsoring von Warnwesten für Erstklässler geben soll, ist noch unklar.

Übrigens: Der Volksentscheid Transparenz sammelt noch bis Ende Oktober Unterschriften für ein Berliner Transparenzgesetz. Jetzt unterschreiben!

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Sponsoringvertrag Warnwesten für Berliner Schulkinder \ Social Sponsoring der AUTODOC GmbH zwischen dem LandBerlin vertreten durch Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Familie Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin - - (im Folgenden „Gesponserte/Gesponserter“ genannt) ' und Autodoc vertreten durch . Herrn Thomas Casper . Josef-Orlopp-Str. 55 10365 Berlin _ (im. Folgenden „Sponsorin/Sponsor“ genannt) ; Präambel ra Dieser Vertrag wird mit dem gemeinsamen Ziel geschlossen, die Sicherheit und Sichtbarkeit der Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2019 der Berliner Grundschulen zu fördern. Nähere ‚Angaben: Warnwesten für Berliner Schulkinder - - Social Sponsoring der AUTODOC GmbH 81 Leistung der ERENBRIGEIES Sponsors. (1) Die Sponsorin/der Sponsor stellt zur Förderung der Berliner Srundechulen folgende Leistung: 36 000 Schulanfängerwesten einmalig zum Schulanfang 2019 zur Verfügung. Die Warnwesten für die Schulanfänger/-innen sollen 48 cm breit und 51 cm lang sein’ (entsprechend der Kindergröße M 134/140) und darüber hinaus der europäischen Norm TÜV. : EN 1150 (für Warnkleidung für den nicht professionellen Gebrauch d.h. FL) “ ‚entsprechen. (3) Eineinhaltliche Einflussnahme auf die Erledigung der Aufgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie der Berliner Grundschulen ist ausgeschlossen. $&2 Leistung Ma Gesponserten (1) Als Gegenleistung ‚verpflichtet sich die/der Gespanaaris zur Durchführung folgender Maß- nahmen: Einverständnis der Platzierung des Firmenamens/Firmenlogosauf der Vorder- und Rückseite der gesponserten BEE IEEISNGERREERST erdeprechend der als Anlage baigefügten Produktabbildung. . k
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(2) Die Behördeist Körschtigt, Verträge mit weiteren: Sponsoren Bbeuschließen, auch wenn. . diese Wettbewerber des ‚Sponsors,sind. ; - (3) Der Gesponserte organisiert die "Abholung sämtlicher Schulanfängerwesten aus dem ‚Lager der AUTODOC GmbH: in Berlin-Lichtenberg und stellt zugleich sicher, . dass die Schulanfängerwesten rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres 2019 und damit vor dem 12. August 2019 an die Berliner Grundschulen verteilt werden. . (4) Der Gesponserte gestattet dem Sponsor die Durchführung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen wie z.B. Pressemeldungen,. Pressegespräche und Interviews sowie Vor-Ort- Termineri an vorher benannten Schulen und unterstützt diese .in der Umsetzung. Der Sponsor Inforıilert hierzu vorab über Art, Umfang und Zeitpunkt dieser Maßnahmen. : s:3 Rechte und Pflichten‘ . (1) Es besteht Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien, dass durch die Verwendung “ überlassener Namen/Logos keine Rechte hieran erworben werden. (2) Beauftragt die Sponsorin/der Sponsor zur Erfüllung ihrer/seiner LeistungenDritte, hat die Sponsorin/der Sponsor sicherzustellen, du die Pflichten auch von den von ihr/ihm ' Beauftragten erfüllt werden. (3) Ergänzend sind die Benfinmungen der Verwaltungsvorschriften über Werbung, Handel, Sammlungen und politische Betätigungen in und mit Einrichtungen des Landes Berlin (VV Werbung) vom 11. Januar.2011 HAIIELAAN von Berlin. Nr. 4 vom 28.01.2011 'Seite 126f.) zu beachten.‘ : $ 4 Geheimhaltung (1) Die Sponsorin/der Sponsor hat.— auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses — - über. die ihr/ihm bei ihrer/seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu’bewahren. Hierzu verpflichtet sie/er auch ihre/seine Mitarbeiter/innen. . (2) Veröffentlichungen der Sponsorin/des Sponsors über die im Rahmen des Vertrages gewonnenen Erkenntnisse bedürfen der vorherigen Zustimmung der/des Gesponserten. Unter Zustimmungsvorbehalt steht auchdie Fertigung von Abschriften, Ablichtungen oder anderer 'Vervielfältigungen von Unterlagen, die in Ausfätning, dieses Vertrages der Sponsorin/dem Sponsor zugänglich wurden. . -& 5 Transparenzgebot Die Sponsorin/der Sponsor.ist damit einverstanden, dass die nach ‘$ 1 vereinbarte Leistung, ihre Zweckbestimmüng, ihr Wert. bzw. Geldwert und der Name der Sponsorin/des Sponsors -im Sponsoringbericht des Landes Berlin aufgenommen werden, der imInternet veröffentlicht wird. Die Sponsorin/der Sponsor ist ferner damit einverstanden, dass diese Angaben in den Fällen, in denen die/der Gesponserte aus rechtlichen Gründen dazu verpflichtet ist, gegenüber Dritten (z.B. dem Abgeordnetenhaus von Berlin) bekanntgegeben werden. ! Hier sind ggf. einzelfallbezogen weitere Rechte und Pflichten zu vereinbaren, wie z.B. das Verbot, Verträge mit Kunden anzubahnen oder abzuschließen.
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$. 6 Gewährleistung und Haftung (1) Die Senatsverwaltungfür Bildung, Jugend und ‚Familie übernimmt keine Gewähr für den Erfolg des Vorhabens/Projekts. . . (2).Die Haftung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für Verlust oder Schäden jeglicher Art an den zur Verfügung gestellten. Schulanfängerwesten ist’ ausgeschlossen, soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Beschäftigte der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verursacht werden. 87 Laufzeit des Vertrages (1). Der Vertrag beginnt-mit Unterzeichnung durch beide Parteien. und endet nach Erbringung dieser Leistung, ohne dass es einer ausdrücklichen Erklärung der Vertragsparteien bedarf. . (2) Dieser Vertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist .im beiderseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Die Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung des ‘Vertrages — ohne Einhaltung einer Frist —- berechtigt, wenn die jeweils andere Partei ' wesentliche Vertragspflichten verletzt. . & 8 Salvatorische Klausel Sollten in diesem Vertrag eine oder 'mehrere Bestimmungen aus tatsächlichen oder. rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertrags-bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich schon jetzt, die unwirksamen Bestimmungen’ durch solche zu ersetzen, die den Interessen beider Seiten möglichst nahe. kommt. & 9 Vertragsänderungen Alle Änderungen und Ergänzungen, dieses‚Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies: gilt auch Nebenabreden sind ungültig. für ‘eine \ Änderung 3 der Schriftformklausel. Mündliche ; & 10 Gerichtsstand und AtWEhAges Recht A) Gerichtsstand’ für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit ist Berlin. . -.(2) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Berbn, 26luni 249. - Ort, Daturh (| Unterschrift der/des Gesponserten Bed 22.2 19 - Ort, Datum Unterschrift der I ponsorin/des Sponsors
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ANLAGE Kitelanıeelagge Design Warnwesten für die Berliner Schulkinder, mit beidseitigem AUTODOC Legpesitäräck mern 3 TEETr. EIERN “
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IIBAPe 2 Harald Petters Sa &6.e MT De I AbtL IB „ - f IIBA . - 11.06.2019 9227 6581 2043/46 IE yas LOGAN Ir u C u mMoc, Sponsoringvertrag Warnwesten für Berliner Schulkinder zum Schuljahresanfang 2019 Von jeher wurden zum Schulanfang Schulanfängerinnen und Schulanfänger im Straßenverkehr sichtbar durch Caps oder zuletzt.durch Warnwesten ausgestattet. Der bisherige Spansär, die ADAC-Stiftung, hat . diese Aktion 2019 bundesweit eingestellt . Der Berliner Onlineharidel AUTODOC hatfür den kommenden Schuljahresbeginn in Berlin das . Sponsoring der Schulanfängerwesten im benötigten Umfang von 36 000 Exemplaren angeboten. Das Unternehmen 'AUTODOC erscheint seriös und hat im vergangenen Jahr nachweislich wirkungsvoll Kinderhospizarbeit unterstützt. . Nach Zusage vom 07. Mai 2019 von Herrn Metter und StS B, Frau Stoffers, kann ein Sponsoringvertrag abgeschlossen werden. Dieser ist mit Herrn Thomas Casper,Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation der AUTODOC GmbHbereits abgestimmt und zurUnterzeichnungbeigefügt. Aufgrund der langen Lieferzeiten von bis zu 12 Wochen, wurden die Westen inzwischeh in Auftrag gegeben. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat AUTODOC die Information, dassdie Westen voraussichtlich am 2. Augustin Berlin-Lichtenberg eintreffen, so dass eine Verteilung zum Schülbeginn voraussichtlich‘ realisiert werden kann. Der Transport zu den Poststellen der der bezirklichen Schulämter sowie die dortige Verteilung sind durch II B4 Pe noch vorzubereiten.
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Petters, Harald Von: Elena Lorenz ze \ Gesendet: An: Cc: Betreff: Dienstag, 30. Juli 2019 16:33 Petters, Harald 5 ommissionierung der Ware Wichtigkeit: Hoch Hallo Herr Petters, von unserem Einkauf habeich folgende Informationen bezüglich der Kommissionierung der Wareerhalten: Die Warnwesten kommen zu jeweils 200 Stück in insgesamt 180 Kartons, von denen jeder 16 bis 17 kg schwer ist. Im Karton sind die 200 Warnwesten - wie besprochen - in Tüten zu 25 Stück abgepackt. Ich hoffe, dass Ihnen diese Information bei der weiteren Planung hilft. pw as —— = u Viele Grüße Elena Lorenz Mitarbeiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ı AUTODOC' " Expert In auto parts DEUTSCHES INSTITUT IE EF TEE PERS Sga TJITı Autodoc GmbH Kurfürstendamm Nr. 22 10718: Berlin Tel.: + 4 . Web: http://www.autodoc.de HITEIGENE ERU SIERT] . 7
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Sitz ‚der Gesellschaft: Berlin | Geschäftsführer: A. Erdle | HRB 114045 B Amtsgericht Charlottenburg, | USt- Tan. DE260634589 VER CONFIDENTIALITY NOTICE: This email and any attachments are strictiy confidential andıcontain 'senäitlve data protected by law. If you are not the intended recipient, please notify the sender immediately and delete this message; you should not store or copy the information or discloseits contents to another person. VERTRAULICHKEITSHINWEIS: Diese E-Mail einschließlich ihrer Anhänge ist streng vertraulich und enthält sensible, rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der Adressat dieser E-Mail sind, benachrichtigen Sie bitte sofort den Absender und löschen Sie diese E-Mail unwiderruflich. Das Kopieren oder Speichern sowie die Weitergabe dieser E-Mail ist in diesem Falle ‘nicht gestattet. YBEIOMNEHNE o KOH®ULIEHUINANIBHOCTN: YTO anleKTPOHHOE MINCBMO U MOÖLIE BIIOKEHNSF ABNAWTCA CTPOTO KOHCDNAEHUNANbHEIMM U CogepxKar cBenenns KOHcbNAeHLINaNbHOTO Xapakrepa, sanjaeMmble 3akoHoM. Ecru BbI He ABNSIETECb alpecaToM 9TOrO arlekrpoOHHOTO TINCbMa, HeMEANEHHO COOÖLINTE 06 3TOM OTNPaBuTeno u yHarınTe 3To cooßleHue; Bbi He AOIDKHEI XPaHMTb, KonnpoBaTb UTIN PackpbIBaTb ETO COAEPIKNMOE APYFTUM INLaM. RTL
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AUTODOC” AUTODOCstattetalle Berliner Abc-Schützen mit Warnwesten aus In leuchtendem Orange und mit großen reflektierenden Flächen - diese Westen sagen „Pass auf! Ich bin auch unterwegs". AUTODOCstellt die Weiten 2019/2020 erstmals :zur Verfügung. Foto: AUTODOC GmbH/Dirk Dehmel Berlin, ı August 2019 - Bald sind sie in ganz Berlin. auf der Straße zu sehen und das im wahrsten Sinne des Wortes: AUTODOC, Benchmark im Onlinehandel für Autoersatzteile in Europa, rüstet zum Beginn des neuen Schuljahresalle’ rund 34.000 Berliner Abc-Schützen mit Warnwesten aus. Als: Partner der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hilft AUTODOC,die Jüngsten auf dem Schulweg sichtbarer und damit sicherer zu machen. Die Westen werden zum ersten Schultag an allen Berliner Grundschulenverteilt. AUTODOC-Warnwesten für Beilfner Abe-Schlitzen Der Onlinehändler für Autoersatzteile AUTODOC sponsert als neuer Partner der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Warnwesten für .alle Berliner‘ Erstklässler, die am 10. August 2019 eingeschult werden. Zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 erhalten rund 34.000Schüler an 430, öffentlichen und privaten Grundschulen in allen zwölf Berliner Bezirken eine solche Warnweste. Die Kleidungsstückein leuchtendem Orange werdenzur Einschulung an die Kinder verteilt. Die Kostenfür . die Herstellung der Westen übernimmtdas Berliner Unternehmen AUTODOC. = zeit
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AUTOIOC* EEEEEETERETE EIER WEITET „Das Timing des Angebots von AUTODOC war ein Glücksfall“, erklärt Harald Petters, der Zuständige für Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung in der Senatsverwaltungfür Bildung, Jugend und Familie. „Die früheren Partner entschieden sich in diesem Jahr gegen eine Fortsetzung des Projektes.“ Da die Zahl der Abc-Schützen in Berlin Jahr für Jahr ansteige, könne man die Versorgungslücke ohne finanzielle Unterstützung aus dem Privatsektornicht schließen, so Petters.In Berlin unterstützt daher. jetzt der schnell wachsende Mittelständler die Senatsverwaltung. Die Sicherheit der Kleinsten geht vor Harald Petters freut sich über die neue Partnerschaft: „Als Experte für Mobilitätsbildung und Verkehrserziehung weiß ich, wie schwierig es sein ‚kann,die Kinder morgens auf den Schulweg zu „schicken. Für mich ist die Sicherheit. aller Schülerdabeiimmer ein großes Thema. Gerade bei den Kleinstenist es wichtig, dass sie im Straßenverkehr gut sichtbarsind. Diese Warnwesten helfen dabei, die Kinder auch außerhalb der Schulgebäude besser.zu schützen. Gleichzeitig rufen wir natürlich auch Si a Ant . Ü ich alle Autofahrer äüf, jetzt zum Schulbeginn besonders aufzupassen und Rücksicht zu nehmen.“ AUTODOC Geschäftsführer Alexej Erdle erklärt: „ber Verkehr in einer Großstadt wie Berlin ist schon für einen: Erwachsenen eine Herausforderung. Daher wollten wir etwas für die Sicherheit der - Schulanfänger tunund entschlossen uns daher zu dieser umfassenden Sponsorenschaft.“ . \ n = Warnwesten verbessern die Sichtbarkeit der noch unerfahrenen Verkehrsteilnehmer erheblich. Insbesondere in den ersten Tagen auf dem noch ungewohnten Schulweg ist.diese unerlässlich. Das Gleiche gilt für Wege zu anderen Freizeitaktivitäten wie Sport oder Besuche bei Freunden. Die Bedeutung gutsichtbarer Kleidung steigt noch einmal deutlich an, wenn die Kinder ab Herbst häufiger bei Dunkelheit oder Regenwetter unterwegssind. Eine Studie der gesetzlichen Unfallversicherung aus dem Jahr 2014 ergab, dass eine Person durch das Tragen einer Leuchtweste bereits ab einer Entfernung von 140 Metern deutlich sichtbar ist. Mit dunkler Kleidung fällt diese Distanz an unbeleuchteten Stellen auf unter 50 Meter. ° AUTODOCübernimmt gesellschaftliche Verantwortung AUTODOC beschäftigt 1.800 Mitarbeiter und ist mit einem Jahresumsatz von rund 415 Mio. Euro im Jahr 2018 Europas . führender Onlinehändler für Autoersatzteile. Anlässlich des zehnten Firmenjubiläums 2018 spendete das Berliner Unternehmen insgesamt 20.000 Euro an den Bundesverband Kinderhospiz e.V. und das Kinderhospiz „Berliner Herz“. Mit der neuen Aktion für die Verkehrssicherheit der Berliner Abc-Schützen erweitert das Unternehmen sein soziales Engagement erheblich. Kontakt Thomas Casper
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