Protokolle des KlimakabinettsVerwaltungsgericht lehnt Eilklage ab, wir gehen in nächste Instanz

Das Verwaltungsgericht Berlin hat unsere Eilklage auf Offenlegung von Protokollen des Klimakabinetts abgelehnt. Es sieht keine Eilbedürftigkeit in dem Fall, obwohl das sogenannte Klimapaket in einer Woche verabschiedet werden soll. Dagegen haben wir Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht.

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Das Klima wartet nicht –

Das Verwaltungsgericht Berlin hat unsere Eilklage auf Offenlegung der Protokolle des Klimakabinetts abgewiesen. In seinem Beschluss entschied es, dass unser Antrag nicht eilbedürftig ist. Es sei nicht entscheidend, dass das sogenannte Klimapaket der Bundesregierung bis Ende November verabschiedet werden wird und Transparenz im Vorfeld gewährt werden müsse. Wir könnten bis zu einer Entscheidung über die Frage in der (erst im kommenden Jahr verhandelten) Hauptsache warten.

Das halten wir nicht für überzeugend. Das sogenannte Klimapaket ist wahrscheinlich verfassungswidrig. Damit Entscheidungsträgerinnen über den Sachverhalt abstimmen können, müssen sie alle Umstände kennen – dazu gehören auch Kabinettsprotokolle. Wir glauben nicht, dass wir auf eine Klärung jahrelang warten können. Dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht

Deswegen haben wir heute Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Es muss jetzt über unseren Antrag auf Offenlegung der Protokolle entscheiden. Am 29. November soll der Bundesrat nach dem Zeitplan der großen Koalition das sogenannte Klimapaket absegnen.

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