Rechtsextreme Polizisten in Mecklenburg-VorpommernWir veröffentlichen Dokument der SEK-Kommission

Eine Expertenkommission sollte rechtsextreme Umtriebe in der Elitepolizei von Mecklenburg-Vorpommern aufklären. Wir veröffentlichen eine Zusammenfassung des Abschlussberichts aus der Kommission. Die Experten üben heftige Kritik.

-
Ein Polizist des SEK Mecklenburg-Vorpommern bei der Arbeit. –

Eine Expertenkommission in Mecklenburg-Vorpommern sollte im Auftrag des Innenministerium rechtsextreme Tendenzen im SEK untersuchen. Der Abschlussbericht der Gruppe liegt dem Ministerium nun vor. Eine Zusammenfassung des Berichts aus dem Ministerium veröffentlichen wir hier.

Wie die taz bereits berichtete, üben die Experten heftige Kritik am SEK. Innerhalb der Gruppe habe es rechtsextremes und fremdenfeindliches Verhalten gegeben. Die rechtsextremen Elitepolizisten sollen sich zudem Prepper-Gruppierungen zugeordnet haben.

Der über hundertseitige vollständige Bericht ist als Verschlusssache eingestuft. Selbst Landtagsabgeordnete können ihn lediglich in einem Spezialraum einsehen. Unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz dazu läuft noch.

Dass eine Expertenkommission in Mecklenburg-Vorpommern ihre Arbeit fertiggestellt, ist ungewöhnlich. Wir verklagen derzeit das Innenministerium auf Zugang zum Bericht der sogenannten Prepper-Kommission.

→ zum Dokument

/ 9
PDF herunterladen
Zusammenfassung des Untersuchungsberichts Anlass des Untersuchungsauftrags, Mitglieder der Kommission Die Kommission hatte zu klären, ob und welche Verbindungen es zwischen Mitarbeitern der Spezialeinheiten des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern (LKA) und rechtsextremistisch gefärbten Gruppierungen oder zur „Reichsbürger“- oder radikalisierten „Prepper“-Szene gibt oder gegeben hat. Ferner sollte sie untersuchen, welche Faktoren innerhalb der Spezialeinheiten oder im weiteren polizeilichen Umfeld die Ursachen hierfür begünstigt haben oder begünstigen könnten. Vor diesem Hintergrund sollte die Kommission Handlungsempfehlungen in organisatorischer und personeller Hinsicht vorlegen. Mitglieder der Kommission waren: - Herr Heinz Fromm, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz a.D. und ehemaliger Staatssekretär im Hessischen Innenministerium (Vorsitzender), - Herr Friedrich Eichele, Präsident der Bundesbereitschaftspolizei a.D. und ehemaliger Kommandeur der GSG 9 sowie - Herr Dr. Manfred Murck, Leiter der Landesbehörde für Verfassungsschutz Hamburg a.D. und ehemaliger Leiter des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften an der Polizei-Führungsakademie in Münster-Hiltrup. Damit der Kommission auch eingestufte Unterlagen zugänglich gemacht werden konnten, wurden die Mitglieder (noch einmal) sicherheitsüberprüft und bis zum Verschlusssachengrad „Geheim“ ermächtigt. Anlass des Untersuchungsauftrags waren zwar konkrete Ermittlungen gegen Polizeibeamte in Mecklenburg-Vorpommern, die öffentliche Resonanz wurde jedoch von weiteren Vorkommissen auch in anderen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder geprägt. Es ist der öffentliche Eindruck entstanden, dass sich über die verschiedenen Sicherheitsbehörden 1
1

hinweg rechtsextremistisch beeinflusste Netzwerke herausgebildet hätten. Insofern kam dem Auftrag der Kommission auch übergreifende Bedeutung zu. Befugnisse, Datenzugang und Arbeitsweise der Kommission Die Kommission war ermächtigt, - alle für den Untersuchungsauftrag relevanten Unterlagen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa einzusehen, - Auskünfte aller mit den Vorgängen befassten Bediensteten einzuholen sowie Informationsgespräche zu führen. Das Bemühen, sich ein möglichst vollständiges Bild zu verschaffen, wurde vor allem dadurch erschwert, dass die Kommission keinen Zugang zu den bisherigen Ergebnissen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen des Generalbundesanwalts und der Staatsanwaltschaft Schwerin erhielt. Die restriktive Haltung der Staatsanwaltschaften hatte auch Auswirkungen auf die Auskunftsbereitschaft der Verfassungsschutzbehörden des Bundes (BfV) und des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LfV M-V), wobei zumindest die Landesbehörde offensichtlich über wenig eigene Erkenntnisse verfügt. Aus dem Bereich der Bundeswehr und auch dem Bundesamt für den militärischen Abschirmdienst erhielt die Kommission hilfreiche Informationen. Dies galt allerdings nicht für das Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern, das der Kommission keinerlei Auskünfte erteilte. Vor diesem Hintergrund entschied sich die Kommission, die Zahl und die Reichweite der Informationsgespräche schrittweise zu erhöhen, um so einen besseren Einblick in die Geschehnisse – und auch eine größere Zuverlässigkeit der Angaben – zu erhalten. Im Ergebnis hat die Kommission mit insgesamt mehr als achtzig Personen persönlich gesprochen, mit einigen davon auch wiederholt; zusätzlich gab es eine Reihe von Telefonaten 2
2

zu gezielten Fragestellungen. Ergänzt wurde die Informationsgewinnung durch einen zweitägigen Workshop mit zehn aktiven Einsatzbeamten des SEK. Die Kommission kann sich zwar nicht sicher sein, dass alle Beteiligten vollständig und wahrheitsgemäß berichtet haben, was ihnen über die Vorgänge tatsächlich bekannt geworden ist und wie sie darüber dachten. Die Menge der Gespräche, die Gruppendiskussionen im Workshop sowie sonstige Hinweise externer Stellen ergeben aber ein weitgehend schlüssiges und insoweit auch ein insgesamt zuverlässiges Bild der zu untersuchenden Fragen. Als weitere Basis für ihre Einschätzungen hat die Kommission eine große Anzahl von Unterlagen und Statistiken analysiert, die teils bereits so im LKA bzw. der Landespolizei vorlagen oder die auf Wunsch der Kommission gezielt erstellt wurden. Eine Übersicht über die gesamte Fragestellung der Kommission und die daraus resultierende Vorgehensweise bietet die als Anlage beigefügte Graphik. Wesentliche Ergebnisse der Untersuchung Die der Kommission als auffällig bekannt gewordenen Personen gehörten ausschließlich dem Spezialeinsatzkommando (SEK) an, und zwar dort einer von drei Einsatzgruppen. Für die weiteren Spezialeinheiten des LKA – dies sind das Mobile Einsatzkommando (MEK) und der Personenschutz – gibt es keine Anhaltspunkte für rechtsextremistisch motivierte Verfehlungen. Es ist wahrscheinlich, dass die festgestellten rechtsextremistischen, insbesondere fremdenfeindlich geprägten Einstellungen und entsprechenden Fehlverhaltensweisen (Straftaten und Dienstvergehen) ihren Ursprung nicht in der spezifischen Auftragswahrnehmung und der Alltagsarbeit des SEK (zum Beispiel durch die Verfestigung von Konflikten mit dem polizeilichen Gegenüber) haben, sondern vielmehr von einigen der handelnden Personen dort hineingetragen worden sind. Diese rechneten sich selbst, zumindest zeitweilig, der „Prepper“-Szene zu; Hinweise auf eine Anhängerschaft zu den „Reichsbürgern“ sind der Kommission nicht bekannt geworden. 3
3

Die strafrechtlichen Vorwürfe beinhalten im Schwerpunkt den Verdacht von Verstößen gegen das Waffenrecht zum Zwecke radikaler „Prepper“-Aktivitäten. Zudem wurden in diversen Chatgruppen rechtsextremistische und fremdenfeindliche Äußerungen festgestellt, die eine politische Motivation der oben genannten Straftaten indizieren und die bei weiteren Betroffenen, gegen die nicht strafrechtlich ermittelt wird, zur Einleitung von Disziplinarverfahren führten, die noch nicht abgeschlossen sind. Die betroffenen Beamten sind inzwischen nicht mehr Angehörige des SEK und zum Teil vom Dienst suspendiert. Ursachen der Fehlentwicklung Dass sich die tatverdächtigen Beamten innerhalb des SEK „festsetzen“ und über Jahre Einfluss auf andere nehmen konnten, hing nach Einschätzung der Kommission insbesondere von folgenden Faktoren ab:  Bei Angehörigen des SEK gab es insgesamt wenig Wissen und Sensibilität für Aussagen und Symbole der rechtsextremistischen Szene; deshalb wurden einzelne Auffälligkeiten nicht als Signale für extremistische Bestrebungen gewertet.  In Folge ihres persönlichen Auftretens (lebensälter, aus der Bundeswehr kommend) konnten die fraglichen Beamten innerhalb einer Gruppe des SEK die Meinungsführerschaft übernehmen und diese Gruppe nach außen weitgehend abschotten. Dies korrespondierte mit der „Konfliktscheu“ anderer Einsatzbeamter, über die sie der Kommission im Gespräch berichtet haben.  Innerhalb der zuständigen Abteilung und schließlich des gesamten LKA wurden dieser sich über einige Jahre entwickelnde gruppendynamische Prozess sowie ein möglicher rechtsextremistischer Hintergrund – trotz einzelner Hinweise – nicht erkannt und folglich auch nicht entschieden darauf reagiert.  Mangelnde Aufmerksamkeit und fehlende Konsequenz von Vorgesetzten – auf allen Ebenen – resultierten auch aus einer Führungspraxis, nach der zwar Aufgaben „nach unten“ delegiert, die für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel und Befugnisse aber nicht angemessen übertragen Führungssystem“ wurde nur einseitig ausgelegt. 4 wurden. Das „Kooperative
4

 Da es seit vielen Jahren keinen formalen und verbindlichen Auftrag für das SEK gab, hat sich dort ein zu breites Spektrum von Aufgaben ergeben. Im Ergebnis konnte das relativ kleine SEK der gesamten Aufgabenfülle weder mit seiner Aufbauorganisation noch mit den vorhandenen Kapazitäten und notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen gerecht werden. Folge davon ist auch, dass für administrative Querschnittsaufgaben (zum Beispiel Beschaffung, Fortbildungsplanung) keine ausreichenden Ressourcen vorhanden sind; dies geht zu Lasten der Einsatzbeamten.  Auch unabhängig von der besonderen Situation des SEK hat die Kommission eine Reihe von Anhaltspunkten dafür gefunden, dass insgesamt eine wenig mitarbeiterorientierte, sondern eher einseitig auf „Managementtechniken“ setzende Führungskultur vorherrscht. Zudem hat die Kommission Defizite im Bereich der Fach- und Dienstaufsicht festgestellt.  Neben den Problemen in Organisation und Führung sieht die Kommission auch Schwachstellen bei der Personalauswahl. So enthalten das Einstellungsverfahren für den Polizeivollzugsdienst und das Auswahlverfahren für die Spezialeinheiten Regelungslücken bei der Frage, wie extremistisch geprägte Bewerber und Bewerberinnen erkannt und von der Polizei ferngehalten werden können.  Im Bereich der Fortbildung gibt es für die Mitarbeiter der Spezialeinheiten zu wenige Teilnahmeoptionen, soweit es sich um Themen der politischen Bildung, der Berufsethik und auch der Führung handelt. Ein Sonderthema, das die Kommission kritisch analysiert hat, war die enge Zusammenarbeit des LKA mit dem Betreiber des Schießplatzes in Güstrow und der Firma „Baltic Shooters“. Diese Kooperation wurde in ihrer Intensität durch den spezifischen Fortbildungsbedarf der Spezialeinheiten, der polizeiintern nicht gedeckt wurde, gefördert. Dabei sind vergaberechtliche Vorgaben nicht ausreichend beachtet worden. Die waffenrechtlichen Besonderheiten wurden zwar erkannt, letztlich aber in der Umsetzung nicht genügend berücksichtigt. Ein besonderes Problem sieht die Kommission darin, dass einem privaten Betreiber ermöglicht wurde, genaue Einblicke in polizeiliche Interna zu erlangen. 5
5

Handlungsempfehlungen Aus diesen Feststellungen der Kommission ergeben sich eine Reihe von Handlungsempfehlungen in verschiedenen Bereichen von Organisation, Führung und Personal. Ausschlaggebend für das rechtzeitige Erkennen von und konsequentes Reagieren auf Fehlentwicklungen ist eine mitarbeiterzentrierte Führungskultur. Dies muss sich sowohl im Verhalten der Führungskräfte als auch im Berufsethos der Einsatzbeamten selbst widerspiegeln. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, müssen die Rahmenbedingungen angemessen ausgestaltet sein. Daraus folgt insbesondere:  Die Neufassung einer Dienstanweisung, worin der Auftrag der Spezialeinheiten klar definiert ist und die Regelungen zur Organisation sowie zur Personalentwicklung enthält.  Zur Entlastung der Spezialeinheiten des Landes sollten weitere Vereinbarungen zur Arbeitsteilung und Spezialisierung mit den (Nachbar-)Ländern getroffen werden.  Zur Gewährleistung der organisatorischen Rahmenbedingungen für eine effiziente Aufgabenwahrnehmung und mitarbeiterorientierte Führung schlägt die Kommission mehrere Veränderungen in der Aufbauorganisation vor. Diese betreffen die Organisation der für die Spezialeinheiten zuständigen Abteilung einschließlich der Spezialeinheiten selbst.  Der Prozess der Umorganisation sollte nach Auffassung der Kommission durch eine externe Beratung, ggf. gemeinsam mit der FHöVPR, begleitet und unterstützt werden.  Zudem empfiehlt die Kommission die Anbindung der Spezialeinheiten beim Landesbereitschaftspolizeiamt.  Den personellen Mehrbedarf, der sich aus einer Neustrukturierung der Abteilung Spezialeinheiten ergibt, schätzt die Kommission auf rund 15 zusätzliche Dienstposten (Planstellen). 6
6

Für die Bereiche Personal sowie Aus- und Fortbildung unterbreitet die Kommission folgende Vorschläge:  Sowohl bei der Ersteinstellung in den Polizeivollzugsdienst als auch bei der Auswahl für die Spezialeinheiten sollten die Kriterien der Sicherheit und auch der Persönlichkeit in einer Weise präzisiert werden, die das Risiko, dass Bewerberinnen und Bewerber mit extremistischer Einstellung und charakterlichen Defiziten zum Zuge kommen, deutlich reduzieren. Bei diesen Verfahren sollte obligatorisch psychologischer Sachverstand einbezogen werden.  Das Aus- und Fortbildungsprogramm für die Polizei sollte daraufhin überprüft werden, inwieweit das Themenfeld „Migration und daraus resultierende gesellschaftliche Entwicklungen und Konflikte“, zu dem es bereits einige Angebote gibt, gezielt erweitert und verankert werden könnte.  Vor dem Hintergrund einer schwierigen Nachwuchsgewinnung und der offenen Problematik der Nachverwendung ist für den Bereich der Spezialeinheiten ein umfassendes Personalentwicklungskonzept zu erarbeiten. Hierzu zählen neben Auswahlkriterien und -verfahren auch obligatorische Fortbildungsmaßnahmen und Praktika sowie praxisgerechte Verwendungszeiten und eine verlässliche Regelung der Nachverwendung.  Zudem sollte ein Anforderungs- und Qualifizierungsprofil für die Führungskräfte erstellt werden.  Den aus ihren Empfehlungen resultierenden personellen Mehrbedarf im Bereich der Aus- und Fortbildung schätzt die Kommission auf mindestens drei zusätzliche Dienstposten (Planstellen) bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow.  Um zukünftig den rechtlichen und sonstigen Problemen in der Zusammenarbeit mit privaten Dienstleistern im Bereich der Schießausbildung zu begegnen, ist die Einrichtung eines Schießfortbildungszentrums sinnvoll. Da andere Bundesländer in einer ähnlichen Situation stehen, bietet sich – auch unter Kostenaspekten – die Beteiligung weiterer Länder an einem solchen Vorhaben an. 7
7

Abschließend ist zu bemerken, dass die Kommission ein umfängliches Bild von Organisation, Personal und Führung der Spezialeinheiten sowie von Merkmalen ihres Umfelds in der Landespolizei gewinnen konnte. Gleichwohl erhebt dieser Bericht keinen Anspruch auf Vollständigkeit, dies gilt sowohl für die Erfassung aller potentiell untersuchungsrelevanten Einzelfragen als auch für die Empfehlungen zu notwendigen Veränderungen. 8
8

Anlage: Übersicht zu den von der Kommission behandelten Fragestellungen 9
9

Für eine informierte Zivilgesellschaft spenden

Unsere Recherchen, Klagen und Kampagnen sind essentiell, um unsere Politik und Verwaltung transparenter zu machen! So können wir unsere Demokratie stärken. Daraus schlagen wir kein Profit. Im Gegenteil: Als gemeinnütziges Projekt sind wir auf Spenden angewiesen.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!

Jetzt spenden!

Taschenspielertrick Bundesregierung hat angeblich doch keine Protokolle vom Klimakabinett

Erst waren die Dokumente geheim, jetzt gibt es sie angeblich nicht. Das Bundeskanzleramt hat erklärt, dass ihr doch keine Protokolle des Klimakabinetts vorliegen. Das hat auch Auswirkungen auf unsere Eilklage. Aber wir geben nicht auf – und haben einen ersten Teilerfolg erzielt.