Hintertür in E-Auto-GesetzBundestag schafft Cum-Ex-Ausnahme von Informationsfreiheit

Das Bundesfinanzministerium muss der Öffentlichkeit eigentlich Auskunft dazu geben, wie es mit Skandalen wie Cum-Ex umgeht. Mit einer Gesetzesänderung durch die Hintertür hat es sich jetzt aber eine Ausnahme für bestimmte Dokumente schaffen lassen.

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Banken in Frankfurt –

Harmlos mutet der Name einer neuen Regelung an, die der Bundestag nach einem Entwurf des Bundesfinanzministerium Mitte November beschlossen hat: Das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ soll Steuervergünstigungen für Anbieter von E-Autos und ähnlichen Mobilitätsangeboten bringen. Und noch ein weiteres Vorhaben versteckt sich hinter dem Gesetz: Das Finanzministerium hat sich nebenbei einer lästigen Transparenzpflicht entledigt.

Das Finanzministerium hat nämlich in dem Gesetz nicht nur Regelungen zur E-Mobilität, sondern auch weitere Gesetzesänderungen versteckt. Darunter ist auch ein Absatz in § 21a des Finanzverwaltungsgesetzes, der Sitzungen zwischen Bundes- und Landesfinanzbehörden regelt. Darin hat das Finanzministerium zwei neue Sätze eingefügt: „Die Vertraulichkeit der Sitzungen ist zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde. Für Beratungen im schriftlichen Verfahren gilt entsprechendes.“

Informationsfreiheitsgesetz ausgehebelt

Was unscheinbar daher kommt, hat konkrete Auswirkungen: Die neue Regelung führt dazu, dass das Finanzverwaltungsgesetz als Spezialgesetz zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt. Im Klartext: Es gibt künftig eine Bereichsausnahme für Beratungen von Finanzbehörden. Sie sind vom IFG ausgenommen, Dokumente aus den Sitzungen können nicht mehr angefragt werden.

Damit kann das Finanzministerium künftig etwa Besprechungen der Länderfinanzbehörden zu Milliarden-Skandalen wie Cum-Ex geheimhalten. Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen kritisieren schon lange, dass das Bundesfinanzministerium nötige Änderungen etwa an steuerrechtlichen Vorschriften verschleppt. Die Kritik ist künftig nur noch intern – die Öffentlichkeit kann über Anfragen nichts mehr darüber erfahren.

Die Gesetzesänderung wurde unterdessen still und heimlich durch die Hintertür eingeführt. Nicht einmal in der Gesetzesbegründung, die eigentlich den wesentlichen Inhalt des Gesetzes erläutern müsste, findet man einen Verweis aufs Informationsfreiheitsgesetz. Sie führt lediglich aus, dass Sitzungen von Finanzgremien einen „freien, vertrauensvollen Austausch aller Beteiligten“ bräuchten und deswegen geheim bleiben müssten.

→ zum Gesetzesvorgang

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