Rechtsanspruch auf Herausgabe von Hygiene-Kontrollergebnissen bestätigt
Aus Baden-Württemberg kommt die erste höchstrichterliche Entscheidung zu einem „Topf Secret“-Fall: Der Verwaltungsgerichtshof hat als erstes Oberverwaltungsgericht entschieden, dass Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch auf die Hygiene-Kontrollergebnisse haben.

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Das Warten hat ein Ende: Mehr als 200 Verfahren rund um „Topf Secret“-Anfragen laufen derzeit deutschlandweit – nun kam die erste höchstrichterliche Entscheidung aus Baden-Württemberg. Bereits mehrere Verwaltungsgerichte haben sich Anträgen und Klagen zu Veröffentlichungen von Hygiene-Kontrollberichten gewidmet und unterschiedliche Urteile gefällt. Aus diesem Grund sind einige Verfahren in der zweiten Instanz. Unser Kampagnenpartner foodwatch bewertet die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts daher als „Entscheidung mit Signalwirkung“, denn diese kann nun die Richtung für weitere offenen Verfahren vorgeben.
Ein Plädoyer für mehr Transparenz
Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch das Urteil in ihrem Recht bestärkt. Argumentationen, die vor allem seitens des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) angeführt wurden, um eine Veröffentlichung der Berichte zu verhindern, wurden abgeschmettert. Die Gastro-Lobby hat ihre Mitglieder dazu aufgefordert rechtlich gegen „Topf Secret“-Anfragen vorzugehen und ein dazugehöriges „Argumentationspapier“ veröffentlicht. Insbesondere das Anliegen unserer Plattform, die Berichte nicht nur der/dem einzelnen Antragsteller/in zur Verfügung zu stellen, sondern diese auch online für alle einsehbar zu veröffentlichen, wurde seitens der Lobby als missbräuchlich dargestellt. Aber auch hier spricht sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für Transparenz aus:
„Schließlich läge eine derartige Internetveröffentlichung keineswegs außerhalb der Zwecke des VIG. Im Gegenteil, es entspricht der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten, sodass in einer Internetpublikation eine Stärkung des Verbraucherschutzes - 17 – gesehen werden kann.“
Öffentliches Interesse hat stark zugenommen
Die „Topf Secret“ Kampagne hat viel Wirbel verursacht, erklärt Verbraucherschützer Oliver Huizinga im #beFragDenStaat Interview vor Weihnachten: „Es gibt ein riesengroßes Interesse bei den Menschen: Die wollen gern wissen, wie es mit der Hygiene beim Lieblingsrestaurant oder beim Bäcker nebenan bestellt ist.“ Seit Beginn der Kampagne im Januar 2019 wurden mehr als 40.000 VIG Anfragen gestellt. Durch die Plattform ist es gelungen, das Thema – über das gesamte Jahr hinweg – wieder auf die Agenda zu setzen. Welche Auswirkungen das Urteil nun mit sich bringt, bleibt abzuwarten. Da sich das Bundesverwaltungsgericht aber ebenfalls für die Informationsweitergabe und keinesfalls gegen die Veröffentlichung erhaltener amtlicher Informationen zur Lebensmittelüberwachung nach dem VIG ausgesprochen hat, erscheint der Weg hin zu mehr Transparenz erst einmal geebnet.
→ Beschluss des VGH Baden-Württemberg
→ Urteil des BVerwG vom 29.08.2019