Wie steht es um die Transparenz?
Vor der Bürgerschaftswahl in Hamburg werfen wir einen Blick in die Wahlprogramme. Wie stehen die Parteien zur Informationsfreiheit?

Foto: Michaela Loheit - flickr (CC)
Aktuelle Situation
Das „Hamburgische Transparenzgesetz“ (HmbTG) von 2012 gilt bisher als Musterbeispiel für Transparenzgesetze in Deutschland. Eingebracht hat es eine Volksinitiative, die von zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt wurde, umgesetzt hat es letztlich die SPD-Regierung. Das HmbTG ersetzte das Hamburger Informationsfreiheitsgesetz (HmbIFG) von 2006. Es verpflichtet das Land, amtliche Informationen öffentlich und kostenlos im Internet zugänglich zu machen. Dazu gehören etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen.
Das Gesetz wurde 2017 zum ersten Mal extern evaluiert – mit einem insgesamt positiven Fazit. Insbesondere wurde der positive Effekte gelobt, dass die Behörden durch das Transparenzportal auch intern schnell auf Daten zugreifen können. Alle zwei Jahre erscheint der Tätigkeitsbericht für die Informationsfreiheit vom Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar.
Eine Novellierung des Gesetzes startete 2019. Hierzu haben verschiedene Akteure, die auch die Einführung des HmbTG forderten, eine Stellungnahme geschrieben. Schließlich wurde im Dezember 2019 die Gesetzesnovelle verabschiedet und am 07. Januar 2020 veröffentlicht. Wichtigste Änderung ist die neue Veröffentlichungspflicht: Bisher hatte die mittelbare Staatsverwaltung nur eine Auskunftspflicht. Dies ändert sich nun. Ebenso werden nahezu alle Verwaltungsvorschriften veröffentlicht.
Es gab jedoch auch abschlägige Änderungen, wie die fehlende Möglichkeit anonyme Anfragen zu stellen. Dies kann vor allem für investigativ arbeitende, wie Journalist*innen gefährlich werden. Die Veröffentlichungspflicht der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts tritt erst für Aufzeichnungen ab dem 01. Januar 2021 in Kraft.
Im Transparenzranking belegt Hamburg 66 von 100 möglichen Punkten – drei weniger also noch im vergangenen Jahr. Besonders hervorzuheben ist das Transparenzportal (http://transparenz.hamburg.de) in dem sich hunderttausende Einträge finden.
Klagen
Derzeit läuft eine Klage von Arne Semsrott gegen die Universität Hamburg. Die Universität weigert sich, die Sponsorenlisten herauszugeben, vor dem Verwaltungsgericht wurde die Klage gewonnen, die Uni legte Berufung beim Oberverwaltungsgericht Hamburg ein.
Vergleich
Wie stehen die großen Parteien zur Bürgerschaftswahl zum Informationsfreiheitsgesetz bzw. Transparenzgesetz? Diese Frage lässt sich durch einen Blick in die veröffentlichten Wahlprogramme zur Bürgerschaftswahl erörtern. Hierzu werden die Parteien geprüft, die laut den letzten Umfragewerten einzeln mindestens 4 % erreichen und länger als zehn Jahre im Bundesland existieren. Die entsprechenden Auszüge aus den Wahlprogrammen zum Thema haben wir unten aufgeführt. Sortiert sind die Parteien nach dem letzten Wahlergebnis.
SPD
Im Kapitel „Sicherung des Rechtsstaates“ steht geschrieben: „Unser Transparenzgesetz ist bundesweit vorbildlich, denn unsere Verwaltung hat nichts zu verbergen. Dort, wo Daten gespeichert werden, haben Bürgerinnen und Bürger weitgehende Auskunfts- und Löschungsrechte. Bei der Digitalisierung gilt für uns der Grundsatz, dass die Bürgerinnen und Bürger über den Zugriff auf ihre Daten entscheiden können – auch um sich Wege zu Ämtern und Behörden ersparen zu können.“
CDU
Kein Hinweis.
Grüne
Kein Hinweis.
Linke
Kein Hinweis.
FDP
Kein Hinweis.
Fazit für Hamburg
Da vor kurzem erst das HmbTG geändert wurde, ist hier seitens der Parteien kein Änderungsbedarf angekündigt. Lediglich die SPD erwähnt es positiv in einem Zusammenhang zum Thema Datenschutz.