Zensurheberrecht & Glyphosat: Donnerstag vor Gericht! (Neuer Termin: 17.9.!)

Das Bundesinstitut für Risikobewertung will uns weiterhin dazu zwingen, ein Glyphosat-Gutachten zu löschen, das wir veröffentlicht haben. Der Fall hat grundsätzliche Bedeutung: Darf eine Behörde das Urheberrecht missbrauchen, um Berichterstattung zu behindern? Am Donnerstag verhandelt darüber das Landgericht Köln.

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CC BY-NC 2.0, Christian Mang/Campact

Update, 17. September 2020: Das Urteil im Prozess wird verkündet am 12. November 2020 um 10:00 Uhr.

Update, 14. September 2020: Das Gericht hat den ursprünglichen Verhandlungstermin verschoben auf den 17. September. Die Verhandlung ist öffentlich und findet um 11:30 Uhr statt im Landgericht Köln, Saal 139! Das Aktenzeichen des Verfahrens ist 14 O 163/19.

Über 100.000 Euro hat das Bundesinstitut für Risikobewertung inzwischen ausgegeben, um die Veröffentlichung staatlich finanzierter Gutachten zu verhindern. Nachdem es bereits einmal vor Gericht gegen uns verloren hatte, zieht die Behörde von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) nun erneut gegen uns vor Gericht.

Am Donnerstag, den 17. September um 11:30 verhandelt das Landgericht Köln über eine Zensurheberrechts-Klage des Bundesinstituts gegen FragDenStaat. Die Behörde versucht, uns mithilfe des Urheberrechts zu verbieten, ein Gutachten zu Krebsrisiken des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat zu veröffentlichen. Wir hatten das Gutachten auf Basis des Umweltinformationsgesetzs beim Institut angefragt, erhalten und veröffentlicht.

Sowohl wir als auch das Bundesinstitut und die Abmahnanwälte der Regierung sind allesamt in Berlin ansässig. Bei Urheberrechtsfällen können sich Kläger aber teilweise das Gericht aussuchen. Julia Klöckners Bundesinstitut hat sich offenbar das Kölner Gericht ausgesucht, weil es sich dort bessere Ergebnisse erhofft. So müssen alle Prozessparteien für die Verhandlung nach Köln fahren.

Grundsatzurteil zum Zensurheberrecht?

Die Klage hat grundsätzliche Bedeutung: Sollte sich die Behörde durchsetzen, könnte der Staat bei allen möglichen kritischen Veröffentlichungen staatlicher Dokumente Zensur ausüben, indem er das Urheberrecht anführt. Deswegen werden wir die Klage notfalls bis in die höchste Instanz weiterführen.

Im vergangenen Jahr hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung bereits versucht, uns mit einer einstweiligen Verfügung zum Aufgeben zu bewegen. Uns drohte eine Strafzahlung bis zu 250.000 Euro. Das Landgericht Köln entschied auf unsere Beschwerde hin allerdings, dass die Abmahnanwälte der Bundesregierung, die Kanzlei Gleiss Lutz, mehrfach formelle Fehler bei der Zustellung der einstweiligen Verfügung gemacht hatte. Fast 45.000 Personen hatten das Gutachten auch angefragt und erhalten – nachdem das Bundesinstitut extra eine eigene Plattform gebaut hatte, mit der es die Veröffentlichung der Gutachten verhindern wollte.

Wir haben bisher rund 10.000 Euro für unsere Verteidigung ausgeben müssen. Unterstützen Sie uns in diesem Verfahren mit Ihrer Spende!

→ mehr Infos zum Zensurheberrechts-Fall

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