Seilschaften im InnenministeriumDie BMI-Rechtsberatung für Hans-Georg Maaßen

Für den Verfassungsschutz zu extrem, aber nicht für das Innenministerium: Auf Anfrage von Hans-Georg Maaßen erteilten ihm seine ehemaligen Kollegen Auskünfte zu einer Einbürgerung – die dem umstrittenen Unternehmen Augustus Intelligence zugute kamen.

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Gewöhnlich verschlossen, nur für manche offen: Das Bundesinnenministerium in Berlin –

BMI

Eine kurze E-Mail geht im August des vergangenen Jahres beim Leiter des Referats V II 5 des Bundesinnenministeriums ein, dem Referat für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrecht. Ein guter Bekannter habe ein Problem mit einer Einbürgerung, ob der Verfasser der E-Mail Hinweise dazu erhalten könne. Gezeichnet ist das Schreiben mit „hgm“ – Hans-Georg Maaßen bittet um Hilfe.

Drei Tage später kommt die Antwort aus dem Hause von Horst Seehofer an den „lieben Herrn Maaßen“: Ein paar Hinweise könne das Innenministerium schon geben, leider „erst jetzt“. Der Bekannte habe gute Chancen auf eine Wiedereinbürgerung. Nach einigen weiteren Mails sendet das Ministerium Maaßen weitere Erläuterungen: „Ich hoffe, das hilft Ihnen etwas.“

Wie ein Mailwechsel zwischen Maaßen und dem Innenministerium zeigt, den wir gemeinsam mit abgeordnetenwatch.de nach einer Informationsfreiheitsanfrage veröffentlichen, hat der ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums und inzwischen pensionierte Rechtsaußen-Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz weiterhin einen ausgezeichneten Draht ins Innenministerium. Das Ministerium war bisher nicht damit aufgefallen, Privatpersonen kostenlose Rechtsberatung zu erteilen.

Am guten Draht zwischen Innenministerium und Maaßen haben offenbar auch die obskuren Verbindungen Maaßens nichts geändert. So war der gute Bekannte von Maaßen, für den er Rechtsberatung einholte, laut Recherchen des Spiegel ein Mitarbeiter des Unternehmens Augustus Intelligence, das nach einer Korruptionsaffäre um den CDU-Bundestagsabgeordneten Phillip Amthor im öffentlichen Fokus steht.

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--~---------------..------------------ Von: Gesendet: Gnatzy, Thomas; Dr. Montag, 9. September 201~ 21:00 An: A\N:A\N:A\N:StAG Betreff: lieber Herr Maaßen, ich habe Sie nicht vergessen, aber im Mom~nt hat das Staatsangehörigkeitsrecht. Hochkonjunktur. lcti denke,. dass der B~treffende gute Chancen auf eine Wiedereinb.ürgerung hat'. Der zeitlic.he Rahmen, den ich skizziert hatte, liegt vor. Da zu prüfen ist, ob er im Zeitpunkt des Erwerbs der Staatsangehörigkeit die Voraussetzungen für eine Beibehaltungsgenehmigung erfüllt hätte, sind Nachteile, die er ohne Annahme der • • • • • • Staatsangehörigk.eit gehabt hätte, darzulegen. Das betrifft die berufliche Situation einschließlich aller Beglel~umstände wie steuerliche Nachteile, Eröffnüng von Konten usw. Zugleich ist darzulegen, dass damals trotz Fortzugs immer noch Bindungen zu Deutsch.land°bestanden, dazu„gehören seine . sowie-, · finanzielle Unterstützung, , aber auch andere Dinge dieser Art (sonstiges Vermögen in DEU, Kcinten, Immobilien, Rentenanwartschaften), evtl. Wohneig.entum , das er erben würde. Zudem müssen aktuell weiter Bindungen· an OEU bestehen. Problematisch ist, dass.gegenwärtig sehr lange \Nartezeiten bestehen, bis ein Antrag in Auslandssac.hen vom BVA bearbeitet und entschieden werden kann. Wichtig ist daher, dass alle Unterlagen in der.benötigten (beglaubigten) Form zusammen. mit dem Antrag eingereicht werden. Darauf sollte im Antrag hingewiesen ·und ggfs. auch, eine .besondere Dringlich~eit.kenntlich gemacht werden, Es sollte vermerkt werden, d.ass es sich um einen VJie.dereinbürgerungsaritrag nach§ 13 StAG aufgrurid einer versäumten Beibehaltungsgenehmigung handelt, der entscheidungsreif ist. Persönliche Vorsprache in der Auslandsvertretung kann sinnvoll sein, um sicherzust~llen, dass wirklich alles vorhanden ist. ·Die Auslandsvertretung hat auch eine Stellungnahme abzugeben, so dass eine . persönliche Schi,derung. der Umstände und Dringlichkeit das Anliegen verd~utlichen ka·nn~ · Ich hoffe, da$ hilft 1hnen etwas. Beste Grüße Thomas Gnatzy Haben Sie. noch einmal darüber nachgedacht? . . Am 27.08.2019 um 08:55 s c h r i e b - « ImJahr2009. . . Ain 27.08.2019 um 08:50 schrieb <Thomas.Gnatzy@bmi.burid.de> <Thomas.Gnatzy@b~i.bund.de>: · · Lieber Herr Maaßen, können Sie mir noch sagen, wann d i e . . . - Staatsangehörigkeit erworben wurde? · Beste Grüße
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Thomas Gnatzy Von: Gesendet: Montag, 26. August 201918:26 An: Gna.tzy, Thomas, Dr. <Thomas.Gnatzy@bmi.bund.de> 1 Betreff: Re: AW:· StAG Vielen.Dank, lieber He~ Gnatzy! Können Sie mir zu dem Punkt „enge Beziehungen zu Deutschland'' noch Rat geben? • • • . •hatte mir daZil. folgendes aufgeschrieben.· Könnten Sie sich vorstellen, dass damit die Voraussetzungen erfüllt sind? 1. . . .Danke. hgm
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i 1 !' l lf \ 'i ' Am 26.08.2019 uni ~8:10 schrieb <Thomas.Gnatzy@bmi.bund.de> <fhomas.Gnatzy@bmi.bund.de>: Lieber Herr Maaßen; ich bin im Moment ziemlich eingedeckt, daher kann ich Ihnen_ erst jetzt ein paar Hinweise zu den Fällen einer "versäumten" Beibehaltungsgenehmigung geben. Im Ausland lebende ehemalige deutsche Staatsangehörige, die . . die deutsche St~tsangeh_örigkeit n~ch Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsreformgesetzes, also nach dem 1. Januar · 2000, gern. §· 25 Ab~. 1 StAG durch den Erwerb einer · ausländischen StA nur deshalb verloren haben, weil sie die fristgerechte· Beantragung einer .Beibehaltungsgenehmigiing versäumt haben und denen seinerzeit e~ne Beibehaltungsgenehmigung auch hätte erteilt werden können, können wiedereing~bürgert werden, wenn der Verlust der •deutschen StA weniger als zwölf Jahre zurückliegt und weiterhin sehr enge Bindungen· an Deutschland bestehen. Die maßgebliche Grenze ist das Jahr 2000, weil davor Beibehaltungsgenehmigungen nur in Ausnahmefii.llen erteilt wurden (danach ist di~s starker_leichtert w~rden). Außerhalb dieser erleichterten Wiedereinbürgerungsmöglichkeit bestehen nur geringe Möglichkeiten, da ansonsten die Regelung in § 25 Abs. 1 und ·damit der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit unterlaufen würde. · Ich hoffe das hilft Ihnen weiter. Viele Grüße ·Th~mas Gnatzy --~--U~e Nachricht----- Von: - - - Gesendet: Freitag, 23. August 2019 08:31 4. \
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An: Dr. Thomas Gnatzy ; Gnatzy, Thomas, Dr.<Thomas.Gnat~@bmi.bund.de> Betreff: StAG 1 • 1 • Lieber Herr Gnatzy, , ein inir ·gut bekannter vor kurzem · ~lt; dass er ~cht mehr Deutsch~r ist. Er hatte sich. einbürgern lassen, ohne dass er zuvor eine Beibehaltungsg~nehmigung . .. be~tragt hatte.' Jetzt möchte er sich wieder nach§ 13 StAG einbürgern lassen, da sein~ in Deutschl~d leben und ~r . . · .lllliiäch Europa zurückziehen möchte. Da mir die. Rgelungen ·. . für die Ermessensausübung für die Einbürgerung na~h § 13 nicht geläufig · . . sind,-wollte ich Sie gerne fragen, ob Sie mir da Hinweise geben können. · Viele Grüße . hgm · 5
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