Erste Abmahnungen zum Prinzenfonds
Der Prinz von Preußen ist offenbar kein großer Freund des Prinzenfonds: Er hat Personen abmahnen lassen, die über unseren Rechtshilfefonds für Abmahnopfer des Prinzen berichtet haben. Dabei verbreitet er Falschinformationen über uns – die wir wiederum abmahnen könnten.
Vor einem Monat haben wir den Prinzenfonds ins Leben gerufen. Von fast 1.200 Personen haben wir rund 50.000 Euro Spenden erhalten, um Betroffene zu unterstützen, die von Georg Friedrich Prinz von Preußen in Zusammenhang mit ihrer Forschung und Berichterstattung über das Haus Hohenzollern abgemahnt und verklagt wurden. Die Resonanz war also enorm – wir bedanken uns herzlich stellvertretend für alle, die wir künftig untertstützen können! Viele Menschen haben sich bereits gemeldet.
Den Bedarf an dem Fonds schafft der Prinz von Preußen mitunter derzeit selbst: So hat er bereits Betroffene in Zusammenhang mit ihrer Berichterstattung zum Prinzenfonds abmahnen lassen. Getroffen hat es bislang die Frankfurter Allgemeine Zeitung und die Landesvorsitzende einer Partei. Auch Spiegel Online wurde schon „kontaktiert“.
Abmahnfähige Aussagen des Prinzenanwalts
Die FAZ sollte nach dem Willen des Herrn von Preußen aus ihrem Artikel über den Prinzenfonds einen Satz über den Anlass der Abmahnungen löschen. Die FAZ hat daraufhin eine Klarstellung in den Artikel eingefügt. In dem im Auftrag des Prinz von Preußen versendeten Abmahnschreiben verbreitet Markus Hennig seinerseits Falschinformationen über FragDenStaat.
So behauptete er gegenüber der FAZ, dass der FragDenStaat-Trägerverein mit dem Prinzenfonds „offensichtlich seine eigenen Kosten im Rahmen seiner Berufung zu refinanzieren versucht“. Das Eintreten für andere Betroffene hält Rechtsanwalt Hennig für „vorgeschoben“. Weiter behauptet er, wir hätten „blanke und gerichtlich bewiesene Falschbehauptungen aufgestellt“.
Beide Aussagen sind offensichtlich falsch. Der Prinzenfonds finanziert Rechtshilfe für andere, nicht für uns selbst, wie aus den Förderbedingungen auch deutlich hervorgeht. Ein solcher Vorwurf rückt uns in die Nähe des Spendenbetrugs.
Zudem ist gerichtlich nicht bewiesen worden, dass wir über die öffentliche Zugänglichkeit des Hausarchives auf der Burg Hohenzollern und die damit zusammen hängende Möglichkeit unabhängiger Forschung Falschbehauptungen aufgestellt hätten. Dies ginge nur in einem Hauptsacheverfahren, wie dem rechtskundigen Anwalt Hennig bekannt sein dürfte. Bislang wurde jedoch nur in der ersten Instanz des Eilverfahrens vor dem LG Berlin gegen uns entschieden. Das Berufungsverfahren ist vor dem Kammergericht anhängig. Zur Hauptsache wird erst im Februar 2021 vor dem Landgericht Berlin mündlich verhandelt.
Abmahnung durch uns?
Wir könnten die Aussagen daher abmahnen und eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung bei Gericht beantragen. Im Gegensatz zu Herrn von Preußen wäre uns ein entsprechendes Vorgehen allerdings eher peinlich. Wir sehen daher davon ab, die Gegenseite auf dem Rechtsweg zur Unterlassung und einer Richtigstellung der Falschaussagen zu zwingen.
In den vergangenen Wochen haben wir viele Hinweise auf Abmahnungen und Klagen des Herrn von Preußen erhalten. Wir sichten die Fälle, werden die Betroffenen beraten und sie, wenn sinnvoll, mit anderen Betroffenen und Anwält:innen vernetzen. Zudem werden wir vor dem Kammergericht gegen eine einstweilige Verfügung des Herrn von Preußen vorgehen und bereiten derzeit die Berufungsbegründung dazu vor.
Für unsere Klagen sowie unsere Berufung gegen den Klageprinzen brauchen wir natürlich auch Unterstützung – helfen Sie uns mit Ihrer Spende für FragDenStaat!