Drogenbeauftragte warnt Unionsfraktion vor Cannabis-Diskussion„Cannabis ist verboten“

Drogenbeauftragte der Bundesregierung oder Drogenbeauftragte der CSU? In einem Schreiben an die Unionsfraktion im Bundestag hat Daniela Ludwig vor einer Diskussion um Cannabis-Legalisierung gewarnt. Den Unionspolitiker:innen gibt sie ein paar Argumente an die Hand.

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„Der Koalitionsvertrag enthält keine Vereinbarung zur Liberalisierung des Umgangs mit Cannabis“, warnt Daniela Ludwig, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, in einem Schreiben die Mitglieder von CDU- und CSU-Fraktion im Bundestag. Sie wolle zwar „keine Empfehlung im Umgang mit dem Thema“ geben, aber zumindest die Unions-Politiker:innen mit Argumenten ausstatten.

Es ist ein bemerkenswerter Brief, den die CSU-Politikerin Ludwig im Frühjahr an ihre Parteikolleg:innen verschicken ließ. In ihrer offiziellen Funktion als Beauftragte der Bundesregierung warnt sie ihre Fraktion, es werde eine Debatte zur Cannabis-Legalisierung „auf uns“ zukommen. Der Brief ist durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz von Desiree Barth ans Licht gekommen.

Die dreiseitige Argumentationshilfe, die Ludwig der CDU und CSU zur Verfügung stellt, lässt allerdings eine differenzierte Argumentation vermissen. So heißt es etwa zur Frage, wie die derzeitige Rechtslage sei, lapidar: „Cannabis ist in Deutschland verboten“ – obwohl es inzwischen etwa als Arznei verkehrsfähig ist und auch der Konsum nicht verboten ist.

Differenzierter ist die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes zu dem Thema, auf die Ludwig in ihrem Schreiben Bezug nimmt. Die Ergebnisse will sie allerdings nicht als Argumente für eine Legalisierung von Cannabis verstanden wissen. Damit verfolgt Ludwig die Linie ihrer Vorgängerin Marlene Mortler, die in einem Interview mit Tilo Jung argumentierte, Cannabis sei verboten, weil es illegal sei.

zur Anfrage

zum Schreiben der Drogenbeauftragten an die Unionsfraktion

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<?»-// \j"'^ Dieprogenbeauftragte derBundesregierung ^ ^^f ^h rt DiaDr»tuil>»utlr«(t«Ar Bundearep'cning.lussBerlin Daniela Ludwig An dieMitglieder Drogenbeauftragte derBundesregierung MitglieddesDeutschen Bundestages derCDÜ/CSU-BundestagsjS^ateion Unter,den Linden21 10117 BerUti Postanschrift: 11055Berlin Td->4S(0)3018441-1452 Fax+49(0)30U 441-4960 Dregenbeauftragte@)bmg;bund. ife www.dragenbeauftragte.de LiebeKoUeginamundKollegen, £sp?Bmldestags£rdctioI lhatm ihrer. !sifzung a& 1L ^bruar dieses Jahres ein P^tionspapier zum ritt sie dafiir.em,.Modellpojekte zur regulierten Abeabe" voac811nabismErwachsellezuenn8Slichen>Hierfürs011 äenBundesläi^emdie'^idarei^ eingeräumt werden, ^ntsprecfaendeAbgabesteUen aufkommunaler Ebmeeinzunchta^"""' Da£erJl£a^mö.chtoJiesp^B1wdfesta8s&aktioDden TO:st^en_istLwul Besitz von ldemen Mengen Cannabis nicht i zukünftig ordnungsrechtlich ahnden. Was'als kleme Meweai ai pa^ermcht def"üert- Begründet wml der Voretoßdiüni^d^sdiel i einergeseUschafflichenStlgmatisiCTungvonKonsumentenfiUiTeuuidfesteaf~ d u dem ^h^v^oI gem hohCT.AU^md &aMeueD^P^O^^ LautSPDwürdenVerbotundStrafyerfolgungdensteigendenCannabiskoiisiflnmcht'verMndem'.' ^^°_^i?^traE-e. nAmt. keiceYereülb?nmSzwLiberaüsiemngdesVmgaassmitCannabis. BÜNDNIS90/DIEGRÜNENundFDPeineäimUchePoUtikvCTfolgm. Mft-d! emschreibenmöchteichIhn^Antwortenaufdiegängigsten-Fragengeben.ohneäassdamit ^emagegebenwerdensoll.EssoUvorallemals Infonnatiöns-bzw.Aigtnnentationahilfe dienen.SoweitdiesesSchreibenmedizimsdJAussaeen :esMchausSchUeflUch um-solche, die wissenschaftlich als ausreichend'nadh0".' ^l^Ä^Ab^eu&^t^^s^e'\ca^bfa: p^^d d^ Js)",m äermehrals2.000Stadieodervergaiigenea zehnJahreaus^watet"wwdäiT Mit fieündlicheri.Grüßen ^auu&t. <^y DanielaLudwig.MdB Drögenbeäufiragte derBundesregierung ^A <<z. ^4 ^. A^- {^ ^Lö^T-S ^ Z.O/o^/1
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5alt92»on4 WasfcstCannabis? Cannäbis wird aus der HanQiflaaze gewomea. Dabei handelt es sich entweder um die getrockneten Blüten und Blätter (Marihuana) oder das aus derPflanze gewonnene Harz (Haschisch). Wie wirkt Cannabis? Cannahis wirkt überseinepsychoaktiven Inhaltsstoffe aufdas zentrale Nervensystem. Die stärkste WirkungentfaltetderInhaltsstoffCantubmoidTetraliydrocannabmol(THC). WieeinMenschauf Canoabisreagiert,istsehri.iaterschiedlichundhangtvonverechiedenenFaktorenwieStimmungslage, Konsumart, Konsumerfaluung, Situation, Menge und Starke des aufgenoinmenen THC ab. Cannabis kannOIücksgefllhleauslösen,dieStimmungaufiiellenundauchentspannenundberuhigen.Eskann aberauchzurBeeihträchägungderOedächtoisleistung,derAufmerksamlceitundderPsychotnotorik filhreri. DasReaküonsvennögen karm eingeschränkt sein, zum Beispiel beim Autofahren. Auf körperlicherEbene-steigenPuls und Blutdruckan. Ist der Konsum von CannabistödUch? Die akuten Effekte von Cannabis sind vorübergehend und bei ansonstai Gesunden nicht lebensbedrohlich. Eine Oberdosis Cannäbis filhrt nicht zum Tod. Anders verhält es sichbeim Gebrauchvon syndietischenCaiuabinoiden.AufgrundihrercliemischenZusammeüsetzungist ilire Wirkung stärker, Inteimational wurden bislang 32 Todesfälle in Zusammenhang mit künstlichen Cannabinioidairegistriat. WelchegesundheitlichenSchädenkann derKonsumvon Cannablshervorrufen? DieaktuelleForschungzeigt,daaseinregelmäßigerundhäufigerCaimabiskonsumdieHiraleistuag und insbesondere das Gedächtnis verschleehtem kann. Abhängigvom Konsumverhalten zeigen sich zumTeil erheblicheBeeinträchtigungenbeiderLern-undErmaeruOgsleistung,aberauchn^ative Auswirkungpn apfandere kognitive FäMgkeiten wie Aufinerksamkeit und Denkleistung. CaßnabisistemRisikofaktorfürschwerepsychischeEria-ankungen.Am deutlichstenausgeprägtist daserhöhteKrankheiterisiköbeiPsychosen.Caimabiskonsumentenerkrankenin derRegelrund2,7 Jahre früheran derpsychotischen Stönmgund haben emen ungünstigeren Krankheitsverlauf. Uäter Cannabis treten häufiger zuni ersten Mal inanisch-depressive Symptome auf, wie sie-bei bipolartaStörungenbeobachtetwerden.DasRisikohierfürist dreimal sohochwie beiNichtkonsu- meuten, Cannabiserhöhtdas.RisikoßrAngststörungenundDepressionen. Ein chronischer Cannabiskonsum erhöht das Risiko förAtemwegserkrankungen. Das Risiko für LungetolsrebsoderTumoreimKopf-Hals-^ereichscheintdagegennichterhöhtzusein.Allerdiflgs besteht ein signifikanter Zusammenhang zwischen CaniubiskonsTim imd dem Auftreten von Hoden- krebs beijüngeren Mäimem, insbesondere fllr Mischtumore des Hodens (sog6nannte Nicht- Seminome). Cannabiskonsum während der Schwangerschaft kannRisiken filr Mutter und Klind bergen. Während dieSchwangerenselbsteinerhöhtesRisücofürAnämien(Blutarmut) habenkönnen,steigtdurchden CaimabiskonsiandieGefahrfürEntwicklungsstörungendes Fötus.DieKinderkommendannmit einem geringeren Geburtsgewicht zur Welt und süidöfter aufintensivmedizimsche Maßnahmen abgewiesen.
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Wdche psychosozialen Folgtn kann derKonsum von Cannabis haben? Selt83von4 Memchw;die.hB"fi8Cmnabiskonsunueren, brechenöfterdieSchuleab,besuchenseltenereine genossen. ^DergenngereBildungserfolgzeigtsichvorallem,wennJugmdlic : 15. L. ebäigalttdaoiitbegpnnea haben. ' WieIstdieRechtslage to DentscUand? CaonabisistmDeutschland.verboten. IstderBesitzgewisserMengenzux»Eigenbedarferlaubt? N^m Freiheitsstrafe biszuffinf.JahrenodermitGeldstrafe wird.bestraft, werBetäubunesmitte ^^'^e^^ch m ?es.itzemerscfa"ft"chen, ErIaubiusfürdenErwerb'zu'sem. 'i'ZP'A'^ateT satz2 Nr-3Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Die Staatsanwaltschaft lcamryonder'V'erfd , wenndieSchuldd»TäteKalsgeringanzusehenwäre,keinöffenüic£7fateresse a^CTS^Wfol^g:^tete d..teTät^dieBetöub»D8Titelledi^^ It, einführt, ausführt, durchfühit; erwirt»^ sie Wffchafftoder Besitzt (Stichwort Eigenbedarf), § 3 la BtMG. ; und keine generelle Sträffi-eiheit. Es handeitsich'hiCTbeTiSn a'ne" -- Wiewird der Eigenbedarfüiden Bundesländern bchBndelt? . i-. ^n^-. ^^- ". *»^f a . * »^ ...' Emstelluagsgrenze bd bis zu 15 Gramm. November2019mitdemTitel"LegaUsIeruagvanCannabis/Answirkun»6nanf'd?^ah Konsumenten in ausgewählten Ländwn"zu bewerten? -o~ - - - DieseAusarbeitungwird gernzitiert, warn esdarumgehtzubelegen, dasseinpLibeialisienine nie :^6!^e?^^^onslun ?h^' <?eD?ud?i? tlioht-^ &BebnisderÄusarteitun&is'hand^idi ^mmfc Zusammenfassung der Rechtslage u Belgien, Niedwlande, Portugai, ~Uni^a^dCT"USA'un'd deaNiederlandea und K?DfldaLInBel^Ml portu^list Cannabis. weiterhianichtTSi"InBeiff ' . 15 i Deütsch]andm deI"RegeI-CTStabsechsGramm)-InPortugalkannderBeatevon'Cannabi's'neben emem äuü^ld auch mit Führerscheinentzug geahndet werdea. DleAysarbeiturigkommtebertfallszudemEigebnis,dassfürUruguayunddieUSAkeinebelastbaren ^hlenzuetoerAndenmgdesKoiBumverhaftensvqriiegen,BelasfcareZahTmgbtes'aissdhliräii^" , Hierhatsichimersten Quartal nachderLegaUsierimg dieZäh]derErsämiBumerten'fas't
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. Sdte<K>n4 Pn»und Contra Legalisierung Pro: Caäriabisist dochnur hiirmloscs Kraut, Contra: 1996 lagdiedurchschnitflicheKonzenäratiorides CaimabiswirkstoffsTHC in Haschischbei rund 4,9 Prozent, Bis 2018 stieg derTHC-<jehalt aufdurchschnittlich 16,7 Prozeiit an. :Der'niC-Gehält von Marihuanaleg imJahr 196bei 4,8 Prozent, bis2016 ist dieserWert auf 10Prozentgestiegen. Pro: Cannabiskann in Deutschlandseit2017 als Medizinversdmeben weiden.Dunwird ein medizinischer Nützen bei dironischen Schmerzen .zugeschrieben, etwas bei Multipler Sklerose (MS). Camiabiskonsum kann dahernicht schädlich sein. . Coatta:DerEinsatzvon Cannabisals Medizinerfolgt ausüierapeutischeDGründen.Dermedizioisclie Nutzen wird dabei von einem Aizt höher eingeschätzt als die Nebeowirkungen, Diesebleiben auchbei Medizinalcannabisnicht aus. Pro: TabakundAlkohol smdviel geffihrlicherals.Canxiabisundauclierlaubt. Contra: Tabak und Alkohol sind gesundheitsschädlich und der Konsum kanntödlich sein. Die Gefährlichkeit von Alkohol und Tabakmacht Cannabis nicht automarisch ungefährlich; 2010 waren 23.349 Patienten wegen Cannabis in stationärer bzw. ambulanter Behandlung, 2018 waren es 31. 912 Personen. Keine andere ülegale Droge sorgt fürvergleichbar viele Behaudlungsfölle. Pro: Eine LegaUsierurig von Cannabis führt dazu, dass der Schwarzmarkt vCTschwin4et und der organisierten Kriminalität eineFmanzierungsgfundlage entzogen wird. Contra: Beispiel Kanada: In Kanadaist derHandel mit Cannabis legalisiert worden. Lautkanadischem Staästikaifttkaufenmehr als zweiDrittel des-KonsumentendieDrogeweiterhinaufdem Sehyrarzmarkt. Der Orund: Der SchwarzuiaTkfpasst sich den legalen Konkun-enzaageboten aä. Die Schwarzmarirtpreise sind seit derLegalisia-ung unter dasNiveau des legalen VCTkaufs gesunken, bei gleichzeitigem Anstieg des Wiricstoffgehalts. Auch Jugendliche vetscirgen sich weiterhin auf dem Schwaranarkt. Pro; DieStrafverfolgungsb.ehördenmüsseneinenenormenAufwandtreiben,umvergleichsweise hännloseDeliktenmdumdenCannabiskonsumzuverfolgen.EteeLegalisienmgwürde Gerichte,Polizeiund Staatsanwaltschaft.deudidientlasten. Contra: Um den Aufwand der Strafveriölgung zu reduzieren, müssea die Regeh derVafolgung geändertwerden.EineLegalisierungist dafürnichterforderlich.
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