Alle Regeln des Bundes an einem Ort
Mal mehr, mal weniger: Um Korruption zu bekämpfen, haben viele Bundesministerien eigene Richtlinien im Umgang mit Interessenkonflikten und Bestechung von Beamten erlassen. Wir veröffentlichen sie hier gesammelt.

Amthor-Affäre, Seitenwechsel, Betrugsskandale – In den vergangenen Jahren haben Journalist:innen und zivilgesellschaftliche Organisationen immer wieder Korruptionsaffären aufgedeckt. Der erhöhten Aufmerksamkeit ist es zu verdanken, dass inzwischen viele Behörden eigene Konzepte erarbeitet haben, um das Risiko für Korruption zu verringern.
Wir veröffentlichen hier erstmals sämtliche Vorschriften zur Prävention von Korruption, die die Bundesministerien erarbeitet haben. Neben der zentralen Richtlinie des in der Bundesregierung zuständigen Innenministeriums, das etwa die Annahme von Geschenken für Beamte verbietet, findet sich dabei auch ein Konzept des Familienministeriums, das allgemeinverständlich Definitionen und Risiken im Zusammenhang mit Korruption erklärt.
Mangelnde Korruptionsprävention im Verkehrsministerium
Im Verkehrsministerium von Andreas Scheuer gibt es das Programm gegen Korruption, das unter anderem für eine Sensibilisierung neuer Beschäftigte für Korruption sorgen soll. Ob Scheuer selbst weiß, dass es das Programm gibt, ist nicht bekannt. Der Rechnungshof warf Scheuer jüngst mangelnde Korruptionsprävention vor.
Das Verteidigungsministerium hat neben Regelungen zur Annahme von Geschenken auch eine Richtlinie zum Verhalten von Beamten bei Industriemessen erstellt. Darin heißt es, dass Veranstaltungen des Ministeriums wie Tagungen und Workshops „nicht zum gleichen Termin und am gleichen Ort mit Industrieausstellungen“ stattfinden dürften.
Das Auswärtige Amt hat in einer Weisung an alle deutschen Auslandsvertretungen zudem eine Berichtspflicht eingeführt, nach der alle Korruptionsfälle unter Beteiligung von deutschen Unternehmen an die Zentrale in Berlin gemeldet werden müssen – notfalls als geheime Verschlusssache, wie es in dem Dokument heißt.
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