Innenministerium will Twitter-DMs schließen, wenn es vor Gericht gegen uns verliert

Nach zwei Jahren Wartezeit wird unsere Klage gegen das Innenministerium vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt. Es geht um die Grundsatzfrage, ob Behörden auch Privatnachrichten von privaten Plattformen herausgeben müssen. Die Verhandlung am Mittwoch ist öffentlich!

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Horst Seehofer bürgernah auf Twitter –

Twitter, @bmi_bund

Knapp 125.000 Personen folgen dem Bundesinnenministerium (BMI) auf Twitter. Wichtige Mitteilungen der Behörde kommen heutzutage oft nicht mehr zuerst per Pressemitteilung, sondern direkt auf Social Media. Auch Innenminister Horst Seehofer selbst diktiert ab und zu seinem Pressesprecher Tweets mit dem Kürzel (HS).

Transparent ist das Innenministerium auf Twitter allerdings nicht. Welche nicht-öffentlichen Twitter-Direktnachrichten es nämlich mit anderen Usern wechselt, will die Behörde nicht verraten. Anders als bei E-Mails und Briefen ist das Ministerium der Ansicht, private Twitter-Nachrichten seien „rechtlich irrelevante Korrespondenz mit der Social-Media-Redaktion des Ministeriums“ – obwohl das Ministerium extra einen Kanal dafür bereithält.

Das ist ein großes Problem: Denn das Innenministerium kommuniziert inzwischen mit einem immer größer werdenden Team professionell per Twitter, wie auch die Hausanordnung des Ministeriums zur Social-Media-Nutzung zeigt. Es gibt außerdem Hinweise darauf, dass das Ministerium auch wichtige Verwaltungsprozesse per nicht-öffentlicher Twitter-Direktnachricht abwickelt. Sollten die Nachrichten künftig geheim bleiben, könnte das Ministerium bestimmte Prozesse dauerhaft auf private Plattformen wie Twitter, Facebook oder Whatsapp verlagern.

Behörden kommunizieren über private Plattformen

Deswegen haben wir gegen die Blockadehaltung des BMI vor zwei Jahren Klage eingereicht. Am kommenden Mittwoch wird sie endlich vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt. Dass es dabei um eine Grundsatzentscheidung geht, zeigt die Reaktion der Ministeriumsbeamten. Sie haben angekündigt, dass das Ministerium künftig keine Direktnachrichten mehr entgegennehmen würde, wenn es darüber Transparenz schaffen müsste.

Das Innenministerium ist der Ansicht, dass lediglich Informationen herausgegeben werden müssen, die in Akten zu finden sind. Da Twitter-Direktnachrichten in der Regel – wie auch die SMS der Kanzlerin oder der Inhalt von Whatsapp-Gruppen von Behördenmitarbeiterinnen – nicht veraktet werden, würden auf diese Weise die Transparenzpflichten der Verwaltung bequemerweise umgangen werden.

Update: Wir haben gewonnen!

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