„Spekulation abwenden!“Erste Bilanz der Berliner Abwendungsvereinbarungen

Knapp zwei Monate nach dem Start unserer Kampagne „Spekulation abwenden!“ ziehen wir eine erste Bilanz: Fehlende Vertragsstrafen, lange Wartezeiten und hohe Gebühren sprechen Mieter:innen ihre Souveränität ab.

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Vor sieben Wochen starteten wir unsere Kampagne „Spekulation abwenden!“, um Berliner Mieter:innen eine einfache Möglichkeit zu geben, für ihre Häuser geschlossene Abwendungsvereinbarungen einzusehen. Weder die Bezirke noch die Eigentümer:innen stellen diese nämlich aktiv öffentlich zur Verfügung, sodass Mieter:innen im Dunkeln darüber bleiben, welche Maßnahmen für ihre Wohnungen beschlossen werden.

Inzwischen wurden über 40 dieser Vereinbarungen angefragt, aber erst 11 veröffentlicht. Obwohl also erst ein Bruchteil aller Berliner Abwendungsvereinbarungen öffentlich ist, wollen wir eine erste Bilanz ziehen.

Keine Begründung von Eigentum, kein Rückbau

In der Regel verpflichten sich die neuen Eigentümer:innen dazu, auf die Begründung von (Teil-)Eigentum und den (teilweisen) Rückbau von Wohnungen zu verzichten. Zum Teil gelten auch Restriktionen für energetische Modernisierungsmaßnahmen oder den Anbau von Balkons oder Aufzügen. Die Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieter:innen wird dabei oft auf maximal 8% festgelegt – ein Satz, der seit 2019 ohnehin bundesweit gilt. Nur in zwei Fällen „empfiehlt“ das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg, die Umlage auf 6% zu beschränken.

Fast alle bisher veröffentlichten Abwendungsvereinbarungen gelten für längstens 20 Jahre. In der Manteuffelstr. 22/23 bzw. Friedrich-Wilhelm-Str. 36/37 in Tempelhof muss allerdings der Bezirk nach neun Jahren aktiv nachweisen, dass die Erhaltungsziele des Gebiets noch relevant sind – z.B., indem er innerhalb des Gebiets sein Vorkaufsrecht ausübt. Versäumt er dies, laufen die Verpflichtungen der Eigentümerin aus.

Für diese Adresse, ebenso wie für die Grunewaldstr. 27, haben die Käufer:innen keine Abwendungsvereinbarungen abgeschlossen, sondern Abwendungserklärungen abgegeben; der Bezirk konnte also auf die Ausgestaltung der Maßnahmen keinen direkten Einfluss nehmen. Diese Abwendungserklärungen richten sich also nach den gesetzlichen Minimal-Standards – in beiden Fällen müssen die Eigentümer:innen keine Vertragsstrafen zahlen, wenn sie gegen die Maßnahmen verstoßen. Auf seiner Webseite schreibt eines der Unternehmen, sein Ziel sei die „Ertragsoptimierung“ seiner Grundstücke.

Souveränität der Mieter:innen

Erst im Juli hat die Deutsche Wohnen für 16 weitere Häuser Abwendungsvereinbarungen mit mehreren Bezirken abgeschlossen. Die Mieter:innen hatten gegen den Kauf des umstrittenen Dax-Konzern protestiert und sich stattdessen für die Ausübung des Vorkaufsrechts der Bezirke eingesetzt. Trotz des Engagements der Initiative „23 Häuser sagen NEIN“ haben die Anwohner:innen die Vereinbarung bis heute nicht zu Gesicht bekommen.

 „Der Bezirk wird wohl kaum jede Modernisierung, jede energetische Sanierung in jedem Haus im Auge haben können, um selbst zu sehen, wann die Käufer:innen unrechtmäßig aus dem Haus und den Bewohner:innen Kapital schlagen wollen.“, erklärt Lorena Jonas, Sprecherin der Initiative. „Die Mieter:innen könnten mit Wissen um den Inhalt der Abwendungsvereinbarungen selbst prüfen, ob Vorgänge am Haus rechtens sind oder nicht. Da geht es auch um Souveränität der Mieter:innen.“

50€ Gebühr pro Abwendungsvereinbarung

Eine Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz ist hier nur eine Notlösung, denn die Wartezeiten sind lang. Vor allem das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg stellt sich quer: Obwohl der Bezirk sowohl die meisten Abwendungsvereinbarungen schließt als auch die meisten Anfragen erhalten hat, hat er bisher auf keine dieser Anfragen reagiert. Neukölln hat die ersten beiden Anfragen beantwortet, fing dann aber an, Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen und 50€ Gebühr pro Abwendungsvereinbarung zu verlangen. Wie es besser geht, macht Tempelhof-Schöneberg vor. Hier wurden von acht Anfragen bereits sechs beantwortet.

Erfreulich ist, dass vor allem in den neueren Verträgen den Mieter:innen ein Recht eingeräumt wird, die Abwendungsvereinbarung einzusehen. Warum die Bezirke dies nicht zu einer aktiven Informationspflicht ausweiten, ist unverständlich. 

Weil viele Bezirksämter Gebühren für die Beantwortung von Anfragen verlangen, möchten wir Sie bitten, für diese und weitere Kampagnen zu spenden, damit wir die Antragsteller:innen unterstützen können.

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