Julian AssangeDas Auswärtige Amt ist vor Ort

Beim Prozess gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange schaut das Auswärtige Amt nicht weg. Im Gegenteil: Aus der ganzen Welt lässt es sich von seinen Diplomaten berichten und entsendet eigene Prozessbeobachter nach London. Nach außen hin bleibt das Amt allerdings stumm.

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Julian Assange im Jahr 2014 –

Öffentlich ist für das Auswärtige Amtes im Fall Assange alles beim besten: Weder am rechtsstaatlichen Vorgehen der britischen Justiz noch an der Einhaltung von Haft-Mindeststandard gebe es Zweifel. Intern sieht das jedoch anders aus.
Auf unseren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, unterstützt durch Wikimedia Deutschland, hat das Auswärtige Amt seine Dokumente zum Fall des WikiLeaks-Gründers herausgegeben. Sie zeigen, wie genau sich das Amt über Assange berichten lässt: Aus Genf, Quito, Stockholm, London und Washington D.C. lässt es sich über die neuesten Entwicklungen unterrichten und entsendet sogar eigene Prozessbeobachter nach London. Es unterstützte ebenfalls zwei Bundestagsabgeordnete der Linken bei der Prozessbeobachtung. Die Dokumente zeigen auch, dass das Auswärtige Amt genau über Menschenrechtsverletzungen im Fall Assange Bescheid weiß – und dazu schweigt.

Dass die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen hinwegsieht, wenn es um internationale Beziehungen geht, ist keine neue Erkenntnis. Im Fall des Wikileaks-Gründers Julian Assange hat dieses Schweigen jedoch besondere Auswirkungen. Denn hier geht es, wie Reporter ohne Grenzen es formuliert, um „einen Angriff auf die Pressefreiheit“ – nur wenige hundert Kilometer von Deutschland entfernt.

Schlechte Haftbedigungen

Im Londoner Gefängnis HMP Belmarsh, das „britische Guantanamo“ genannt, zeige Assange "alle Symptome, die typisch sind für fortgesetzte psychologische Folter", kritisierte der zuständige UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer. Seine Berichte sowie mehrere Zeitungsartikel zum Thema liegen dem Amt bereits seit Anfang 2019 vor.

Auch die deutsche Botschaft London bewertet die Haftbedingungen im Gefängnis Belmarsh als schlecht. Folglich seien auch Assanges Darstellungen hierzu „durchaus denkbar.“ Diese, wie z.B. Isolationshaft für den Verstoß gegen Kautionsauflagen, entsprechen wohl nicht internationalen Mindeststandards – öffentlich erklärt das Amt aber weiterhin das Gegenteil.

Eigene Prozessbeobachter in London

Auf unseren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, unterstützt durch Wikimedia Deutschland, hat das Auswärtige Amt nun seine Dokumente zum Fall des WikiLeaks-Gründers herausgegeben. Sie zeigen, wie genau sich das Amt über Assange berichten lässt: Aus Genf, Quito, Stockholm, London und Washington D.C. lässt es sich über die neuesten Entwicklungen unterrichten und entsendet sogar eigene Prozessbeobachter nach London.

Ein Außenministerium ohne Kenntnis des Weltgeschehens könnte seine Arbeit nicht machen. Außerdem wurden durch das Amt zwei Bundestagsabgeordnete der Linken bei der Prozessbeobachtung unterstützt. Doch zeigen die Dokumente auch, dass das Auswärtige Amt sehr genau über Menschenrechtsverletzungen im Fall Assange Bescheid weiß – und dazu schweigt.

Im Londoner Gefängnis HMP Belmarsh, das „britische Guantanamo“ genannt, zeige Assange "alle Symptome, die typisch sind für fortgesetzte psychologische Folter", kritisierte der zuständige UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer. Seine Berichte sowie mehrere Zeitungsartikel zum gleichen Thema liegen dem Amt schon seit Anfang 2019 vor. Auch die deutsche Botschaft London bewertet die Haftbedingungen im Gefängnis Belmarsh als schlecht. Folglich seien auch Assanges Darstellungen hierzu „durchaus denkbar.“ Diese, wie z.B. Isolationshaft für den Verstoß gegen Kautionsauflagen, entsprechen wohl nicht internationalen Mindeststandards – öffentlich erklärt das Amt aber weiterhin das Gegenteil.

Die Botschaft in London hält eine Auslieferung von Assange an die USA prinzipiell für möglich: „Die Hürden […] sind hoch, aber nicht unüberwindbar.“ Dabei droht dem Journalisten in den USA eine Behandlung, die vom zuständigen UN-Sonderberichterstatter sowie Amnesty International als Folter bezeichnet wird. Auch wenn so ziemlich alle wertenden Passagen hierzu geschwärzt wurden lässt sich doch an einigen Stellen zwischen den Zeilen lesen.

Neben den Haftbedigungen, müssten dem Auswärtigen Amt auch bei der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens Zweifel kommen: Die eigenen Prozessbeobachter berichten, die Richterin sei im Gerichtssaal akustisch kaum zu verstehen. Zuschauer:innen sowie Assange selbst hätten mehrfach darauf aufmerksam gemacht, verbessert habe sich die Lage dadurch aber nicht. Außerdem seien Journalist:innen kaum in der Lage über den Prozess zu berichten, da sie durch die schlechte Übertragung in den Presseraum, nicht verfolgen könnten, was im Gerichtssaal passiere.

Mit diesen für das Auswärtige Amt unangenehmen Informationen möchte es sich öffentlich nicht beschäftigen. Stattdessen hat es sich offenbar mit dem UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, überworfen: Seit März 2019 befasst sich Melzer mit Julian Assange und erhebt gegen die beteiligten Staaten schwere Vorwürfe, die er in schriftlichen Berichten, sogenannten Communications, festhält.

Anlässlich einer Veranstaltung war er im November nach Berlin gereist, weshalb ihn auch die Menschenrechtsabteilung des Auswärtigen Amts zu einem Besuch einlud. Mit seiner Arbeit befassten sich die Beamten dabei aber offenbar nur am Rande. Wie Melzer später berichtete sei er stattdessen mehrfach gefragt worden, ob Assange denn wirklich ein Folteropfer sei und damit überhaupt in sein Mandat falle. Melzers Berichte habe man im Übrigen nicht gelesen.

Am nächsten Tag sagte Melzer dazu:

„Ich habe dem Auswärtigen Amt ans Herz gelegt, sie mögen meine Berichte lesen, bevor sie sich mit mir darüber unterhalten. Ich hoffe, dass die Sache dann auch ernst genommen wird.“

Doch statt die Sache ernst zu nehmen, probierten die Diplomaten nach dem Treffen lieber von Zweifeln abzulenken. Auch für Spitzfindigkeiten waren sie sich dabei nicht zu schade: „Es gibt keinen Bericht des Sonderberichterstatters zum Fall Assange. Es gibt lediglich zwei Pressemitteilungen. Diese Pressemitteilungen haben wir selbstverständlich gelesen.“

Unsere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zeigt nun, dass dem Auswärtigen Amt zu diesem Zeitpunkt nicht zwei, sondern bereits alle acht Communications vorlagen. Gegenüber Abgeordneten betont das Amt heute, nachdem sich die Wogen geglättet haben, dass es die Berichte des Sonderberichterstatters sehr ernst nehme.

Schwärzungen für die internationalen Beziehungen

Die Beziehungen zum Sonderberichterstatter dürfte das Amt mit diesem Verhalten wohl nicht verbessert haben. Paradoxerweise kann es mit dieser Begründung den genauen Inhalt des Gesprächs weiterhin geheim halten. Überhaupt wurde mit einer ähnlichen Argumentation mehr als die Hälfte der nicht öffentlichen Dokumente des Amtes zurückgehalten. Der Rest ist teilweise stark geschwärzt.

Daran zeigt sich zumindest teilweise die Zahnlosigkeit des Informationsfreiheitsgesetzes im Bereich der internationalen Beziehungen: Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann die Bundesregierung sich selbst aussuchen, was ihrer Meinung nach negative Auswirkungen auf internationale Beziehungen verursachen würde. Gerichte könnten solche Einschätzungen „nur eingeschränkt“ nachprüfen. So schützt das Auswärtige Amt weiterhin erfolgreich seine internationalen Beziehungen vor sich selbst.

Diese Anfrage wurde ermöglicht, weil Wikimedia Deutschland die Bearbeitungsgebühren übernommen hat. Wie FragDenStaat setzt sich auch Wikimedia für Freies Wissen und die Informationsfreiheit ein. Sofern die angefragten Dokumente Wikimedia-Projekten wie Wikidata oder der Wikipedia zugute kommen, ermöglicht der Verein zusammen mit FragDenStaat nach vorheriger Absprache, die Gebühren Ihrer Anfrage zu übernehmen.

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Hinweis, 10.12.2021: Der Artikel wurde sprachlich leicht angepasst.

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Fassung nicht als
VS eingestuft,

 

—YoafB-Vermerk Botschaft London,
Betr.: Auslieferungsverfahren Julian Assange
Hier: Erster Prozesstag 24.2.2020 im Woolwich Crown Court (neben Belmarsh-Gefängnis)
1. Vorbereitung:

Das Datum des ersten Prozesstages wurde auf mehreren „Court Management hearings“
bestätigt. Schon bei diesen war das öffentliche Interesse so groß, dass ED

VDE Dutzende von Interessierten / Aktivisten nicht
hineingelassen wurden. ÜiiEEEEEE EEE
VERTRETEN NEW Est

am 21.2.2020 um 15 Uhr wurde entschieden, in welchem Raum und um welche Uhrzeit das
Verfahren beginnen sollte und diese Information auf fernmündliche Anfrage mitgeteilt. Am

 

24.2.2020 selbst kampierten vor dem Gerichtsgebäude einige Dutzend Aktivisten.
2. Bedingungen der Prozessbeobachtung:

Die Programmdirektorin des GBR-Büros der australischen Organisation „Blueprint for Free
Speech” EEE hatte für etwa 20 VIPs Plätze im Presseraum arrangiert, in den von zwei
Kameras das Bild der Richterin und ein Blick in den Verhandlungsraum auf vier Al
übertragen wurden.

Unter den VIPs, die als Pressevertreter verstanden wurden, waren Herr Mihr (Chef von „Reporter
ohne Grenzen“), die MdBs Dagdelen und Hänsel (Die LINKE), spanische und französische MdEPs
sowie der Mitarbeiter Dustin Hoffmann des fraktionslosen MdEP Martin Sonneborn („Die
Partei“).

Auf der Zuschauertribüne waren 18 Plätze vorhanden EEE
(N Frau Dagdelen bat mich per SMS, ihr beim Zugang zum

Gerichtsgebäude zu helfen. Ich traf sie an der Sicherheitsschranke. Als ich mit ihr und Frau Hänsel
zur Tribüne zurückkam, erklärte ich mich bereit, die beiden Abgeordneten auf die Tribüne zu

lassen und an ihrer Stelle in den Presseraum zu gehen.
&

Im Presseraum war Platz für ca. 60 Personen, davon waren 50 besetzt. Zunächst war überhaupt
nichts zu hören. Nach 20 Minuten wurde der Prozessvertreter der USA gebeten, besser auf die
Nähe des Mikrofons zu achten. Daraufhin war er besser zu hören, aber immer, wenn er aus
einem Schriftstück zitierte, verließ er den Platz vor dem Mikrofon und war dann nicht mehr zu
hören. Die Richterin war am Vormittag nie zu hören, am Nachmittag gelegentlich.

Am Nachmittag (die MdEPs hatten bereits ’ den

Schauplatz verlassen) sprach der Prozessvertreter von Assange, Edward Hamilton Fitzgerald CBE

 

QC. Jedoch stand er so weit vom Mikrofon entfernt, dass auch er schwer zu hören war. Zudem
wurde die Übertragung durch die skandierende Menge unweit der Pressebaracke mit „Free
Julian Assange“ übertönt. Die Journalisten waren keinesfalls zufrieden mit den ihnen gebotenen
Arbeitsbedingungen.

3. Mitschrift
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|

 

in geschwärzter
Fassung nicht als
VS eingestuft,

Nach britischem Recht werden von Amts wegen keine wörtlichen Mitschriften der Verhandlungen
des Crown Court gefertigt. Es ist jedoch erlaubt, dass private Interessenten auf eigene Kosten eine
zugelassene Firma mit der Anfertigung von Wortprotokollen beauftragt. Dies ist hier mit Billigung der
Richterin geschehen. Für über 1000,- GBP pro Tag hat die australische Organisation „Blueprint for
Free Speech” ein Wortprotokoll in Auftrag gegeben, das auch der Richterin zur Verfügung steht.
Dritten (z.B. Journalisten, Botschaften) dürfen die Wortprotokolle nicht überlassen werden, aber auf
einzelne Anfrage erteilt die Organisation Auskunft, ob eine Äußerung genau so gefallen ist oder nicht.

4. Erscheinungsbild des Julian Assange

Julian Assange saß während der Verhandlung hinter Glas allein im hinteren Teil des Gerichtssaales
und machte mehrfach durch Handzeichen darauf aufmerksam, dass auch er nicht hören konnte, was
gesprochen wurde, weil die Sprecher zu weit vom Mikrofon entfernt standen. ER erschien
aber winzig auf dem Presse-Bildschirm TEE
EEm Ein von einer Zeichnerin im Verhandlungssaal angefertigtes Bild zeigt ihn

zurückgelehnt und entspannt.
5. Ausführungen des Prozessvertreters der USA

Der Prozessvertreter der USA war James Lewis QC (Mitglied des Queen’s Council, in den nur
besonders renommierte Anwälte berufen werden). Seine Argumente sind wie folgt
zusammenzufassen:

-  Assange habe vier fast komplette Datenbanken über die Website „Wikileaks“ veröffentlicht.
In diesen Datenbanken waren eingestufte Dokumente enthalten (bis zu „Geheim“), nämlich
ca. 90.000 Berichte über Kriegsereignisse in Afghanistan, 400.000 Berichte über
Kriegsereignisse in Irak, 800 Akten über Insassen von Guantanamo und 250.000
Drahtberichte des State Department.

-  Erhabe den US-Soldaten Bradley Manning (jetzt Chelsea Manning) angestiftet und diesem
geholfen, Geheimcodes zu entschlüsseln. Damit habe er diesen in die Lage versetzt, sich
Zugang zu den Datenbanken zu verschaffen. Er habe Manning auch angestiftet, Festplatten
zu stehlen und ihm geholfen, nicht identifiziert zu werden. Manning sei durch die Aussicht,
die Dokumente über Wikileaks veröffentlichen zu können, entscheidend ermutigt worden,
die Straftaten zu begehen. Manning sei in den USA zu 35 Jahren Haft verurteilt worden.

-  Erhabe die Dokumente unredigiert und undifferenziert veröffentlicht, und damit diverse
Informationszuträger der US-Regierung akut gefährdet, z.B. Journalisten, Menschenrechts-
Aktivisten, Blogger, Soldaten aus Afghanistan, Irak, Iran, China, aus dem Umfeld von El Kaida
usw. Die Feinde der USA wie z.B. die Taliban hätten Wikileaks durchsucht nach Informanten,
damit sie sie bestrafen könnten. Die USA habe bei weitem nicht alle Informanten warnen
können, einige seien nach der Veröffentlichung verschwunden. Assange habe dies alles
billigend in Kauf genommen.

- Dies alles sei nützlich für die Feinde der USA gewesen, daher habe er den USA schweren
Schaden zugefügt.

- Diese Taten von Ässange seien nicht nur in den USA strafbar, sondern auch in England und
Wales. Manning, Angehöriger der US-Streitkräfte mit höchster Sicherheitsermächtigung, sei
einem GBR-Crown Servant zu vergleichen. Die Taten von Assange würden gegen Section 1
des Official Secrets Act 1911 sowie gegen Sections 1 (3) oder 2 (1) und Section 5 des Official
Secrets Act von 1989 sowie gegen den Computer Misuse Act von 1990 verstoßen.
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Fassung nicht als
VS eingestuft,

 

- Schließlich wird bestritten, dass es sich um die Verfolgung politischer Verbrechen handele.

6. Ausführungen der Verteidigung

Der Prozessvertreter von Julian Assange hebt darauf ab, dass der Auslieferungsvertrag zwischen
GBR und USA von 2003 (ratifiziert 2007) ausdrücklich in Art. 4 Abs. 1 bestimme, dass eine
Auslieferung nicht stattfinde, wenn die Straftat, für die Auslieferung begehrt wird, eine politische
Straftat (political offence) ist und argumentiert, genau dies treffe für die Taten von Assange zu.

- „Verschwörung“ (conspiracy) zum Beschaffen, Erhalten und zugänglich machen von
Informationen über nationale Verteidigung, strafbar nach dem Espionage Act 1917, jetzt
kodifiziert in Title 18 US Code, chapter 37 „espionage and censorship“, kumulativ zu
bestrafen mit 170 Jahren Haft ,

- „Verschwörung“ (conspiracy) zum Einruch in Computersysteme („computer intrusion“) durch
Manning, zu bestrafen mit 5 Jahren Haft

Die Verteidigung führt diverse Präzedenzfälle an, um zu beweisen, dass die vorgeworfenen
Straftaten rein politische Straftaten seien. Sie seien auch gewaltlos erfolgt.

Sie hält eine Auslieferung außerdem für eine Verletzung von Art. 5 der Europäischen Konvention
zum Schutz der Menschenrechte („Freiheit und Sicherheit”).

Die Verteidigung bringt des Weiteren vor, dass eine Auslieferung Julian Assange in den USA

- dem Risiko der Diskriminierung als Ausländer aussetzt und begründet dies mit verschiedenen
Äußerungen, u.a. von Pompeo, dass sich ein Ausländer in den USA nicht auf das 1.
Amendement der US-Verfassung (Meinungsfreiheit) berufen könne,

- in den dortigen Gefängnissen unmenschlich behandelt würde,

- keine Garantie auf ein faires Verfahren habe,

- eine unverhältnismäßig hohe Strafe zu erwarten habe

- ohnehin aufgrund seiner hohen psychischen Empfindlichkeit („extremely fragile
personality“), hohen Drucks und zahlreicher Todesdrohungen suizidgefährdet sei.

Die Verteidigung betonte die rechtfertigende Wirkung des öffentlichen Interesses an den
Handlungen der USA und unterstrich die Präzedenzwirkung des Verfahrens für journalistische Arbeit.
Ziel von „Wikileaks“ sei die Bekämpfung von Kriegsverbrechen und Korruption. Genau deshalb sei
Manning darauf aufmerksam geworden und habe in eigener Verantwortung, wie er während seines
Verfahrens auch betont habe, das Material Wikileaks zugeliefert.

Die Verteidigung verwies darauf, dass die vorgeworfenen Taten 2010 und 2011 geschehen seien und
2013 Präsident Obama entschieden habe, dass Assange nicht weiter verfolgt werde, u.a. weil sonst
auch die Journalisten der Washington Post u.a. zu bestrafen wären, die geheimes Material
veröffentlicht hätten. Dann sei Präsident Trump gewählt worden, der ein anderes Verhältnis zu
Presse und Pressefreiheit habe und die Presse öffentlich als „sick, corrupt, unpatriotic” beschimpfe
und begonnen habe, Journalisten zu verfolgen. Trump habe zusammen mit dem damaligen CIA-Chef

Pompeo beschlossen, an Assange ein politisches Exempel zu statuieren.

Die Verteidigung stellte einen Zeitablauf von Ereignissen dar, einschließlich des Abhörens von
Assange in der ecuadorianischen Botschaft durch eine von den USA bezahlte Detektei, aufgrund
3

"in geschwärzter
Fassung nicht als
VS eingestuft

derer die mögliche Verleihung eines diplomatischen Status an Assange bekannt wurde, die
Verhaftung von Assange und die Wegnahme aller seiner -noch immer nicht wieder aufgetauchten-
Papiere bei der Verhaftung auf Verlangen der USA, um die politische Motivation des Verfahrens
gegen Assange zu untermauern. Sie behauptete auch, die US-amerikanische Abgeordnete Dana
Rohrabacher habe Assange angeboten, Präsident Trump werde ihn begnadigen, wenn er öffentlich
klarstelle, dass Russland nichts mit dem Hacking in das Democratic National Committee zu tun
gehabt hätte.

7. Fortsetzung der Verhandlung:

Die Verhandlung wurde am 25. Und 26.2. fortgesetzt und wird am 27.2. bis Mai vertagt.

Ger.
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