Klage gegen VerteidigungsministeriumWas geschah auf dem Mittelmeer?

Seit Jahren ist die deutsche Marine an den EU-Außengrenzen im Einsatz – mal offiziell zur Abwehr von Kriminellen, mal in der Seenotrettung. Dabei gab es immer wieder Vorwürfe, das Militär käme seinen Verpflichtungen nicht nach. Mangels Transparenz lässt sich das aber kaum überprüfen. Mit einer Klage wollen wir das ändern.

-

obs/3sat/Michele Cinque/Cesar Dezfuli

Update, Juli 2021: Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am 22. Juli 2021 um 11 Uhr in Saal 1 über die Klage gegen das Bundesverteidigungsministerium.

Ostern, Urlaub, Freizeit. Als das Schiff „Iuventa“ der Seenotrettungsorganisation „Jugend Rettet“ am 15. April 2017 „Mayday“ funken muss, weil es selbst in Seenot gerät, reagiert erst einmal niemand. Die „Iuventa“ hat auf dem Mittelmeer hunderte schiffbrüchige Flüchtlinge an Bord genommen und ist nicht mehr manövrierfähig. Um sie herum befinden sich hunderte weitere Flüchtlinge auf in Seenot geratenen Booten, die jederzeit kentern können. Die dringenden Notrufe erreichen jedoch keine anderen Schiffe. Es scheint, als seien die Schiffsmissionen der EU-Staaten im Osterurlaub.

Nachdem sie am Ende des Osterwochenendes gerettet werden, wirft die Besatzung des Seerettungsschiffs der deutschen Marine vor, nicht gehandelt zu haben. Der deutsche Tender „Rhein“ hätte helfen können, sei aber nicht eingeschritten. Das wollen wir seit über drei Jahren überprüfen: Wir haben die Koordinaten des Tenders vom Osterwochenende 2017 per Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angefordert. Nach einer Ablehnung haben wir Klage gegen das Verteidigungsministerium eingereicht. Seitdem lässt allerdings das zuständige Verwaltungsgericht in Köln auf sich warten.

Öffentliche Sicherheit in Gefahr?

Die Bundeswehr argumentiert, mit der Offenlegung der Schiffspositionen vom Osterwochenende sei die öffentliche Sicherheit gefährdet. Es sei möglich, aus den Schiffsbewegungen – zusammen mit weiteren Anfragen – ein Bewegungsprofil der Marineschiffe zu erzeugen, die dann von Kriminellen genutzt werden können. Das überzeugt uns nicht, zumal die Mission, in deren Rahmen die Bundeswehr 2017 unterwegs war, gar nicht mehr existiert.

Daher muss das (notorisch überlastete) Verwaltungsgericht Köln jetzt auch in einer Grundsatzfrage klären, wie viel Transparenz die Bundeswehr bei ihren Einsätzen verträgt. Dabei geht es darum, ob der deutsche Staat sein Verhalten an der EU-Außengrenze vor der Öffentlichkeit rechtfertigen muss oder ob er Details dazu mit dem Verweis auf Sicherheit geheimhalten darf – das könnte auch für weitere Fälle entscheidend sein.

Der Fall hängt damit auch mit einer Klage gegen die EU-Grenzagentur Frontex zusammen, die wir vor dem Europäischen Gericht in Luxemburg angestrengt haben. Frontex durfte Details zu seinen Mittelmeereinsätzen – in dem Fall Namen von Schiffen – laut Gericht geheimhalten, da ansonsten laut Frontex Kriminelle Vorteile erhalten würden. Überzeugt hat uns diese Argumentation nicht, zumal Frontex versuchte, uns mit überhöhten Rechnungen einzuschüchtern. Jetzt liegt es an deutschen Gerichten, über den Fall zu entscheiden.

Die Iuventa ist in der Zwischenzeit nicht mehr im Einsatz. Nach einem Lauschangriff von italienischen Behörden wurde das Rettungsschiff im Jahr 2017 festgesetzt. Zuvor hatte die Iuventa-Crew 23.810 Menschen in Seenot gerettet. Gegen zehn Personen läuft derzeit ein Prozess in Italien. Sie haben das Vorgehen der italienischen Behörden detailliert rekonstruiert.

Um diese und weitere Klagen zu finanzieren, sind wir auf Spenden angewiesen. Am meisten helfen uns Dauerspenden. Bitte unterstütze uns mit monatlich 5 oder 10 oder 20 Euro. Herzlichen Dank!

→ zur Anfrage und Klage

Für eine informierte Zivilgesellschaft spenden

Unsere Recherchen, Klagen und Kampagnen sind essentiell, um unsere Politik und Verwaltung transparenter zu machen! So können wir unsere Demokratie stärken. Daraus schlagen wir kein Profit. Im Gegenteil: Als gemeinnütziges Projekt sind wir auf Spenden angewiesen.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!

Jetzt spenden!

Gegen Seenotrettung So änderte Verkehrsministerium wichtige Verordnung

Weil es vor Gericht zweimal gegen die Seenotrettungsorganisation Mare Liberum verlor, änderte das Verkehrsministerium von Andreas Scheuer einfach im Alleingang eine wichtige Verordnung – und belog dabei auch das Auswärtige Amt. Das zeigen die internen Akten der Ministerien, die wir veröffentlichen.