Außergewöhnliche LeistungSchleswig-Holstein gewinnt IFG-Meisterschaften!

Mit blitzschnellen Reaktionen hat Schleswig-Holstein sich bei den diesjährigen IFG-Meisterschaften ins Finale gezaubert und durch einen Trick das gesamte Turnier für sich entscheiden – dabei ist die Staatskanzlei kein Fan unserer Meisterschaften.

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Seit Juni sausen die IFG-Meisterschaften durch deutsche Amtsstuben. Brandenburg gegen Berlin, Bayern gegen Sachsen – in vier Runden mussten die 16 Bundesländer beweisen, wer schneller Anfragen bearbeitet. Der klare Gewinner steht heute fest: Schleswig-Holstein!

Das Nordlicht entschied jede der Runde überzeugend für sich. Im Halbfinale beispielsweise sendete die Staatskanzlei uns nach nur 3 Stunden und 12 Minuten die Antwort zu. Neuer Rekord in den IFG-Meisterschaften!

Finale entschieden vor dem Anpfiff

Vor dem Finale schrieb die Staatskanzlei uns einen Brief, in dem sie sich über die Meisterschaften beschwerte. Aus dem Recht auf Informationsgewährung solle kein Spiel gemacht werden, die Landesregierung nehme Informationsfreiheitsrechte sehr ernst. Tatsächlich hat das Land seit Anfang des Jahres ein neues Transparenzportal. Außerdem schickte uns die Staatskanzlei in Erwartung einer Anfrage nach Landesstatistiken im Finale – wie es sie bereits in den IFG-Meisterschaften 2018 gab – die Antwort zu.

Damit lag Schleswig-Holstein tatsächlich richtig. Die Ergebnisse, die wir mit dem Finale anfragen wollten, hat das Land bereits jetzt veröffentlicht. Das ist vorbildlich: In einem gut funktionierenden Transparenzsystem müssen Informationen nicht mehr extra angefragt werden, sondern werden von Behörden aktiv veröffentlicht. Damit ist Schleswig-Holstein die sehr verdiente Gewinnerin!

Unzufriedene Gewinnerin

Den Unmut der Gewinnerin können wir zwar verstehen. Gleichzeitig glauben wir aber auch, dass die Meisterschaften sehr plastisch zeigen, welche Länder sich mit Informationsfreiheit besser auskennen – Schleswig-Holstein natürlich – und welche aufgrund fehlender Auskunftsgesetze schnell rausfliegen. Im Achtelfinale zwischen Bayern und Sachsen setzte sich Sachsen beispielsweise nur deswegen durch, weil es unsere Anfrage schneller ablehnte als Bayern.

Mit dem Ende der IFG-Meisterschaften geht auch das IFG-Tippspiel zuende. Der Gewinner ist … Christian! Christian hat 12 der 14 Partien richtig getippt – eine außerordentlich gute Quote. Herzlichen Glückwunsch! Wir werden den Gewinner des Tippspiels bald kontaktieren.

zu den IFG-Meisterschaften

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Schleswig-Holstein                                                                           $              Schleswig-Holstein Der echte Norden                                                                                            Der Ministerpräsident %                : Staatskanzlei Der Ministerpräsident | Staatskanzlei Postfach 71 22 | 24171 Kiel Arne Semsrott                                                                                                     Ihr Zeichen: - Ihre Nachricht vom: - Frag den Staat Per Mail 28. September 2020 Sehr geehrter Herr Semsrott, die Internetplattform „Frag den Staat“ hat im Juni 2020 eine „IFG-Meisterschaft“ zwischen den Staatskanzleien der Länder ausgerufen, darüber haben wir uns sehr gewundert, da Meisterschaften mit Gewinnspielen eher nicht in den Zuständigkeitsbereich von Staats- kanzleien fallen und auch „Frag den Staat“ den Ansatz vertritt, dass Bürgerinnen                                      und Bürger über die Plattform ihre Rechte gegenüber der Verwaltung auf Informationen durchsetzen können. Wir möchten           darauf hinweisen, dass wir die Informationsfreiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und der juristischen Personen sehr ernst nehmen und seit 1999 Fragen zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz/Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein umfassend, schnell und rechtskonform beantworten. Seit An- fang 2020 haben wir auch ein Transparenzportal eingerichtet, auf dem die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu den bei der Verwaltung vorliegenden Informationen erhalten. Die Informationsfreiheits-/Informationszugangs-/Akteneinsichts- und Transparenzgesetze geben den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, alle bei den Verwaltungen vorlie- genden Informationen zu erhalten, soweit keine Ausschlussgründe vorliegen. Gerade umfassende Anträge nach dem IZG SH sind rechtlich zu bewerten und beinhalten auch nicht selten die Auswertung von 20-40 Aktenordner oder entsprechend vielen elektroni- schen Akten. Es müssen alle Betroffenenrechte gegeneinander abgewogen werden. Dass aus dem Recht auf Informationsgewährung ein Spiel gemacht wird und die Antwor- ten der Verwaltungen bewertet und kommentiert werden, entspricht nicht der Intention der jeweiligen Gesetzgebung. Die Bewertung und Überprüfung der Beantwortung obliegt allein den Verwaltungsgerichten, dieser Nachprüfung stellen wir uns gern. Aus unserer Sicht werden das Spiel und die Bewertung der Antworten dem eigentlichen Anspruch von „Frag den Staat“ nicht gerecht. Im Bereich der Informationsfreiheit sollte es keine Gegner geben. Falls Sie zufällig beabsichtigen sollten, die Frage 4 aus der IFG-Meisterschaft von 2018 als 4. Frage in dieser „IFG-Meisterschaft“ zu stellen, erhalten Sie anliegend für den Zeit- raum Januar — Juni 2020 hier schon mal unsere Antwort zu den Seitenaufrufen. Mit   freundlichen Grüßen Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-0 | Telefax 0431 988-1960   | www.schleswig-holstein.de    | Buslinien 41, 42, 51 | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für verschlüsselte Dokumente.
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