Immer noch nicht transparentWir verklagen Bahn zu Stuttgart21

Auch zehn Jahre nach den großen Protesten gegen das Bahnprojekt Stuttgart21 bleiben die Kosten des Projekts intransparent. Das wollen wir mithilfe des Umweltinformationsgesetzes ändern. Wir haben Klage gegen die Deutsche Bahn eingereicht.

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Der erste Spatenstich von Stuttgart 21 im Jahr 2010, begleitet von Protesten –

Erst 2,5 Milliarden Euro, dann 4 Milliarden Euro, später 7,7 Milliarden Euro: Kaum ein Bauprojekt in Deutschland hat in den vergangenen Jahren dermaßen große Kostensprünge gemacht wie die Planungen der Deutschen Bahn zu „Stuttgart 21“. Das Bahnhofsprojekt in der baden-württembergischen Hauptstadt zog in den vergangenen zehn Jahren den Zorn der Stadtgesellschaft auf sich.

Nach Protesten, Auseinandersetzungen und Runden Tischen ist der Unmut der Bevölkerung zwar etwas leiser geworden. Die Intransparenz der baden-württembergischen Landesregierung und der Deutschen Bahn setzt sich aber weiter trotz Regierungswechsel in Stuttgart fort. So gab die Deutsche Bahn in den Jahren 2016 und 2018 bei Beratungsunternehmen Gutachten zur Termin- und Kostenplanung von Stuttgart 21 in Auftrag. Das Ergebnis hielt das Staatsunternehmen allerdings geheim.

Umweltinformationsgesetz gilt auch für Staatsunternehmen

Dagegen haben wir Klage erhoben. Zwar ist die Bahn als Unternehmen nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht direkt auskunftspflichtig. In Bezug auf Umweltinformationen wie beim Bau von Stuttgart 21 gilt allerdings das Umweltinformationsgesetz, ein Spezialgesetz. Danach müssen auch Unternehmen Auskunft geben, sofern sie – wie die Bahn – vom Staat kontrolliert werden.

Bisher behauptet die Bahn, sie sei nicht auskunftspflichtig – obwohl sie in vergleichbaren Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht mit dieser Haltung bereits Niederlagen einstecken musste. Eine weitere wird bald folgen.

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