Trotz schwerer KrankheitWie Hamburg einen Mann nach Ghana abschob

Eine Abschiebung um jeden Preis: Im Juni 2018 ließ die Stadt Hamburg einen Ghanaer abschieben, der zuvor 17 Jahre in Deutschland gelebt hatte. Auch die schwere Krankheit des Mannes hielt die Beamten nicht davon ab. Die Hansestadt mietete extra ein Flugzeug und gab fast 60.000 Euro aus. Wir veröffentlichen die interne Akte der Ausländerbehörde.

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Abschiebungen finden in der Regel im Morgengrauen statt –

Eigentlich könnte Herr O. noch in Hamburg leben. 17 Jahre seines Lebens hatte der Ghanaer in Deutschland verbracht, als die zentrale Hamburger Ausländerbehörde im November 2018 beschloss, dass O. abgeschoben werden solle. Sein Asylantrag und sein Asylfolgeantrag waren abgelehnt worden, dagegen hatte er Klage erhoben. Er hatte lediglich einen Duldungsstatus.

Eine Abschiebung kam allerdings aus formellen Gründen zunächst nicht in Frage. O. hatte massive Gesundheitsprobleme, eine eingeschränkte Nierenfunktion und chronischen Bluthochdruck. O. sei „dauerhaft nicht flugreisefähig“, attestierte der Ärztliche Dienst der Hamburger Innenbehörde. Müsste O. fliegen, sei mit „lebensdrohlichen Komplikationen zu rechnen“. Eine Reiseufähigkeit führt laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestags in der Regel dazu, dass Menschen nicht abgeschoben werden dürfen.

Das allerdings hielt die Beamten der Ausländerbehörde nicht davon ab, eine andere Lösung zu suchen, um O. doch noch abschieben zu können. Sie scheuten weder Zeitaufwand noch Kosten, wie interne Akten der Ausländerbehörde zeigen, die wir nach einer Anfrage nach dem Hamburger Transparenzgesetz veröffentlichen. Der NDR hatte im vergangenen Jahr bereits über den Fall berichtet, jedoch keinen Zugang zu den Akten erhalten.

56.000 Euro für die Abschiebung

Um eine Abschiebung von O. trotz seiner gesundheitlichen Probleme zu ermöglichen, recherchierten die Beamten im Frühjahr 2018 zum einen die Gesundheitssituation in Ghana. Ihr Ergebnis laut den Fallakten: In zwei besonderen Krankenhäusern in der ghanaischen Hauptstadt Accra könne O. behandelt werden.

Dass O. seine Medikamente in Ghana teilweise privat finanzieren müsse, sei kein Problem. Er werde dies „wahrscheinlich schaffen“, sicherlich eine Arbeit „im informellen Sektor in Ghana finden“ und könne „in Anbetracht der weiten Familienverhältnisse in Ghana“ auf Angehörige hoffen, die „traditionsgemäß Hilfe und Unterstützug leisten“, schrieben die eifrigen Beamten.

Zum anderen kümmerte sich die Behörde darum, dass auch eine Abschiebung ermöglicht wurde. Um das Flugverbot zu umgehen, holten sich die Beamten Ende Juni verschiedene Angebote für Ambulanzflugzeuge ein, mit denen eigentlich Kranke aus dem Ausland in deutsche Krankenhäuser geflogen werden. Sie entschieden sich dafür, einen Charter-Jet der Marke Bomardier Learjet 55 eigens für die Abschiebung zu mieten – auf dem Hinweg mit Patient und Begleitpersonen, auf dem Rückweg nur noch mit den Begleitpersonen. Kostenpunkt: 55.900 Euro.

„Maßnahme erfolgreich vollzogen“

Am 5. Juli 2018 um 4:10 Uhr holten sie O. in seiner Wohnung ab, brachten ihn zum Hamburger Flughafen und übergaben ihn der Bundespolizei, die ihn in den Charter-Jet setzte. „Die Maßnahme wurde erfolgreich vollzogen“, hielt die Ausländerbehörde schriftlich fest. Während des Fluges habe es „keine krankhaften Auffälligkeiten“, meldete der begleitende Arzt wenige Tage darauf.

Die Hamburger Innenbehörde schiebt immer wieder per Ambulanzflugzeug ab. Nach O. ließ sie im Jahr 2019 „eine ausreisepflichtigen Person unter Einsatz eines Ambulanzflugzeuges nach Serbien“ abschieben, teilte sie FragDenStaat auf Anfrage mit.

Wie es O. und anderen kranken Abgeschobenen danach allerdings erging, ist unklar. Die Hamburger Behörde ließ O. in Accra der ghanaischen Einwanderungsbehörde übergeben, im Gepäck 300 Euro Bargeld und ein Medikamentenvorrat für gerade einmal zwei Monate.

Weder FragDenStaat noch Medienpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen ist es nach mehreren Monaten gelungen, O. in Ghana ausfindig zu machen. Ob er noch am Leben ist, weiß auch die Hamburger Innenbehörde nicht: Gegenüber FragDenStaat teilte ein Sprecher mit, über den „weiteren Verbleib und Zustand der Betroffenen nach der Übergabe an die Heimatbehörden“ lägen der Behörde keine Erkenntnisse vor.

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S. 369 Bescheid Aktenzeichen :                                                                    Seite. 4 nicht einschränkend auszulegen, und es ist deshalb unerheblich, ob sich die Gefahr aus einem Eingriff, einem störenden Verhalten oder aus einem Zusammenwirken mit anderen, auch an lagebedingten Umständen ergibt (BVerwG, Urteil vom 25_. 11.1997, BVerwGE 105, 383). Die Gefahr ist „erheblich" i. S. von§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn sich der Gesundheitszustand wesentlich oder gar lebensbedrohlich verändern würde und "konkret", wenn der Ausländer alsbald nach seiner Rückkehr in den Abschiebestaat in diese Lage käme, weil er auf die dortigen unzureichenden Möglichkeiten der Behandlung seines Leidens angewiesen wäre und auch an-derswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (BVerwG, Urteil vom 25.11.1997, a.a.o.y. Eine gemäߧ 60 Abs. 7 AufenthG zu berücksichtigende zielstaatsbezogene Gefahr kann sich trotz an sich verfügbarer medikamentöser und ärztlicher Behandlung auch aus sonstigen Umständen im Zielstaat ergeben, die dazu führen, dass der betroffene Ausländer die benötigte medizinische Ver- sorgung tatsächlich nicht erlangen kann. Denn eine zielstaatsbezogene Gefahr für Leib und Leben besteht auch dann, wenn die notwendige Behandlung oder Medikation zwar allgemein zur Verfügung steht, dem betroffenen Ausländer individuell jedoch aus finanziellen oder sonstigen Gründen tatsächlich nicht zugänglich ist (BVerwG, Urteil vom 29.10.2002, EZAR 043 Nr. 56 und vom25.11 .1997, BVerwGE 105, 383 m. w. N.). Aus den genannten medizinischen Unterlagen g~ht hervor, dass der Antragsteller seit 2001 an einer moderat eingeschränkten Nierenfunktion und ausgeprägtem Bluthochdruck leidet. Insbesondere die Bluthochdruckeinstellung bedingt ständige fachärztliche Kontrollen und eine medikamentöse Therapie mit aktuell Nifedipin 20 retard, Methohexal Succ 95mg Retardtabletten (Wirkstoff: Metoprolol), jeweils täglich 2 Tabletten, und einmal am Tag Furosemid 40mg . Es ist dringend notwendig, dass die Medikamente dauerhaft und regelmäßig eingenommen werden und auf Grund der Nierenschwäche eine regelmäßige Nachkotrolle erfolgt. Das Auswärtige Amt führt in seinem genannten Lagebericht zur medizinischen Versorgung in Ghana insbesondere aus, dass sich die medizinische Versorgung in Ghana wesentlich im ländlichen und urbanen Bereich unterscheidet. Die ländliche Gesundheitsversorgung wird hauptsächlich durch staatliche Regional- und Provinzhospitäler oder kirchliche Gesundheitseinrichtungen gewährleistet. Im urbanen Bereich ist in Ghana vor allem in den Zentren Accra, Kumasi und Tema über die letzten zehn Jahre ein beträchtlicher Aufschwung im privaten Gesundheitssektor festzustellen. So gibt es neben den bereits lange bestehenden großen staatlichen Krankenhäusern (allen voran die beiden großen Universitätskliniken mit nahezu komplettem fachärztlichen Spektrum, Korle-Bu Accra und Komfo Anokye Kumasi) auch zunehmend private Kliniken mit zum Teil angemessenem bzw. qualitativ gehobenem Standard (allerdings oft zu europäischen Preisen) . Größere chirurgische Eingriffe können ·in diesen Einrichtungen und in einigen regiona len Krankenhäusern vorgenommen werden. Die beste intensivmedizinische Versorgung bietet das Universitätskrankenhaus Korle-Bu in Accra, welches über eine gute kardiologische Abteilung und über eine Oialyseeinrichtµng verfügt und technisch und personell in beiden ·Bereichen gut ausgestattet ist. Darüber hinaus gibt es einige Diagnostikzentren mit neuesten bildgebenden Verfahren wie CT, Kernspintomographie, digitales Röntgen etc. In der Notfallversorgung gibt es in Ghana erhebliche Engpässe . So ist vor allem der staatliche· Ambulanzservice bisher nicht Eingang am 14.11 .2017
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S. 370 .( :1 funktionstüchtig. Im Jahr 2012 wurden allerdings mehrere hundert neue Rettungswagen durch das Gesundheitsministerium importiert und teilweise bereits an periphere Krankenhäuser und Standorte ausgeliefert. Verbesserungen sind spürbar geworden. Die Versorgung mit Medikamenten ist vor allem durch Importe aus Europa, China oder Indien gewährleistet, zum geringen Teil werden Medikamente auch in Ghana hergestellt. Viele städtische Apotheken haben ein breites Produktangebot und können, falls notwendig, auch schnell spezielle Medikamente einführen. Die 2006 eingeführte staatliche Krankenversicherung NHIS (National Health lnsurance Service) hat das Ziel, eine medizinische Grundversorgung für die breite Bevölkerung bereitzustellen . Für 2012 belief sich die Zahl der registrierten Mitglieder auf 8,8 Mio . Eine Basisversorgung ist somit gewährleistet, wenn auch nicht in allen Bereichen der Medizin. Das System wird finanziert durch die Einbehaltung monatlicher Beiträge von Berufstätigen (zw. ca. 4 €und 35 €), allerdings hat ein großer Anteil der Registrierten aufgrund ihrer Einkommenssituation Anrecht auf freie Behandlung; das heißt, sie bezahlen sehr niedrige bzw. gar keine Beiträge, was zu erheblichen Engpässen bei den Kassen führt. Der ghanaische Ärzteverband (GMA) warnt seit Jahren vor einem Kollaps des NHIS, da die laufenden Kosten der staatlichen Krankenhäuser und Ärzte nicht gedeckt werden können. Das hat neben funktionalen Engpässen yvie langen Wartezeiten zudem zur Folge, dass sich die schon vorhandenen Missstände wie mangelnde Instandhaltung von Gebäuden, mangelnde Wartung der technischen Ausstattung , Missmanagement und Korruption auf verschiedenen Ebenen sowie demotiviertes Personal verschlimmern. Viele Patienten werden selbst innerhalb des NHIS nur dann behandelt, wenn sie für die medizinischen Leistungen - im Regelfall im Voraus - zusätzlich bezahlen (lt. WHO Schätzung durchschnittlich 40 % der Versicherten), deshalb stehen viele Ghanaer der staatlichen Krankenversicherung kritisch gegenüber. Zus'a mmenfassend geht es bei der Kranken- bzw. Gesundheitsversorgung in Ghana deshalb immer mehr um die Frage, ob die finanziellen Mittel beim Einzelnen vorhanden sind, um eine medizinisch adäquate Behandlung zu erhalten, als um die Frage, ob die medizinische Versorgung generell im Land vorhanden ist. letztere ist zunehmend gewährleistet, allerdings nur für diejenigen, für die sie erschwinglich und erreichbar ist. IOM hat in seiner Auskunft vom 25.04.2014 (ZC66/25.04.14) bei einer an hypertropher obstruktiver Kardiomypathie, arterieller Hypertonie, chronischer Niereninsuffizienz Stadium III und Hypercho- lesterininämie leidenden 50 Jahre alten Patientin dargelegt, dass diese Erkrankungen in Accra am Korle Bu Teaching Hospital und am Military Hospital behandelt werden können. Das Medikament Furosemid 40mg (Hand~lname Lasix 40mg in Ghana) kostet für 500 Tabletten 5,90 Euro, das Medikament Nifedipin ist als Nifedinpine 20mg in einer 100- Packung für 11,50 Euro erhältlich. In der Auskunft vom 03.04.2014 (ZC54/03.04.14) wird ausgeführt, dass Metoprolol 50mg 7,80 Euro pro 28 Tabletten kosten. Der Patient kann die Mitgliedschaft bei der nationalen Krankenversicherung beantragen (National Health lnsurance Sche.me - NHIS). Der Antrag kann nach der Rückkehr am Aufenthaltsort gestellt werden. Der Jahresbeitrag beträgt ca . $25 (ca. 18 EUR). Für den Antrag benötigt man einen gültigen Ausweis. Man kann sich sowohl mit als auch ohne Beschäftigung krankenversichern . Bevor man irgendwelche Leistungen erhält, muss man warten, bis man eine Krankenversicherungskarte erhält und diese aktiviert wurde. Das kann einige Monate dauern. Wenn die Karte aktiviert wurde, hat man Zugang zu den Leistungen des Gesundheitssystems, die ~mbulante und stationäre Behandlung in staatlichen . Gesundheitseinrichtungen beinhalten. Wenn Medikame nte oder Untersuchungen, die vom Arzt angeordnet bzw. ve·rschrieben wurden, nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt sind, Eingang am 14.11 .2017
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S. 371 Bescheid Aktenzeichen                                                                          Seite: 6 müssen die Kosten selbst übernomrryen werden. Knappheit 'von Medikamenten und Arztterminen kommt vermehrt vor".                                                                              · zusammenfassend kann daher davon ausgegangen werden, dass der Antragsteller, der aus Accra stammt, dort und in den Städten Ghanas adäquat behandelt werden kann, dass er jedoch auch nach Aufnahme in den NHIS nicht sicher über das staatliche Gesundheitssystem regelmäßig und zuverlässig seine Medikamente kostenlos erhalten wird und diese - zumindest teilweise- privat wird finanzieren müssen. Dies wird der Antragsteller jedoch finanziell beachtlich wahrscheinlich schaffen: Angesichts der verordneten Dosis würde die Medikation voll privat mit monatlich insgesamt 42 Euro zu Buche schlagen (Furosemid 7 Euro, Nifedin 3 Euro, Metoprolol 32 Euro}, ~obei die Auskunft IOM(ZC54/03.04.14) anführt, dass das letztgenannte Präparat vom NHIS übernommen wird . Es kann trotz anderweitiger Aussage ih Anbetracht der weiten Familienverhältnisse in Ghana davon ausgegangen werden , dass dort noch Angehörige der Großfamilie leben, die traditionsge~ß Hilfe und Unterstützung leisten. Der Antragsteller kann sich zudem vor seiner Rückkehr vom Arzt noch für einige Wochen bzw. Monate die benötigten Medikamente mitgeben lassen, damit er die Zeit' bis zum Eintritt in den NHIS überbrückt. Er ist auch noch nicht so ait, dass er keine Arbeit im informellen Sektor in Ghana finden würde und angesichts seines Gesundheitszustandes ist auch nicht von einer Erwerbsunfähigkeit auszugehen. In der Gesamtschau wird der Antragsteller mit Hilfe d~s sozialen Netzwerks seine Existenz und die notwendige medizinische Versorgung sich verschaffen können. 2. Einer erneuten Ausreiseaüfforderung und Abschiebungsandrohung bedarf es wegen der vollziehbaren Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung aus dem vorangegangenen und abgeschlossenen Asylverfahren nicht. 3. Die beigefügte Rechtsbehelfsbele~rung ist Bestandteil dieses Bescheides. Im Auftrag Eingang am 14.11.2017
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$.436 .. . -· Name:. Sta.atsangehörlgkeit:                Gha.naisch . . '. Untersuchungsdaturn:                ,19.12.2017 .                                 .    . Gutachte'rllche Stellungnahme Im Auftrag der Behörde.für lnn~r~s und.Sport· ·              Ä~licher Dienst            .      · · Herr~urde heute v.on mir auf                    Flllgreisetau~llchkelt u~tersucht. .       .          . XO . F.h,.1greisetauglichkeit o . Relsefählg auf dem Landwege o .jä. unelnge$~hränkt G     In Begleitung:eine$ A~es . o     unter Anmeldung vpn WCHR               · Xe       nein·,·auf Dauer, Begründung_ s. unte.n Anamnese: sett.Ja.hren nahezu th~rapleresistenter BJuthochdruck, vor einer Woche ·:aus .l<tf entlassen, hat leider die dort verordn1;3ten Medikamente nJcht weiter . , g~nomr:nen. Jetzt Wassereinlagerung und Schmerzen In den Beinen; mehrfache Bluthochdruc_kkrisen, die auch durch den Notarzt kaum beherrschbarwaren. · . ··. Behandelnde         Ärzte.: . Nepl1r0care Barmbek, P r - .           .                                        .... DiaQnosen; schw~re arteiieJle Hypertonie 0efund; Cor/Pulmo o.B., aLisge.pr~gte Unterschenkelödeme bds., RR 240/120 , P.F 89/min~ regelm..·, Sp02 6.%, Einga~g ,.ani   .1.p.04.?018
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S.437 .· .2 ..'· Dauermedikation: · ASS 100 .                                                     ·1-0aO' Dekrlstol zoooo                                               1x!Woche ·. Drisafer (Elsen)                                               1~0~1 Nepresol 25                                                   2-0·2 Minoxidll .1O                                                 q,5"'.0-0 ., Torasemld 5                                                    1-0-0 Epler_en 25                                 .•               1·0-0 Jeden 2..Tag LecamldJp1n 1Q                                               1-0-1.' Candesarlan 16                                               1 ~0·1' · Atorvastatln 40                                                0-0-1 Die Medikamf;nte sind gängig und hi Generikafotm veifügbar 1 „ Nlkotlu: nein                         .· .Alkohol ·:. nein Kelne Drogen. . . . : „ . •• - • „ • •    o.g:.Persor:i Ist nur·unter bestimmten· Bedi~gun.geci fh·.;~ch: .......:t&&       • · XQ           H               t dauerhaft nfchtmehr flugreisefählg.                           ,. .Aufgrund kaum beherrschti'~rer ,rezf~ivl~render Bluthoohdruckkri!~en ,ist mit an . Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit unter SauerstoffrrH.~ngelsituC\tion wie.äo · Bord eines Flugzeugs mit lebensb~drohlicqen Komplikationen zu. rechnen. · . Aus flUgmedlzlnl.scher Sicht ist Her                        haft nioht tiugreisef~hlg. Datum:        t9J2.2017 ·-' ·. .Stempel und Unters~hrift 'f::rgänzeride Ste!lungnahrne vom 10.04.2.01·8 ;. All~rdings.kann eine Ryckführ(;lng in el~ern Ambul~nzflugieug mit Notarztbe:Satzung oder In einer lnte~srve Care Unlt (~.B . Lufthansa) überdacht werden. Hierzu $ind          · jed_o.ch die Anbieter zu befragen. Or..med Flllnmedtliir · Eingang arn ·1Q.04..2018                                                                                  '
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s ..451 .·. ßetreff: -·-----------------...-------- ·WG: Flug Ghana (Frau mit.Kind) .                                                  . _ ...„ ..-.--„„..„-„.·-···-··„-·-·:·--··-····•·\.:,............ „„....••:···-- ··„--„„.....„ ......„.„.„ ••••• „-„„„„_,:_„._,„,_,,_,,_,,„ __,,„-„....-.-„·-„<4-·· ·-:„„„„~„.•„_..,.„... „„•.„„ ..~· ···-·„ . „„...........„.„:„..„„.• „„.„_...........„„„.„„ ...... 1•••• VÖn: G.ese An Betreff: Ayil~ Fiug Ghar:i Hall hier d(ls Resultat der Abklärung durch· u'nsere Medizin; Patleh.t 1} .                                 . Patl~nt 2)                                          hat eJne therapierefraktäre !--Jyperterision mit _Z.n. NSTEMI; ohne Nachweis einer Koroh.arsklero~e'mhgiographie, im Dezember 2017.                                                                                           ·       ·                                                                 - ..AQgesef-len von den Begleiters$:heinur.igen einerlangjährlgen .unbehandelten Hypertension (chron.Niei::enlns.u ffizienz .Graq 3) Ist der Patient ~lltag~kompe~ent. · ... Der Patle.nt ist ITT TO FLY.                                                                             .             ' B~ide P<Jtlenten können Im großen Amoulanzflugzeug zusammen. geflogen werden. Im kleinen 'Fiieger würden                                                                                                                                                 · .b·ejde ebenfalls· trarispörtierbar sein, d~nn j edoch immer nur ein Patient pro Strec!<e und leider nur m.it tnaximal 2 Begleitpersonen (größer sind die~e Maschinen ·nicht}. eel. der jungen· Mutter würde sich durch das Kind die mögliche ßegleltung auf ein~ Person reduzieren: Wir habef1 aqch Ar:nbi.Jlanzfiug?eUge ln denen ein Patient u.nd alle Eure drei BeQle!tet initflig'en könntet:'. Diese Maschinen liegen preislich jedoch·ziemlich gen9ue zwischen den beiden preis_e n und bieten fOr ihren Preis ;,nur" 1-2. Sitzpläl:ze mehr als die kleine Variante.                                                                                                                                             · Sollte. es noch           .• Fragen              geben,                melde          Dich          einfach,           bin. .die'. gesamte: .          Woche        Im     . Büro       erreichbar.        ' . ' · Von:                                                                                                                                                                                                  > Gese.n det: Dienstag, 22. Mai 2018 1Q:39. An:                                                                                                                                                                             > 1 Eir:igang ~m ~a : o6.20,18
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.. s. 452. Behöfde. für Inneres und Sport                                             Hamburg, 25,05.20·18 Elnwahnar"'.Zentr~lamt             -                                      Tel.: 42639            . Ref~rat RückführtJnQ                                                      Fax:   42839- Leitz. übQr E.3"40 ..           . n:ilt der Bitte um .Kenntnlsnahin~ u"d ·Zustimmung des vorgeschlagen~A Verfahrens Absch~ebyngen· auf der.u·Luftwege via Ambul~nitl49z_eu9 Der:n Re.ferat E 34 lle'gen zwei i=·älle von . vollzlehbar ausrelsepflichtigen Personen via Ambulanzflug vor. Grundlage dafür sfnd'dle. gutachteriichen. St~llungsnahmen vön E 30 /ÄD, die z.unäc:hst eine allgemeine ·Reiseunfähigkeit mit einem normalen ui:irenflug beinhaltet. Eine ROckfolirung mit einem Ambulanznugzeug .mit· den eritspred1enden medizinischen Appäraturen. die· Möglichkeit, die · Flughöhe zu ~ndern und der ärztlichen Beg_leltllngt ist jedoch möglich.                            , . .                                              .                                      . Es· wyrde ein Kostenvoranschla:g bei der Ambulanzflt:1g Zentrale in Wuppertal eingeholt. Für dl~ geplante Maßnahme . mit einem Ambufanzflug In der -27. ·KW von Hamburg. nach Accra/Ghana falleh Kösten in Höhe von. €·.101 9eo,oo an. Der Kostenv.oransch.lag i$t anbei gefügt': Die Maßnahme sollte, um die relbpngslose Übergabe d~r Betr9fferie-n vor Ort an die · zusläfldlgen Behörden bzw. Ärzte ·am FJugl'iafen z.1..1 gewährleisten. von zwei Mitarbeitern von E 34 begleitet (alif die Schwlengic~iten bei dem. ersten· Medicsl~Charter nach Serbien wird · hing.ewJesen):                                                      · ßufllstun_g..Qer Betroffenen für die geplante Meßnahme: . für die Betroffene .                             ,    l~t. aLifgrund der eingereichten Schfettten de~ · Anwaltes, dass· $ie. e-jhe Ausbildu(lg beginnen soll (Ausbildungsvertrag 1ie·9t nt;ich nlc"ht v'or), abzuwa·rten, . ob  ·es zum .. Vollzug   d_e r Maßnahme . kömrne_n .       kann._ · Für .den Fall, dass nu~qgeschoben wird, b'elauten sich 9ie Kosten für den Medical·flug auf€ 54 "200,0Q.           -~---.   ·              ·   . -· ·              ·       · ---\          .  . '. Eingang am 0~.06.20.18
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S.453 Kurzprofil: Erst43lnrelse am Aüswelsung.am Erste Duldung am                                                           . Asylerstäntrag arn                   - abgelehnt, Asylfo.lgeanträg           - abgelehnt AQlehnurig der AE.atn                          .          . Aufe11th~ltstltel: keiner- befindet sich In ·Pl.:lldung .                                  . · Verfahrensstarid ~ offel')es Klageverfahren beim BAMF·-Ablehnung Asylfolgeantrag (keine · auJsch. Wirkung!)                                           .                     . Krankheiten: Bluthochdn~ck (nicht beherrschbare BlutdrLick.krlese'n); schwere arterlelle HyP,ertonle, Nl!=!r!'!rilnsuff!zlenz Stadium 3, Nephr!'sklerose, hypertenslv_e· Nephropat~!e, leicht bis mlttelg~adlge Mitralklappeninsufflzienz, telchtgradlge A6rtenklappMlnsufflzlenz.,                · Eisenmangel, Myokarditis 1.2/03,· Am_blyopie links, l<etofdale Follikulltls, Asthm<\           · (Ubernomm'en      aus  ÄD.~Zusammenfassung E-Akte s. 409-410} '                         .     , Refe- '         . Letlzelch~ '     . Eingang am 05.06.2018
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S.454 .1„ „....„ ...„      ......„„...„ ...„„........„ .................... Vqri: . zentrale.de> Gesen.det:                                   Dol'!nerstag, 29. März 2018 l3i02 An: Ce: Betreff:                                     Ang.e botfür Ihrer Ambulaözflll.Q, Anlagen:-                                    2018_03_29 Kal.kulation ~ehr- geehrte   Fra vleJeh herzlichen Dank für Ihre erne.u te Anfrag·e. Wie mit  Herr.~ CC)              besprQchen, sen:de Ich -Ihnen    anb~I ~nser Angebo.t. für einen Ambulanzflug von· .Hamburg· nac~le ·mlt der Mögl!chkelt der- ROckrelse nach Köln für dle ·ßeglel~pe~sonen. Sie finden lh dem ·.Dokument ?wel Versionen, ein~ fqr d_en Transport eines Patlentef) mit zwei Begl.eltper.sonen sowre eine fQr'zwel Patl.enten und drei Begleitpersonen. für weitere Fragen können- Sie.sich gerne auch dlrekt an Herrn wenden.·Ansonsten erreichen Sie uns 24/.7 unter der UJlten angegebenen Rufnummer. Wlr'würden uns freuel'J von Itinen-zu hören:                  ,       .                                            · Sollten .    wir uns      .. nicht mehr .sf)rechen . . vorher                .    . wOnschß .           . bereits jetzt schö'ne Osterfeiertage Ich Ilinen .         .        .      .   und verblertie ". mit freundllc~en .Grüffen_ ·. ' . ..· ., 1 Eingang flm 05.06.2018
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