EUSMS und Direktnachrichten müssen herausgegeben werden

Im Gegensatz zu E-Mails werden SMS und andere Direktnachrichten bisher nicht veraktet und müssen daher nicht nach dem europäischen Auskunftsgesetz herausgegeben werden. Das muss sich ändern, entschied nun die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly nach unserer Beschwerde.

-
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit Smartphone –

„Gumo!“ Markus Söder beginnt seine Arbeitstage mit SMS an seine Mitarbeiter:innen, die nicht nur kurze Begrüßungen, sondern auch zahlreiche Arbeitsaufträgen beinhalten. Die schriftliche Kommunikation in der Politik beschränkt sich längst nicht mehr auf E-Mails, sondern umfasst auch SMS, Twitter-Direktnachrichten und Messenger wie WhatsApp, Telegram oder Signal.

Viele Auskunftsgesetze – darunter das Informationsfreiheitsgesetz der EU – spiegeln diese Entwicklung jedoch nicht wider. In einer veralteten Interpretation gelten sie nur für veraktete Dokumente. SMS und andere Direktnachrichten gehören in der Regel nicht dazu. Das heißt, dass ein großer Teil der politischen Absprachen für Bürger:innen nicht einsehbar ist.

So auch die Nachrichten des ehemaligen EU-Ratspräsidenten Donald Tusk mit anderen Staats- und Regierungschef:innen, die wir nach den europäischen Auskunftsgesetzen anfragten. Der Rat lehnte die Anfrage ab, da keine SMS oder Direktnachrichten in seinem Besitz seien, die „substantielle Informationen“ enthalten. Dabei soll eine SMS von Tusk 2015 sogar Verhandlungen über ein Rettungspaket für Griechenland entschieden haben

Europäische Bürgerbeauftragte: SMS müssen herausgegeben werden

Nach unserer Beschwerde entschied nun die Europäische Bürgerbeauftragte Emily O’Reilly, dass EU-Institutionen künftig auch SMS und Direktnachrichten verakten und zugänglich machen müssen. Das europäische Auskunftsgesetz beziehe sich auf „Inhalte unabhängig von der Form des Datenträgers“ und schließe damit eindeutig auch SMS und Direktnachrichten ein.

Diese Entscheidung steht in einer Linie mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, dass auch Twitter-Direktnachrichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben werden müssen. Wir hatten gegen das Bundesinnenministerium geklagt.

Das Ministerium akzeptiert dieses Urteil allerdings nicht und hat Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht beantragt. Das höchste Gericht wird voraussichtlich im kommenden Jahr über die Grundsatzfrage entscheiden. Solange ist auch ein weiteres unserer Verfahren – eine Klage auf Zugang zu E-Mails von Horst Seehofer – ruhend gestellt. Erst nach dem Urteil aus Leipzig können wir dazu eine Entscheidung erwarten.

Für eine informierte Zivilgesellschaft spenden

Unsere Recherchen, Klagen und Kampagnen sind essentiell, um unsere Politik und Verwaltung transparenter zu machen! So können wir unsere Demokratie stärken. Daraus schlagen wir kein Profit. Im Gegenteil: Als gemeinnütziges Projekt sind wir auf Spenden angewiesen.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit!

Jetzt spenden!

Gesetze im Internet – aber bitte richtig!

Mit dem neuen Rechtsinformationsportal könnten Gesetze als öffentliche Daten in einem öffentlichen Portal landen. Bisher verdienen private Verlage daran.