My body, my choice! Informationsfreiheit statt Geheimhaltung

Ärzt:innen dürfen nach §219a StGB nicht über legale Schwangerschaftsabbrüche informieren. Wir aber schon und haben deshalb wichtige Informationen gespiegelt. Verbreiten Sie diese Informationen gerne weiter.

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Foto: Viktoria Slowikowska via canva.com

Gestern wurde das Urteil rechtskräftig: Die Ärztin Kristina Hänel darf auf Ihrer Webseite nicht mehr über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Nur ob aber nicht wie legale Schwangerschaftsabbrüche ablaufen, darf bekannt gemacht werden. Da diese Regelung für uns nicht gilt, machen wir wichtige Informationen öffentlich.

Alle Menschen, insbesondere Frauen und Menschen mit Gebärmutter, müssen sich frei über Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs informieren können. Diese Informationsrechte gehören zu einer freien Gesellschaft.

→ zur Aktionsseite  „Informationen zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen

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