Aussichtsloser KampfDie Hohenzollern und das Huis Doorn

Wie derzeit in Deutschland versuchten die Hohenzollern in der Vergangenheit auch in den Niederlanden, enteigneten Besitz vom Staat zurückzuerhalten. Wir veröffentlichen Dokumente, die die Bemühungen der Adelsfamilie zeigen – und warum sie aussichtslos waren.

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Haus Doorn mit Büste des ehemaligen Kaisers –

Public Domain

Es ist gar nicht so einfach herauszufinden, worüber genau Bund und Länder mit den Hohenzollern eigentlich bisher verhandelt haben. Während in Medien über verschiedene Entschädigungs-Forderungen der Adelsfamilie zu lesen ist – und Herr Prinz von Preußen regelmäßig in diesem Zusammenhang Medien abmahnen und verklagen lässt – gibt sich die Bundesregierung zugeknöpft.

Um die Verhandlungen nicht zu gefährden, hält die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dokumente aus den Verhandlungen geheim. Zwar versucht Herr Prinz von Preußen weiterhin, mit gerichtlichen und außergerichtlichen Mitteln ihm unerwünschte Berichterstattung zu bekämpfen. Am 18. Mai steht beispielsweise in seiner Klage gegen uns die Verhandlung in der Hauptsache vor dem Landgericht Berlin an, am 19. August in der Eilsache vor dem Kammergericht. Die Bundesregierung sieht in ihm aber offenbar weiterhin einen geeigneten Verhandlungspartner.

An der niederländischen Regierung abgeblitzt

Anders ist es in den Niederlanden: Dort versuchten die Hohenzollern im Jahr 2014 mithilfe einer Anwaltskanzlei, Ansprüche im Zusammenhang mit dem Haus Doorn durchzusetzen, in dem der ehemalige Kaiser Wilhelm II. seine letzten Tage im Exil verbrachte. Die Dokumente sind nach einer Anfrage auf Basis des niederländischen Informationsfreiheitsgesetz WOB öffentlich geworden und können hier eingesehen werden. Der Spiegel hatte zuerst darüber berichtet.

Die niederländische Regierung hatte allerdings im Gegensatz zur deutschen offensichtlich keine Muße, um mit den Hohenzollern in Verhandlungen einzutreten. Sie ließen die Hohenzollern mit ihren Forderungen abblitzen. Hintergrund dabei ist der sogenannte Feindvermögenserlass (Besluit Vijandelijk Vermogen), den die niederländische Exilregierung im Jahr 1944 beschlossen hatte. Nach dem 2. Weltkrieg zogen die Niederlande das Vermögen von „Feindesstaaten“ ein, zu denen Deutschland gehörte.

Unterstützung der deutschen Nachkriegsregierung

Ganz leer gingen die Hohenzollern allerdings nicht aus. Anfang der 1960er-Jahre setzte sich die Bundesregierung aufwändig dafür ein, dass der Adel einige Gegenstände aus dem Haus Doorn von der niederländischen Regierung zurückerhielt. Wie Dokumente aus dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amts zeigen, die wir nach einer Anfrage ans Archiv veröffentlichen, erhielten die Hohenzollern über das Auswärtige Amt im Jahr 1964 nach jahrelangen diplomatischen Verhandlungen unter anderem Gemälde, Einrichtungsgegenstände, Bücherschränke und Schnupftabakdosen von Friedrich dem Großen zurück, die vorher im Haus Doorn gelagert waren.

Auf weitere Herausgaben aus dem niederländischen Haus Doorn können die Hohenzollern 50 Jahre später nicht mehr hoffen. Das Haus bleibt ein öffentliches Museum. Anders könnte es für die Hohenzollern in der Bundesrepublik ausgehen, deren geheime Verhandlungen mit Herrn Prinz von Preußen nicht abgeschlossen sind. Unter anderem die Berliner Grünen wollen die Verhandlungen jetzt aber stoppen – und die Frage der Entschädigung statt im Hinterzimmer vor Gericht klären lassen.

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zu den Dokumenten

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1 Botschaft der I        Den Haag,   den   26. Juli 1963 Bundesrepublik Deutschland Den Haag I         Nieuwe Parklaan 17 J ~~ 11                                                  (,3 - 7 114/63 g                                          G e h e i m· !         ~~-~-'"4f V 4 Anlagen                                          (~ Ausfertigungen 1. Ausfertigung. t 1 4 - t... J              Betr.: Brief~echsel zum Ausgleichsvertrag betreffend Hohenzollern-Vermögen. Bezug: Erlass vom 15.Juli 1963 - V 7 ( 506)-80/483/63 VS-Vertr. Bericht 506/88g vom 9. Mai 1960. ~ I . Die Frage der Herausgabe der in der Note vom 9. Mai 1960 erwähnten Gegens"t;ände des Hohenzollern-Vermögens, die sich im "Huize Doorn" befinden, wurde mit dem zuständigen Referenten des niederländischen Finanzministeriums, Dr. a.Ij.A. Looijen, erörtert. Herr Looijen erklär~e, dass die niederländische Regie- rung entsprechend der in dem Notenwechsel vom 9. Mai 1960 ge- ~roffenen Vereinbarung bereit sei, diese Gegenstände gleich nach Inkrafttre~en aes Ausgleichsvertrages - also gleich nach dem 1.August 1963 - herauszugeben. Falls die Herausgabe un- -          - mittelbar an eineu Bevollmächtigten des Hauses Hohenzollern erfolgen solle, so wäre es allerdings errorderlich, dass aie betreffende Person durch eine besondere Vollmacht aer Bundes- regierung zur En-tgegennahme der Gegenstände ermäch-cigt werde. Im iibrigen nal te es das niederlandische ] inanzministerium für 1 wünschenswert, wenn sich diejenige Stelle, die die Gegenstände entgegennehmen werde, möglichst bald mit dem Ministerium wegen der Vereinbarung eines Übergabetermins ü1 Verbindung setzer1 \VÜrde . Während des Gespräches erwähnte Herr Looijen aucb noch, aass das Haus .Hohenzollern vor wenigen Wochen no chmals einen \ Antrag auf Freigabe von Wertpapieren oei dem niederländischen l ~inanzministerium gestellt habe. Hierbei ·11eß er durchbli cken, dass das Finanzministerium ~roraussichtlich berei·:; seiri wird, dem Antrag in gewissem Umfang zu entsprechen und dass er ·~s .A.11  das Auswärtige Amt B o n n 94 17 0
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,,... l t- ,                   r $ · fr  4 . - 2 - aus diesem Grunde für wünschenswert halte, wenn ein Bevoll- mächtigter des Hauses Hohenzollern diese Frage möglichst bald persönlich in Den Haag mit dem zuständigen Beamten des Finanz- ·mrnisteriums' .b~es.:Prechen würde. II. In der Anlage werd en Ablichtungen der Geheimnoten des nieder- ländischen Außenministeriums - Directie Europa -          Bureau II      Midden-Europa - No. 67543-2975 GS und No. 67542- 2975 GS - beide vom g. Mai 1960, übersandt . Weiter sind je eine beglau- //                                                             1 bigte Abschr ift der Noten der Botschaft - 506189 und 506l89II, beide vom 9. Mai 1960, beigefügt. III. Die Bo ts chaft hat grundsätzlich ~~d~n!~~~-3~~~en, den gesamten --~ ~ ··· ·· ···· Vorgang von VS-"Geheim 91 auf VS-"Vertraulich" herabzuetufen ; denn bei der in dem Notenwechsel enthaltenen Vereinbarung zu b ) in der Note 506189    11  handelt es s i ch um eine Angelegenheit, für die auf niederländischer Seit e ein ganz besond eres Schutz- bedürfnis bestehto
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N i3 UITENLANDSE ZAKEN ·s-G RAVE N HAGE 1>irectie Europa ,____ .            ,_...,_   - ----... i. ci~ :B~u:i           .   .        '~            GE HE I M 5ureau Midden-Europa L .;; u ·_, , g                       t~~he~~tunHe~·rr .'~                    1 :Nr.~1'4-. ~ ~?":!'„ ~ ~·~.:;;:_.:.::······· ... ··· ··-·-··.;;_:.;;; No. 67542-2975 GS ~ut.;..              g=~·f·ZJJb2- Anl_.           --· Dopp.·-·--·--····„ .  - ~(h A.U~      .     ;·~ 1ff~-.-:-~,,.,..., u. l)leJWd)el,>• ,(,{"). ~. oSlt°' Het Ministerie van 13ui tenla.ndse Zaken bisdt de Ambassad e van de Bondsrepubliek Duitsland zijn complimenten aan en heeft de eer, onder verwjjzing naar besprekingen welke in het kader van de Nederlands-Duitse onderhandelingen ter voorbe- reiding van het op 8 april 1960 gesloten Algemene Verdrag zijn gevoerd, het volgende ter kennis van de Ambassade te brengen. De Regering van het Koninkrijk der Nederlanden zal na de inwerkingtreding van de op 8 april 1960 te 's-Gravenhage ondertekende Verdragen enkele voorwerpen die zieh in Huize Doorn bevinden en die voor Duitsland van historische betekenis zijn overhandigen aan de Ragering van de Bondsrepubliek Duits- land, die er verder over kan beschikken. Het betreft hier 22 snuifdozen van Frederik de Grote, een schilderij en een klein aquarel van Prins Louis Ferdinand (1772 - 1~06), enkele Rus- sische souvenirs, 6 boekenkasten van Frederik de Grote en verdere in gemeenschappelijk overleg vast te stellen tot de inventaris van Huize D'o orn behorende goederen, voor zover deze door het aldaar geveatigde museum gemist kunnen worden. •s-Gravenhage, 9 mei 1960 /.': :   ,-·
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... -             -                 . 4 , Y„ ?-         ""~~   ~    .,. 7 /~ J   f r 4 „ Abschrift. /St. I Botschaft der                                                   G e h e i m Bundesrepublik Deutschland Den Haag Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, den Empfang der Note des Ministeriums für Auswärtige Ange- legenheiten vom 9. Mai 1960 zu bestätigen, deren Text in deut- scher Übersetzung wie folgt lautet: 11     Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten beehr t sich, der Botschaft der Bundes republik Deutschl and unter Bezugnahme auf Besprechungen, welche im Rahmen der deutsch-niederländi- schen Verhandlungen. zur Vorbereitung des am 8. Apr il 1960 geschlossenen Ausgleichsvertrags geführt worden sind, folgen- des zur Kenntnis zu bringen: Die Regierung des Königreichs der Niederlande wird nach In- krafttreten des am 8. April 1960 i n Den Haag unterzeichneten Vertragswerks einige in Huize Doorn befindlichen Gegenstände, welche für Deutschlanc1 von historiache~r Bedeutung sind, der Regierung der Bundesrepublik Deutschland zur weiteren Verfü- gung aushändigen. Es handelt sich hierbei um 22 Schnupftabak- dosen F:;: -iedrichs des Großen, ein Gemälde u:t~d ei:..-1 11'.:leines Aquarell des Prinzen Louis Ferdinand (1 772 - 1806), einige russische Souvenirs, 6 Bücherschränke Friedrichs des G~oßen und in gemeinsamer Überlegung fe~tzusetzende weitere Einrich- tungsgegenstände des Huize Uoorn , soweit diese für das darin bestehende Museum entbehrlich erscheinEtl. . . " Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenhei ten zu bestä- tigen, äass die Bundesregierung die in der vorerwähnten Note gegebene Zusage mit großer Befriedigung entgegennimmt. Den Haag, den 9. Mai 1960. (L . So ) An das Ministerium der                                                     Für die Richt igkeit der Abschrift Auswärtigen                                                                    / De n             Ha                                                          ~Aµ '<~~lm)vv Geheimhaltungsgrad gelöscht                                   Konsulatssekretär I.Kl. Berlin. den                t l ß.ug. 190t             / , (      1.           ():jJ tf.- ·· (J.;..···:ft·• u• ü~~~;~i~h~~~ß).. .. ··(Unterschri .JZ{
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l $i(~eim 1                                                 i-. ~ t 1 .t,..,.f l><'                  t l~ ~· ' /l 1~--t-   .,.( ""'                       ·- ~ ~. „.:_,.,,„.... 1                            i'   !'< .,.,,...,,.1 ...... 4   ,~ i - 2 - .         ~ .,.A. ~ 1/4-;r'-... f  Erhebliche Bedenken bestehen jedoch gegen Punkt 6 des Protokolls. Hierin verlangt die niederländische Re- 1 gierung eine Bestätigung von der Bundesregierung, daß \ mit der Übergabe der in Haus Doorn befindlichen Gegen- stände sämtliche Ansprüche des Hauses Hohenzollern auf Rückgabe seines durchd~Iederländische Feindgesetzgebung· beschlagnahmten Vermögens verzichtet .• Die Botschaft hat J.f/ das niederländische Außenministerium und das nieder- 1 (.1 -1)  . . (' ländische Finanzministerium sogleich nach Erhalt des                                              flrGY-l.~~- Entwurfs darauf hingewiesen, daß von deutscher Seite                                               .t'k / { eine solche Erklärung nicht abgegeben werden könne. Das niederländische Finanzministerium hat daraufhin im Ein- vernehmen mit dem niederländischen Außenministerium eine andere Formulierung des Punktes 6 vorgeschlagen, der in deutscher Übersetzung wie folgt lautet: Partei I erklärt, daß die diesbezügliche Übergabe von 1  Gegenständen in der Annahme geschieht, daß damit alle etwaigen Ansprüche von Angehörigen des Hauses Hohenzollern, 1 die von ihnen bezüglich ihres Vermögens, welches aufgrund der niederländischen Feindgesetzgebung in das Eigentum des niederländischen Staates übergegangen ist , endgültig geregelt sind. Eine Ablichtung des Schreibens des niederländischen Finanz- ministeriums vom 27. Februar 1964 ist als Anlage 3 beige- fügto • Die Botschaft wäre für möglichst baldige Weisung dankbar, ob gegen di~. jet.zt vorgesehene Fassung des Übergabeproto- &_rundsatzliche kolls;:>edenken bestehen. ~            ' .,....l _ . ~ ~ - e     • . <:'). , . , ._ 1 • r 1 ...._
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Ueb er s etzung G e h e i m Direction Europa Büro Mittel-Europa Nr. 30383 - 1333 GS Das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten beehrt sich, auf seine geheime ..    Note  vom    9. Mai 1960, Aktenzeichen 67542 - 2975 GS, und auf die geheime Note der Botschaft der Bundes- republik Deutschland vom 9. Mai 1960, Aktenzeichen 506/89-I, zu verweisen, betreffend bestimmte Gegenstände, die sich im Haus Doorn befinden. Das Ministerium hat die Ehre, der Botschaft beiliegend eine in niederländischer Sprache abgefaßte Liste der Gegenstände zu- kommen zu lassen, die gemäß dem genannten Notenwechsel zur Uber- gabe bestimmt sind. Die Übergabe könnte durch Unterzeichnung eines Protokolls, dessen in niederländischer Sprache abgefaßter Entwurf ebenfalls beiliegend überreicht wird, geschehen. Bevor das Protokoll unterzeichnet wird, können die Objekte von Vertretern der Bundesrepublik Deutschland anhand der Liste über- prüft werden. Dabei kann gleichzeitig die Verpackung im Auftrag und auf Gefahr der Bundesrepublik stattfinden, alles in Gegen- wart von Vertretern des Stichting Huize Doorn und des nieder- ländischen Staateso Nach Unterzeichnung des Protokoll kann die Bundesrepublik die Objekte abtransportieren lasseno Als Unterzeichnungsdatum wäre ein Tag um den 200 März 1964 zu wählen, damit zum 25. März das Museum seine eigentliche Aufgabe in der beginnenden Saison erfüllen kann. Es würden keine Be- denken entstehen, wenn von Seiten der Botschaft bereits jetzt die Anweisung gegeben würde, mit der Kontrolle und Verpackung zu beginnen, da diese nacp Angaben des Stiftungsvorstandes etwa zwei Wochen fordern werden. Naturgemäß kann mit dem Abtransport erst begonnen werden, wenn das Protokol l unterzeichnet ist. - 2 -
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- 2 - Das Ministerium wäre für Nachricht dankbar, ob die Botschaft mit dem vorgeschlagenen Verfahren einverstanden ist, welches Datum sie für die Übergabe vorschlägt und wer die Bundesre- publik in dieser Angelegenheit vertreten wird. Den Haag, den 26. Februar 1964
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