Die Tromsö-Konvention für mehr Transparenz

 Die Tromsö-Konvention ist ein weitgehend unbekannter völkerrechtlicher Vertrag und regelt den Zugang von Bürger:innen zu amtlichen Dokumenten. Deutschland muss die Konvention unterzeichnen!

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Tromsø, Stadt der Berge und der Europaratskonventionen –

In den Parteizentralen dieses Landes laufen die Vorbereitungen für die Bundestagswahl im Corona-Krisenjahr. Neben der Kür von Kanzler-Kandidat:innen gibt es derzeit vielerorts Streit um Inhalte: Wie viele Zugeständnisse an mögliche Koalitionspartner sollen die Parteien schon jetzt in den Wahlprogrammen verankern? Und welche Forderungen sollten allein schon aus Parteitradition wieder drin vorkommen, selbst wenn sie sowieso nicht umgesetzt werden können?

Vom Informationsfreiheitsgesetz zum Transparenzgesetz

Egal, wie sehr sich die Partei-Arbeitsgruppen streiten, Forderungen nach mehr Transparenz und Open Data sind in den meisten Entwürfen für Wahlprogramme zu finden, teilweise auch die Forderung nach einer Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz. Danach müsste der Bund nicht mehr nur Informationen auf Antrag an Bürger:innen herausgeben, sondern viele wichtige Informationen wie Verträge und Gutachten von sich aus veröffentlichen.

Das ist zweifelsohne eine sehr wichtige Forderung für eine besser funktionierende Demokratie. Dass Deutschland weiterhin kein Transparenzgesetz hat, obwohl die Vorteile selbst für die Verwaltung auf der Hand liegen, sollte dem Land peinlich sein. Es gibt allerdings eine viel wichtigere Maßnahme, die die nächste Bundesregierung umsetzen muss: Deutschland muss die Tromsö-Konvention unterzeichnen.

Tromsö-Konvention – Meta-Informationsfreiheitsgesetz ist da!

Die Tromsö-Konvention (bzw. eigentlich Tromsø-Konvention, aber wer findet schon ein "ø" auf der Tastatur?) ist ein weitgehend unbekannter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates aus dem Jahr 2009, der im Dezember 2020 nach vielen Jahren des Wartens endlich in Kraft getreten ist. Er regelt den Zugang von Bürger:innen zu amtlichen Dokumenten und ist damit eine Art Meta-Informationsfreiheitsgesetz. Die Staaten, die die Konvention unterzeichnen und ratifizieren, verpflichten sich, die Grundsätze der Konvention einzuhalten. Tun sie dies nicht, können sie vor Gericht dazu gezwungen werden – notfalls auf höchster Ebene beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Zwar ist der Text der Tromsö-Konvention nicht revolutionär. Nach ihm müssen, grob umrissen, Informationen der Verwaltung grundsätzlich auf Antrag an Bürger:innen herausgegeben werden, sofern keine Ausnahmetatbestände greifen. Würde die Bundesrepublik die Konvention unterzeichnen, müsste am bestehenden Informationsfreiheitsgesetz des Bundes kaum etwas geändert werden, weil sie die Voraussetzungen größtenteils erfüllt. Mit einer Unterzeichnung würde Deutschland aber einen Standard festsetzen: Informationsfreiheit ist da und geht nicht mehr weg. So viel Transparenz muss mindestens sein, drunter geht es nicht.

Informationsfreiheit ohne Ausnahme

Damit würde die Informationsfreiheit krisenfest gemacht. Bisher besteht die Gefahr, dass eine autoritäre Regierung, sollte sie in den nächsten Jahren im Bund oder einem Bundesland an die Macht kommen, das Informationsfreiheitsgesetz schnell ändert oder durch versteckte Novellen anderer Gesetze aushöhlt (wie es die Bundestagsfraktionen beispielsweise mit einer umstritten Bereichsausnahme für den Bundesrechnungshof vor einigen Jahren schon einmal gemacht haben). Einen völkerrechtlichen Vertrag hingegen bricht man nicht so leicht ohne Konsequenzen.

Zudem würde der derzeit stattfindende "Race to the Bottom" gestoppt werden, also der Unterbietungswettlauf der Bundesländer, immer neue Ausnahmen für ihre Auskunftsgesetze zu erfinden. Baden-Württemberg nahm beispielsweise in seinem Informationsfreiheitsgesetz 2015 die Handelskammern von der Auskunftspflicht aus. Hessen übernahm diese neue Regelung 2018 und nahm zusätzlich noch die Polizei von seinem Gesetz aus. Eine solche Ausnahme wiederum will der Berliner Senat jetzt auch für die Hauptstadt.

Bayern, Sachsen, Niedersachsen und Ungarn

Die Tromsö-Konvention würde nicht nur für den Bund, sondern auch für die Bundesländer gelten. Immer neue Transparenz-Ausnahmen wären damit nicht mehr möglich. Zudem müssten die drei Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetz – Bayern, Sachsen und Niedersachsen – sich wohl erstmals ein Auskunftsgesetz zulegen.

Was die Tromsö-Konvention in der Praxis kann, wird bald unter anderem Ungarn erfahren, das zu den elf Vertragsstaaten der Konvention zählt. Ungarn ratifizierte im Jahr 2010 die Tromsö-Konvention, kurz bevor Orbán mit seiner autoritären Regierung den Staat übernahm. Dank der elf Jahre alten Ratifizierung werden zivilgesellschaftliche Organisationen jetzt Transparenz vom ungarischen Staat einklagen können, die vor kurzem noch unerreichbar schien.

Hoffnung liegt auf neuer Regierung

Bisher weigert sich die Bundesregierung, die Unterzeichnung der Tromsö-Konvention überhaupt ernsthaft zu prüfen. Das könnte sich aber ab Oktober mit einer neuen Regierung ändern, wenn die Forderung nach dem Beitritt zur Tromsö-Konvention die Koalitionsverhandlungen übersteht.

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